obds Mitgliedschaft

Es gibt viele Gründe um noch heute obds Mitglied zu werden

Beitragshöhen 2026

laufende Mitgliedschaft 2026 inkl. SIÖ BezugMitgliedschaft „light“ während der Ausbildung ohne SIÖ Bezug
Mindestbeitrag für Personen in Ausbildung*52 €0 €
Mindestbeitrag für Personen – monatliches Nettoeinkommen unter 1.000 €125 €
Mindestbeitrag für Personen – monatliches Nettoeinkommen unter 1.500 €  155 €
Mindestbeitrag für Personen – monatliches Nettoeinkommen unter 2.500 €187 €
Mindestbeitrag für Personen – monatliches Nettoeinkommen über 2.500 €218 €
Fördermitgliedschaft für Organisationen und Ausbildungseinrichtungenab 250 €

Bei einer Mitgliedschaft ab dem 1.11., zählt der Mitgliedsbeitrag bereits für das folgende Jahr, wobei bereits die Preise für das neue Jahr gelten (siehe die aktuelle Tabelle oben). Die betreffenden Mitglieder erhalten bei Einzahlung des Mitgliedbeitrages bis Ende des Jahres daher zusätzlich die 4. Ausgabe der Fachzeitschrift SIÖ und ab der Einzahlung sämtliche Mitglieder-Informationen.

Wir freuen uns, über höhere Beiträge als die angegebenen Mindestbeiträge – sie werden zur Gänze für den Vereinszweck verwendet!

* Dieses Angebot gilt während Ausbildungen im Bereich Sozialer Arbeit sowie Sozialpädagogik (maximal 3 Jahre in Folge). Nach Ablauf der 3 Jahre wird die Mitgliedschaft automatisch in eine „ordentliche Mitgliedschaft“ umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt sind die Beiträge für „ordentliche Mitglieder“ zu entrichten.

Trotz vielfacher Herausforderungen haben wir uns entschlossen, den Mitgliedsbeitrag 2026 im Vergleich zu 2025 nur entsprechend der Inflation anzupassen. Wir hoffen, dass es dadurch vielen Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen möglich ist, weiterhin ihren Beitrag für den Berufsverband zu leisten.

Je mehr Einnahmen den obds durch Mitgliedsbeiträge erzielt, desto mehr finanzielle Mittel stehen uns zur Verfügung, um auf Grundlage unserer Profession die Anliegen der Berufsangehörigen zu vertreten! Je mehr Kolleg*innen sich darüber hinaus ehrenamtlich engagieren, desto sichtbarer kann der obds und die Soziale Arbeit in ganz Österreich werden!

Melde dich noch heute an! Wir brauchen Dich! Dein Beitrag zählt!

Fragen zur Mitgliedschaft

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass du dich mit dem Vereinszweck entsprechend der Statuten identifizierst. Abhängig davon, ob du über eine einschlägige Ausbildung verfügst bzw. in Ausbildung bist oder die Soziale Arbeit unterstützen möchtest, stehen unterschiedliche Optionenen der Mitgliedschaft zur Verfügung.

Der obds bietet

  • ordentliche Mitgliedschaften
  • außerordentliche Mitgleidschaften
  • Ehrenmitgliedschaften
  • Fördermitgliedschaften

Über die Details und Unterschiede informieren wir weiter unten.

Der obds bietet seinen Mitgliedern eine Reihe von Vorteilen, zu diesen gehören:

  • Kostenfreie Zusendung der Zeitschrift SIÖ 4x / jährlich
  • Information über aktuelle Entwicklungen in der Sozialen Arbeit aus erster Hand durch Newsletter und persönliche Anschreiben per Email
  • Persönliches und kompetentes Mitgliederservice bei Fragen zu Beruf, Studium und Fachthemen Sozialer Arbeit
  • Möglichkeit zur fachlichen Vernetzung und zum Austausch mit Personen aus Praxis, Lehre und Forschung – regional und österreichweit
  • Zugriff auf das Mitgliederportal mit Kalendern und Hinweisen zu Veranstaltungen des obds und externen Tagungen, Symposien und Vernetzungsgremien
  • Möglichkeit zur Mitarbeit an Positionspapieren, Stellungnahmen sowie Grundlagendokumenten der Sozialen Arbeit
  • Kostenlose bzw. kostengünstige Teilnahme an Veranstaltungen, die vom obds organisiert werden (Mitglieder Jourfixe, Diskussionsveranstaltungen, Tagungen,…)
  • Aktives und passives Wahlrecht in der Generalversammlung des obds und Möglichkeit zur Mitsteuerung der Ausrichtung des obds

Je stärker der obds ist, je mehr Mitglieder er hat, desto besser kann er die Interessen von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen vertreten!

Nutze den Berufsverband und die Informationen, die er bereitstellt als Möglichkeit zur Unterstützung deiner beruflichen Identitätsbildung! Nimm die Diskurse, die geführt werden, zum Anlass, um dich mit dem Stellenwert von Sozialer Arbeit in der Gesellschaft und mit Grundlagen wie Ethik und Menschenrechten auseinander zu setzen.

Profitiere von aktuellen Beiträgen in der Zeitschrift SIÖ und von der Möglichkeit über den obds Zugang zum Feld für Forschungen und Interviews zu erhalten und dich über Tagungen und Netzwerke innerhalb der Sozialen Arbeit zu informieren.

Entscheidungen, die jetzt in der Fach-Community getroffen werden, haben Auswirkungen auf die kommenden Jahrzenhnte, in denen du beruflich im Feld der Sozialen Arbeit tätig sein wirst. Nutze die Möglichkeit, schon jetzt mitzubestimmen!

Je stärker der obds ist, je mehr Mitglieder er hat, desto besser kann er die Interessen von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen vertreten!

Entsprechend der Vereinsstatuten haben sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen die Möglichkeit, eine Fördermitgliedschaft abzuschließen. Voraussetzung entsprechend der Vereinsstatuten ist eine Verbundenheit mit der Sozialen Arbeit und / oder dem Vereinszweck. Fördermitglieder unterstützen den Vereinszweck vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags in der Höhe von mindestens dem doppelten Beitrag für (außer)ordentliche Mitglieder und haben kein Stimmrecht in der Generalversammlung. Für das Jahr 2026 wurde die Mindesthöhe für eine Fördermitgliedschaft mit € 250,- festgesetzt. Mit Ausnahme des Stimmrechts in der Generalversammlung haben Fördermitglieder die gleichen Vorteile wie (außer)ordentliche Mitglieder:

  • Kostenfreie Zusendung der Zeitschrift SIÖ 4x jährlich
  • Information über aktuelle Entwicklungen in der Sozialen Arbeit aus erster Hand durch Newsletter und persönliche Anschreiben per Email
  • Persönliches und kompetentes Mitgliederservice bei Fragen zu Beruf, Studium und Fachthemen Sozialer Arbeit
  • Möglichkeit zur fachlichen Vernetzung und zum Austausch mit Personen aus Praxis, Lehre und Forschung – regional und österreichweit
  • Möglichkeit zur Mitarbeit an Positionspapieren, Stellungnahmen sowie Grundlagendokumenten der Sozialen Arbeit
  • Kostenlose bzw. kostengünstige Teilnahme an Veranstaltungen, die vom obds organisiert werden (Mitglieder Jour fixe, Diskussionsveranstaltungen, Tagungen, …)

Je stärker der obds ist, je mehr Mitglieder er hat, desto besser kann er die Interessen von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen vertreten! Eine Fördermitgliedschaft ist ein Zeichen der Verbundenheit zu Profession und Disziplin der Sozialen Arbeit und ein Bekenntnis zu ihrer Notwendigkeit und Systemrelevanz!

Der obds vertritt als Berufsverband die Interessen von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen. Der Berufsverband macht es möglich, dass Berufsangehörige für sich selbst und ihre eigenen beruflichen Anliegen eintreten und sichtbar sind. In Vertretung der vielen Kolleg*innen in den unterschiedlichen Feldern der Sozialen Arbeit, die bei unterschiedlichen Organisationen beschäftigt sind, macht er Anliegen der Profession und Disziplin in der Öffentlichkeit sichtbar.

Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es Personen, die sich dafür aktiv einsetzen und Koordinierungsaufgaben übernehmen. Diese Aufgaben müssen entlohnt werden.

Auch wenn du dich derzeit also nicht aktiv in die Arbeit einbringen möchtest: Mit deinem finanziellen Beitrag ermöglichst du es, dass sich Kolleg*innen aus der Sozialen Arbeit für die gemeinsamen Anliegen der Berufsangehörigen einsetzen. Durch die Mitgliedsbeiträge werden unter Anderen die Geschäftsführung, die Redaktion des SIÖ sowie die Administration und die Büroinfrastruktur finanziert. Ohne diese finanzielle Absicherung ist es nicht möglich kontinuierlich und professionell die Interessen der Berufsgruppen nach außen zu vertreten und nach innen Austausch und Vernetzung auf nationaler und internationaler Ebene zu gewährleisten.

Die Mitgliedschaft und die Zahlung des Mitgliedsbeitrags bedeutet daher auch, sich solidiarisch mit Profession und Disziplin zu erklären – gerade dann, wenn derzeit kein aktives (berufs)politisches Engagement möglich ist.

Welche Mitgliedschaft ist die Richtige für mich?

Ja, wenn du derzeit eine Ausbildung in Sozialer Arbeit (Kolleg für Sozialpädagogik, BA oder MA Studiengänge an Fachhochschulen oder Universitäten,…) absolvierst oder bereits ausgebildete*r Sozialarbeiter*in oder Sozialpädagog*in nach dem Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz bist.

Die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt laut Statuten zur Teilnahme an Generalversammlungen und zur Teilnahme und Mitgestaltung von Aktivitäten des obds.

Ja, wenn du derzeit eine andere Ausbildung absolvierst oder über andere Ausbildungsabschlüsse verfügst, aber die Ziele und das Selbstverständnis des Berufsverbands teilst und die Soziale Arbeit in Österreich stärken möchtest. Bei Beantragung der Mitgliedschaft ist eine kurze Begründung anzugeben.

Die außerordentliche Mitgliedschaft berechtigt ebenso wie die ordentliche Mitgliedschaft laut Statuten zur Teilnahme an Generalversammlungen und zur Teilnahme und Mitgestaltung von Aktivitäten des obds.

Die „ordentliche Mitgliedschaft für Personen in Ausbildung“ ermöglicht es Personen, die derzeit eine einschlägige Ausbildung in Sozialer Arbeit absolvieren, bis zum Abschluss dieser Ausbildung, aber für maximal 3 Jahre, zu besonders günstigen Bedingungen Mitglied zu werden. Die Höhe der Kosten entspricht etwa den Kosten für ein Abonnement der Zeitschrift SIÖ – zusätzlich können aber auch alle Mitgliedervorteile in Anspruch genommen werden.

Beim Ausfüllen der Anmeldung muss der Ausbildungsbeginn bekanntgegeben werden und ein aktueller Nachweis der Ausbildungseinrichtung (Ausbildungsbestätigung, Inskriptionsbestätigung) hochgeladen werden. Die Mitgliedschaft für Personen in Ausbildung wird einmalig und für maximal drei aufeinanderfolgende Jahre und längstens bis zum erwarteten Studienabschluss, gewährt. Der obds informiert vor dem Auslaufen der beitragsreduzierten Mitgliedschaft darüber, dass ab dem Folgejahr der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe zu entrichten sein wird.

Bitte beachte: Die „ordentliche Mitgliedschaft für Personen in Ausbildung“ ist ein freiwilliges Angebot des obds. Die Vereinsstatuten enthalten keine Informationen dazu. Der obds behält sich daher vor, Änderungen nach entsprechender Ankündigung vorzunehmen.

Die „Mitgliedschaft light“ ermöglicht es Personen, die derzeit eine einschlägige Ausbildung in Sozialer Arbeit absolvieren und über wenig oder kein Einkommen verfügen, bis zum Abschluss dieser Ausbildung, aber für maximal drei aufeinanderfolgende Jahre und längstens bis zum erwarteten Studienabschluss, ohne Kostenbeitrag ordentliches Mitglied des obds zu sein.

Beim Ausfüllen der Anmeldung muss der Ausbildungsbeginn bekanntgegben werden und ein aktueller Nachweis der Ausbildungseinrichtung (Ausbildungsbestätigung, Inskriptionsbestätigung) hochgeladen werden. Die kostenfreie „Mitgliedschaft light“ wird einmalig und für maximal drei aufeinanderfolgende Jahre und längstens bis zum erwarteten Studienabschluss gewährt. Der obds informiert vor dem Auslaufen der beitragsfreien Mitgliedschaft darüber, dass ab dem Folgejahr die Mitgliedschaft kostenpflichtig sein wird und ab nun eine Zusendung der Zeitschrift SIÖ erfolgen wird.

Bitte beachte: Die „Mitgliedschaft light“ ist ein freiwilliges Angebot des obds. Die Vereinsstatuten enthalten keine Informationen dazu. Der obds behält sich daher vor, Änderungen nach entsprechender Ankündigung vorzunehmen.

Ja, wenn du eine Organisation / Institution oder Ausbildungseinrichtung repräsentierst, die sich mit den Zielen und dem Selbstverständnis des Berufsverbands identifiziert und die Soziale Arbeit in Österreich stärken möchte.

Fördermitglieder sind laut Statuten zur Teilnahme an Generalversammlungen berechtigt, verfügen aber über kein Stimmrecht. Selbstverständlich haben Vertreter*innen von Fördermitgliedern die Möglichkeit, an allen Veranstaltungen teilzunehmen und Aktivitäten des obds mitzugestalten.

Ja, wir freuen uns gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten über jede Form der Unterstützung.

Bitte überweise einen Betrag deiner Wahl mit dem Vermerk „Spende“ auf unser Konto. Sofern du uns auch deine Kontaktdaten bekannt gibst, erhältst du selbstverständlich eine Bestätigung über Höhe, Eingang und ordnungsgemäße Verbuchung der Spende.

Bitte beachte, dass Spenden an den obds nicht steuerlich abstezbar sind.

Fragen zur Beitragshöhe

Der obds nimmt auf die finanzielle Situation der Berufsangehörigen bestmöglich Rücksicht. Daher sind die Beitragshöhen gestaffelt. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Mindestbeträge – jede Überzahlung bzw. jede Mehreinnahme durch Mitgliedsbeiträge trägt dazu bei, den obds finanziell abzusichern und die kontinuierliche Arbeit für alle Berufsangehörigen fortzusetzen.

Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Netto-Monatseinkommen – unabhängig davon, ob es sich dabei aus Einkommen aus Arbeit, Sozialversicherungsansprüchen, Pension oder Sonstigem handelt.

Mitgliedschaften, die ab dem 01.11. des Jahres abgeschlossen werden, gelten für das Folgejahr.

Mitgliedschaften die unterjährig abgeschlossen werden (vor dem 01.11.) , gelten für das laufende Kalenderjahr.

Nein. Die Beitragshöhen ändern sich jährlich und werden im Oktober für das Folgejahr neu festgesetzt. Im September 2026 hat der Vorstand den Beschluss gefasst, dass künftig jährlich die Beitragshöhen an die rollierende Inflation der vorangegangenen 12 Monate (jeweils gerechnet von Oktober des Vorjahres bis zum September des laufenden Jahres) angepasst werden. Damit kann sichergestellt werden, dass die Fixkosten und Gehälter, die ebenso jährlich angepasst werden, weiterhin durch Mitgliedsbeiträge abgedeckt werden können.

Die Mindesthöhen für Beiträge steigen damit im Vergleich von 2026 auf 2027 um 3,26%.

Fragen zu Zahlung und Rechtsgrundlagen

Wir haben wiederkehrende Fragen sowie wichtige Informationen zur Mitgliedschaft für 2026 in einem Merkblatt zusammengefasst.

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten. Ein Mitgliedsjahr dauert vom 01.01. bis zum 31.12. – unabhängig davon zu welchem Zeitpunkt die Mitgliedschaft beantragt wurde.

Die erste Beitragsvorschreibung erfolgt, nachdem der Antrag auf Mitgliedschaft gestellt wurde. Alle folgenden Beitragsvorschreibungen werden im Jänner / Februar von uns versendet. Wenn du also im Oktober Mitglied wirst, wirst du gebeten, sowohl im Oktober als auch im Febuar einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

Laut Statuten zählt es zu den Pflichten der Vereinsmitglieder, den Mitgliedsbeitrag fristgerecht bis zum 28.02. des Jahres zu einzuzahlen. Sollte das nicht passiert sein, folgen Mahnungen.

Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr muss auch dann eingezahlt werden, wenn sich deine Situation während des Jahres ändert – du also z.B. nicht mehr in diesem Bereich tätig bist, Österreich verlassen hast oder deine Meinung änderst.

Die Vorschreibung erfolgt – sofern eine gültige E-Mail Adresse hinterlegt ist – per E-Mail. Das ist rasch, unkompliziert und kostengünstig. Alle Informationen findest du in der E-Mail und in den Anhängen.

Ja. Selbstverständlich. Diese versenden wir nach Verbuchung des Mitgliedsbeitrags. Auch die Zahlungsbestätigung wird per E-Mail übermittelt. Im Anhang befindet sich auch ein Abschnitt zur Bestätigung der Mitgliedschaft, der bei Bedarf ausgedruckt und vorgelegt werden kann.

Laut Statuten ist der Mitgliedsbeitrag bei aufrechter Mitgliedschaft bis zum 28.02. des Jahres zu begleichen. Falls wir bis dahin keinen dir zuordenbaren Eingang verbuchen konnten, versenden wir eine erste und zweite Mahnung per Post und E-Mail.

SEPA Lastschriften stellen Verträge zwischen überweisender Person und Empfänger dar, die bestimmten Rechtsvorschriften unterliegen. Für Konsument*innen sind SEPA Lastschriftmandate äußerst bequem. Für Zahlungsempfänger bedeuten sie einerseits einen administrativen Mehraufwand durch strikte Dokumentationspflichten und andererseits hohe Bankgebühren pro durchgeführtem Auftrag.

Das bedeutet, dass dem obds bei jeder Durchführung einer SEPA Lastschrift Kosten von mindestens 5€ entstehen würden, die von der Bank für Prüfung und die jährliche Durchführung des Auftrags verrechnet werden. Diese Mehrkosten bringen keinen unmittelbaren Nutzen für die Mitglieder, weshalb der obds davon absieht, SEPA Mandate als Zahlungsmöglichkeit anzubieten.

Teilzahlungen und Daueraufträge erhöhen unseren Verwaltungsaufwand. Wir ersuchen daher den Mitgliedsbeitrag fristgerecht und vollständig mit einer eindeutigen Zahlungsreferenz zu begleichen!

Ja. Leistungen von Personen, die Funktionen im obds übernommen haben oder kontinuierlich mitarbeiten, werden symbolisch dadurch honoriert, dass sie eingeladen werden, die Hälfte des regulären Mindestbeitrags zu überweisen. Grundlage dafür ist eine entsprechende Vereinbarung.

Wenn du dich für eine kontinuierliche Mitarbeit interessierst, nimm Kontakt zu uns auf!

Bitte beachte: Dabei handelt es sich um ein Entgegenkommen, dass keine Grundlage in den Vereinsstatuten hat. Änderungen sind möglich.

Ja. In diesem Fall kann um eine außerordentliche Reduktion des Mitgliedsbeitrag angesucht werden. Der Beitrag kann bei Bekanntgabe besonders berücksichtigungswürdiger Umstände und Prüfung des Einzelfalls auf die Hälfte des Mindestbetrags für (außer)odentliche Mitgliedschaften herabgesetzt werden. Voraussetzung ist eine schriftliche Kontaktaufnahme mit service@obds.at und eine entsprechechende Bestätigung durch uns.

Bitte beachte: Dabei handelt es sich um ein Entgegenkommen, dass keine Grundlage in den Vereinsstatuten hat. Änderungen sind möglich.

Die Statuten finden sich hier.

obds – Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit

Konto: Bank Austria
Kontonamen „OBDS Österr. Berufsverband„
IBAN: AT89 1200 0006 1069 6700 
Zahlungsreferenz: „Mitglieder ID“ und MB 2026

Die Mitglieder ID findest du auf unseren Anschreiben oder im Mitgliederportal. Die Angabe hilft uns, den Beitrag rasch zu verbuchen.

Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessensvertretungen, die sich überwiegend mit der Wahrnehmung der  beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen, können von der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden.


Der obds empfiehlt, bei individuellen Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit die Arbeiterkammer, eine Steuerberatung oder das zuständige Finanzamt zu konsultieren.

Meine Mitgliedschaft

Der obds finanziert sich zum überwiegenden Teil durch Mitgliedsbeiträge. Durch einen (an die Höhe der Pension) angepassten Mitgliedsbeitrag kannst du weiterhin dazu beitragen, Soziale Arbeit zu stärken. Wir freuen uns auch, wenn Mitglieder nach ihrem Pensionsantritt die Möglichkeit nutzen, sich verstärkt freiwillig zu engagieren.

Eine einfache Möglichkeit ist, sich mit der eigenen E-Mailadresse im Mitgliederportal anzumelden. Wenn eine Anmeldung möglich ist, besteht eine aufrechte Mitgliedschaft. Sollte das nicht möglich sein, nimm bitte unkompliziert mittels Email oder Formular Kontakt mit uns auf. Gemeinsam können wir der Frage nachgehen und bei Bedarf die Mitgliedschaft auch wieder aktivieren.

Bitte logge dich im Mitgliederportal des obds ein. Dort können Stammdaten selbst geändert werden. Sollte das nicht möglich, oder uns deine Emailadresse noch nicht bekannt gegeben haben, sende bitte ein Email mit den Fragestellungen an service@obds.at oder nutze das Kontaktformular.

Die Streichung erfolgt entsprechend den Statuten durch den Vorstand. Eine Streichung wird vorgenommen, wenn ein Mitglied mit der Zahlung des Jahresbeitrags im Rückstand ist und drei Mal erfolglos gemahnt wurde. Das Mitglied wird über die Streichung informiert.

Wenn du denkst, dass das ein Fehler ist, nimm Kontakt mit uns auf.

sonstige Fragen

Nein. Gewerkschaftliche Solidarität ist gerade im Gesundheits- und Sozialbereich wichtig. Abhängig von der konkreten beruflichen Tätigkeit sind die Kolleg*innen Mitglied bei unterschiedlichen Gewerkschaften, die im ÖGB zusammen geschlossen sind.
Der obds als Berufsverband der Sozialen Arbeit vertritt Fachkräfte auf Grundlage ihrer Zugehörigkeit zur Profession und nicht entsprechend ihrer Zuordnung zu einzelnen Arbeits- bzw. Tätigkeitsfeldern, wie es die Gewerkschaften tun. Der Fokus des obds liegt auf der Auseinandersetzung mit und Weiterentwicklung der Profession, während Betriebsrät*innen und Gewerkschaften sich besonders für gute Arbeitsbedingungen einsetzen und Kollektivverträge mit den Dienstgeber*innen verhandeln. Die Schwerpunktsetzungen der Tätigkeiten sind somit andere, auch wenn es viele Übereinstimmungen gibt, da konkrete Arbeitsbedingungen oder gesetzliche Rahmenbedingungen Auswirkungen auf die Fachlichkeit haben.

Nein. Viele Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind zusätzlich zu ihrer Mitgliedschaft im obds auch Mitglied anderer Fachgesellschaften oder in anderen Berufsverbänden. Der obds kooperiert mit anderen Organisationen und Vereinen.

Der obds freut sich auch über punktuelle Unterstützung durch Nichtmitglieder (z.B. Verbreitung von Informationen des obds, Mitwirkung bei Veranstaltungen des obds,…). Ein Kennenlernen von Vertreter*innen des obds ist einerseits bei Veranstaltungen an Ausbildungsstätten Sozialer Arbeit (besonders für Studierende) möglich. Auch an facheinschlägigen Tagungen und Vernetzungen oder auch Onlineveranstaltungen, die vom obds organisiert werden, nehmen Vertreter*innen des obds teil. Eine Teilnahme an regelmäßig stattfindenden, nicht öffentlich ausgeschriebenen Veranstaltungen ist nur für Mitglieder möglich! obds Stammtische in den einzelnen Bundesländern sind in der Regel auch öffentlich zugänglich und Gäst*innen sind willkommen!

Die obds Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Um die Mitgliedschaft für das nächste Kalenderjahr zu beenden, muss ein Austrittsersuchen bis zum 30.11. des laufenden Jahres bei uns einlangen – siehe dazu die obds Statuten und das Merkblatt zur Mitgliedschaft. Wenn sie nicht gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Für die Kündigung ist ein Email an service@obds.at ausreichend. Du erhältst danach eine Bestätigung. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du austreten möchtest, aber finanzielle Sorgen der Grund dafür sind, lass es uns wissen.

Das Archiv der Mitgliedschaften finden Sie hier.

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