obds Mitgliedschaft

Je mehr Einnahmen den obds durch Mitgliedsbeiträge erzielt, desto mehr finanzielle Mittel stehen uns zur Verfügung, um auf Grundlage unserer Profession die Anliegen der Berufsangehörigen zu vertreten! Je mehr Kolleg*innen sich darüber hinaus ehrenamtlich engagieren, desto sichtbarer kann der obds und die Soziale Arbeit in ganz Österreich werden!

Je stärker der obds ist, je mehr Mitglieder er hat, desto besser kann er die Interessen von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen vertreten!

Alle ab 01.11.2026 abgeschlossenen Mitgliedschaften gelten bereits für 2027!
14 Monate Mitgliedschaft zum Preis von 12 Monaten
inklusive 5 SIÖ Ausgaben

Beitragshöhen 2027

ordentliche & außerordentliche Mitgliedschaft für Personen mit abgeschlossener Ausbildung
ab 129 €/ Kalenderjahr
faire Staffelung der Höhe abhängig vom Netto-Monatseinkommen
Reduktion bei Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten oder besonderen Belastungen auf Anfrage möglich
ordentliche Mitgliedschaft für Personen, die eine einschlägige Ausbildung absolvieren
ab 53 € / Kalenderjahr
Studierenden-Mitgliedschaft inklusive SIÖ für 53€ / Jahr bis zum Abschluss der Ausbildung
beitragsfreie Mitgliedschaft „light“ für 0 € / Jahr bei Verzicht auf Zusendung der Zeitschrift
einmalige Spenden
ab 1 €
einmalige Spende zur Unterstützung des obds
zur Ausstellung einer Spendenbestätigung benötigen wir die Daten der zahlenden Person / Institution
Fördermitgliedschaft für juristische Personen ohne Stimmrecht in der Generalversammlung
ab 258 € / Kalenderjahr
Mindestbeitrag für Fördermitgliedschaften – 258,00 €

Wir freuen uns dass du obds Mitglied werden willst. Die Staffelung der Mitgliedsbeiträge nach deinem Netto-Einkommen zur Selbsteinschätzung findest du hier.

Fragen zur Mitgliedschaft – FAQs

Formen obds Mitgliedschaften und Vorteile

ordentliche und außerordentliche Mitgliedschaft:
Für alle natürlichen Personen, die entweder einen einschlägigen Abschluss in Sozialer Arbeit aufweisen, oder sich mit den Zielen des obds identifizieren.

Ehrenmitgliedschaft:
Für alle natürlichen Personen, denen aufgrund besonderer Verdienste die Ehrenmitgliedschaft verliehen wurde. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge befreit.

Kostenpflichtige Mitgliedschaft für Personen in Ausbildung:
Für alle natürlichen Personen während der Dauer der Ausbildung, aber für max. 3 Jahre. Nach Ablauf der 3 Jahre wird die Mitgliedschaft automatisch in eine „ordentliche Mitgliedschaft“ umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt sind die Beiträge für „ordentliche Mitglieder“ zu entrichten.

Mitgliedschaft „light“ für Personen in Ausbildung:
Für alle natürlichen Personen während der Dauer der Ausbildung, aber für max. 3 Jahre. Im Unterschied zur kostenpflichtigen Mitgliedschaft erfolgt keine Zusendung der Zeitschrift SIÖ. Nach Ablauf der 3 Jahre wird die Mitgliedschaft automatisch in eine „ordentliche Mitgliedschaft“ umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt sind die Beiträge für „ordentliche Mitglieder“ zu entrichten.

Fördermitgliedschaft:
Für natürliche und juristische Personen, die den obds durch Zahlung eines erhöhten Beitrages besonders unterstützen möchten. Fördermitglieder verfügen über kein Stimmrecht in der Generalversammlung.

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass du dich mit dem Vereinzweck und dem Vereinzweck entsprechend der Statuten identifizierst. Während des Anmeldeprozesses müssen im Formular weitere Angaben gemacht werden. Diese Angaben werden überprüft. Sollten die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft nicht vorliegen, werden wir Kontakt aufnehmen.

Der obds bietet seinen Mitgliedern eine Reihe von Vorteilen, zu diesen gehören:

  • Kostenfreie Zusendung der Zeitschrift SIÖ 4x / jährlich
  • Information über aktuelle Entwicklungen in der Sozialen Arbeit aus erster Hand durch Newsletter und persönliche Anschreiben per Email
  • Persönliches und kompetentes Mitgliederservice bei Fragen zu Beruf, Studium und Fachthemen Sozialer Arbeit
  • Möglichkeit zur fachlichen Vernetzung und zum Austausch mit Personen aus Praxis, Lehre und Forschung – regional und österreichweit
  • Zugriff auf das Mitgliederportal mit Kalendern und Hinweisen zu Veranstaltungen des obds und externen Tagungen, Symposien und Vernetzungsgremien
  • Möglichkeit zur Mitarbeit an Positionspapieren, Stellungnahmen sowie Grundlagendokumenten der Sozialen Arbeit
  • Kostenlose bzw. kostengünstige Teilnahme an Veranstaltungen, die vom obds organisiert werden (Mitglieder Jourfixe, Diskussionsveranstaltungen, Tagungen,…)
  • Aktives und passives Wahlrecht in der Generalversammlung des obds und Möglichkeit zur Mitsteuerung der Ausrichtung des obds
  • – 10% für Mitglieder bei Akrap-Coffee (Details im Mitgliederportal)

Je stärker der obds ist, je mehr Mitglieder er hat, desto besser kann er die Interessen von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen vertreten!

Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags bei Übernahme einer Funktion im obds:
Als symbolische Anerkennung von kontinuierlicher Mitarbeit bzw. Übernahme vereinbarter Aufgaben gebührt den betreffenden Mitgliedern auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung ein reduzierter Mitgliedsbeitrag für die Dauer des ehrenamtlichen Engagements. Die Beitragshöhe entspricht 50% der niedrigsten Beitragsstufe des ordentlichen Mitgliedsbeitrags.

Reduktion des Mitgliedsbeitrags bei außergewöhnlichen Belastungen:
Eine Reduktion ist in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen ausschließlich nach schriftlicher Kontaktaufnahme an service@obds.at möglich. Die Höhe entspricht der Hälfte des Mindestbeitrags für ordentliche Mitglieder.

Der obds vertritt als Berufsverband die Interessen von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen. Der Berufsverband macht es möglich, dass Berufsangehörige für sich selbst und ihre eigenen beruflichen Anliegen eintreten und sichtbar sind. In Vertretung der vielen Kolleg*innen in den unterschiedlichen Feldern der Sozialen Arbeit, die bei unterschiedlichen Organisationen beschäftigt sind, macht er Anliegen der Profession und Disziplin in der Öffentlichkeit sichtbar.

Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es Personen, die sich dafür aktiv einsetzen und Koordinierungsaufgaben übernehmen. Diese Aufgaben müssen entlohnt werden.

Auch wenn du dich derzeit also nicht aktiv in die Arbeit einbringen möchtest: Mit deinem finanziellen Beitrag ermöglichst du es, dass sich Kolleg*innen aus der Sozialen Arbeit für die gemeinsamen Anliegen der Berufsangehörigen einsetzen. Durch die Mitgliedsbeiträge werden unter Anderen die Geschäftsführung, die Redaktion des SIÖ sowie die Administration und die Büroinfrastruktur finanziert. Ohne diese finanzielle Absicherung ist es nicht möglich kontinuierlich und professionell die Interessen der Berufsgruppen nach außen zu vertreten und nach innen Austausch und Vernetzung auf nationaler und internationaler Ebene zu gewährleisten.

Die Mitgliedschaft und die Zahlung des Mitgliedsbeitrags bedeutet daher auch, sich solidiarisch mit Profession und Disziplin zu erklären – gerade dann, wenn derzeit kein aktives (berufs)politisches Engagement möglich ist.

Ja, wenn du derzeit eine Ausbildung in Sozialer Arbeit (Kolleg für Sozialpädagogik, BA oder MA Studiengänge an Fachhochschulen oder Universitäten,…) absolvierst oder bereits ausgebildete*r Sozialarbeiter*in oder Sozialpädagog*in nach dem Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz bist.

Die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt laut Statuten zur Teilnahme an Generalversammlungen und zur Teilnahme und Mitgestaltung von Aktivitäten des obds.

Um es möglichst vielen Personen möglich zu machen, Mitglied zu werden, bieten wir unterschiedliche Beitragshöhen. Diese werden oben transparent aufgelistet.

Ja, wenn du derzeit eine andere Ausbildung absolvierst oder über andere Ausbildungsabschlüsse verfügst, aber die Ziele und das Selbstverständnis des Berufsverbands teilst und die Soziale Arbeit in Österreich stärken möchtest. Bei Beantragung der Mitgliedschaft ist eine kurze Begründung anzugeben.

Die außerordentliche Mitgliedschaft berechtigt ebenso wie die ordentliche Mitgliedschaft laut Statuten zur Teilnahme an Generalversammlungen und zur Teilnahme und Mitgestaltung von Aktivitäten des obds.

Ja, wenn du eine Organisation / Institution oder Ausbildungseinrichtung repräsentierst, die sich mit den Zielen und dem Selbstverständnis des Berufsverbands identifiziert und die Soziale Arbeit in Österreich stärken möchte.

Fördermitglieder sind laut Statuten zur Teilnahme an Generalversammlungen berechtigt, verfügen aber über kein Stimmrecht. Selbstverständlich haben Vertreter*innen von Fördermitgliedern die Möglichkeit, an allen Veranstaltungen teilzunehmen und Aktivitäten des obds mitzugestalten.

Ja, wir freuen uns gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten über jede Form der Unterstützung.

Bitte überweise einen Betrag deiner Wahl mit dem Vermerk „Spende“ auf unser Konto. Sofern du uns auch deine Kontaktdaten bekannt gibst, erhältst du selbstverständlich eine Bestätigung über Höhe, Eingang und ordnungsgemäße Verbuchung der Spende.

Bitte beachte, dass Spenden an den obds nicht steuerlich abstezbar sind.

Mitgliedschaften in der Ausbildung

Entsprechend der Vereinsstatuten haben sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen die Möglichkeit, eine Fördermitgliedschaft abzuschließen. Voraussetzung entsprechend der Vereinsstatuten ist eine Verbundenheit mit der Sozialen Arbeit und / oder dem Vereinszweck. Fördermitglieder unterstützen den Vereinszweck vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags in der Höhe von mindestens dem doppelten Beitrag für (außer)ordentliche Mitglieder und haben kein Stimmrecht in der Generalversammlung. Für das Jahr 2026 wurde die Mindesthöhe für eine Fördermitgliedschaft mit € 250,- festgesetzt. Mit Ausnahme des Stimmrechts in der Generalversammlung haben Fördermitglieder die gleichen Vorteile wie (außer)ordentliche Mitglieder:

  • Kostenfreie Zusendung der Zeitschrift SIÖ 4x jährlich
  • Information über aktuelle Entwicklungen in der Sozialen Arbeit aus erster Hand durch Newsletter und persönliche Anschreiben per Email
  • Persönliches und kompetentes Mitgliederservice bei Fragen zu Beruf, Studium und Fachthemen Sozialer Arbeit
  • Möglichkeit zur fachlichen Vernetzung und zum Austausch mit Personen aus Praxis, Lehre und Forschung – regional und österreichweit
  • Möglichkeit zur Mitarbeit an Positionspapieren, Stellungnahmen sowie Grundlagendokumenten der Sozialen Arbeit
  • Kostenlose bzw. kostengünstige Teilnahme an Veranstaltungen, die vom obds organisiert werden (Mitglieder Jour fixe, Diskussionsveranstaltungen, Tagungen, …)

Je stärker der obds ist, je mehr Mitglieder er hat, desto besser kann er die Interessen von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen vertreten! Eine Fördermitgliedschaft ist ein Zeichen der Verbundenheit zu Profession und Disziplin der Sozialen Arbeit und ein Bekenntnis zu ihrer Notwendigkeit und Systemrelevanz!

Nutze den Berufsverband und die Informationen, die er bereitstellt als Möglichkeit zur Unterstützung deiner beruflichen Identitätsbildung! Nimm die Diskurse, die geführt werden, zum Anlass, um dich mit dem Stellenwert von Sozialer Arbeit in der Gesellschaft und mit Grundlagen wie Ethik und Menschenrechten auseinander zu setzen.

Profitiere von aktuellen Beiträgen in der Zeitschrift SIÖ und von der Möglichkeit über den obds Zugang zum Feld für Forschungen und Interviews zu erhalten und dich über Tagungen und Netzwerke innerhalb der Sozialen Arbeit zu informieren.

Entscheidungen, die jetzt in der Fach-Community getroffen werden, haben Auswirkungen auf die kommenden Jahrzenhnte, in denen du beruflich im Feld der Sozialen Arbeit tätig sein wirst. Nutze die Möglichkeit, schon jetzt mitzubestimmen!

Je stärker der obds ist, je mehr Mitglieder er hat, desto besser kann er die Interessen von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen vertreten!

Die „ordentliche Mitgliedschaft für Personen in Ausbildung“ ermöglicht es Personen, die derzeit eine einschlägige Ausbildung in Sozialer Arbeit absolvieren, bis zum Abschluss dieser Ausbildung, aber für maximal 3 Jahre, zu besonders günstigen Bedingungen Mitglied zu werden. Die Höhe der Kosten entspricht etwa den Kosten für ein Abonnement der Zeitschrift SIÖ – zusätzlich können aber auch alle Mitgliedervorteile in Anspruch genommen werden.

Beim Ausfüllen der Anmeldung muss der Ausbildungsbeginn bekanntgegeben werden und ein aktueller Nachweis der Ausbildungseinrichtung (Ausbildungsbestätigung, Inskriptionsbestätigung) hochgeladen werden. Die Mitgliedschaft für Personen in Ausbildung wird einmalig und für maximal drei aufeinanderfolgende Jahre und längstens bis zum erwarteten Studienabschluss, gewährt. Der obds informiert vor dem Auslaufen der beitragsreduzierten Mitgliedschaft darüber, dass ab dem Folgejahr der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe zu entrichten sein wird.

Bitte beachte: Die „ordentliche Mitgliedschaft für Personen in Ausbildung“ ist ein freiwilliges Angebot des obds. Die Vereinsstatuten enthalten keine Informationen dazu. Der obds behält sich daher vor, Änderungen nach entsprechender Ankündigung vorzunehmen.

Die „Mitgliedschaft light“ ermöglicht es Personen, die derzeit eine einschlägige Ausbildung in Sozialer Arbeit absolvieren und über wenig oder kein Einkommen verfügen, bis zum Abschluss dieser Ausbildung, aber für maximal drei aufeinanderfolgende Jahre und längstens bis zum erwarteten Studienabschluss, ohne Kostenbeitrag ordentliches Mitglied des obds zu sein.

Beim Ausfüllen der Anmeldung muss der Ausbildungsbeginn bekanntgegben werden und ein aktueller Nachweis der Ausbildungseinrichtung (Ausbildungsbestätigung, Inskriptionsbestätigung) hochgeladen werden. Die kostenfreie „Mitgliedschaft light“ wird einmalig und für maximal drei aufeinanderfolgende Jahre und längstens bis zum erwarteten Studienabschluss gewährt. Der obds informiert vor dem Auslaufen der beitragsfreien Mitgliedschaft darüber, dass ab dem Folgejahr die Mitgliedschaft kostenpflichtig sein wird und ab nun eine Zusendung der Zeitschrift SIÖ erfolgen wird.

Bitte beachte: Die „Mitgliedschaft light“ ist ein freiwilliges Angebot des obds. Die Vereinsstatuten enthalten keine Informationen dazu. Der obds behält sich daher vor, Änderungen nach entsprechender Ankündigung vorzunehmen.

Fragen zur Beitragshöhe

laufende Mitgliedschaft 2027 inkl. SIÖ BezugMitgliedschaft „light“ während der Ausbildung ohne SIÖ Bezug
Mindestbeitrag für Personen in Ausbildung53 €0 €
Mindestbeitrag für Personen – monatliches Nettoeinkommen unter 1.000 €129 €
Mindestbeitrag für Personen – monatliches Nettoeinkommen unter 1.500 €  160 €
Mindestbeitrag für Personen – monatliches Nettoeinkommen unter 2.500 €193 €
Mindestbeitrag für Personen – monatliches Nettoeinkommen über 2.500 €235 €
Fördermitgliedschaft für Organisationen und Ausbildungseinrichtungenab 258 €

Der obds nimmt auf die finanzielle Situation der Berufsangehörigen bestmöglich Rücksicht. Daher sind die Beitragshöhen gestaffelt. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Mindestbeträge – jede Überzahlung bzw. jede Mehreinnahme durch Mitgliedsbeiträge trägt dazu bei, den obds finanziell abzusichern und die kontinuierliche Arbeit für alle Berufsangehörigen fortzusetzen.

Mitgliedschaften, die ab dem 01.11. des Jahres abgeschlossen werden, gelten für das Folgejahr.

Mitgliedschaften die unterjährig abgeschlossen werden (vor dem 01.11.) , gelten für das laufende Kalenderjahr.

Nein, die Beitragshöhen ändern sich jährlich und werden im Oktober für das Folgejahr neu festgesetzt. Im September 2026 hat der Vorstand den Beschluss gefasst, dass künftig jährlich die Beitragshöhen an die rollierende Inflation der vorangegangenen 12 Monate (jeweils gerechnet von Oktober des Vorjahres bis zum September des laufenden Jahres) angepasst wird. Damit kann sichergestellt werden, dass die Fixkosten und Gehälter, die ebenso jährlich angepasst werden, weiterhin durch Mitgliedsbeiträge abgedeckt werden können.

Die Mindesthöhen für Beiträge steigen damit im Vergleich von 2026 auf 2027 um 3,26%.

Fragen zu Zahlung und Rechtsgrundlagen

Vorschreibung der Mitgliedsbeiträge:
Eine Aufforderung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt grundsätzlich per E-Mail und nur in Ausnahmefällen postalisch.

Beitragshöhen für ordentliche und außerordentliche Mitglieder:
Richten sich nach den durchschnittlichen Einkünften pro Monat im Jahresdurchschnitt. Zu den Einkünften zählen Einkommen aus Arbeit, Vermögen, Pensions- und Transferleistungen.

Nachweis der Ausbildung:
Um eine Reduktion während der Ausbildung in Anspruch zu nehmen ist der Upload einer aktuellen Bestätigung im Mitgliederportal bzw. bei Erstanmeldung über das Webformular notwendig. Nach Aufforderung ist ein neuerlicher Nachweis zu erbringen.

Zahlungsfrist:
Mitgliedsbeiträge sind gemäß den Statuten bis zum 28.2. des laufenden Kalenderjahres zu entrichten.

Mahnungen:
Bei Nichtzahlung folgt eine erste Mahnung – ebenfalls per E-Mail. Die zweite und dritte Mahnung wird postalisch übermittelt.

Streichung von Mitgliedern:
Die Streichung erfolgt entsprechend den Statuten durch den Vorstand. Eine Streichung wird vorgenommen, wenn ein Mitglied mit der Zahlung des Jahresbeitrags im Rückstand ist und drei Mal erfolglos gemahnt wurde. Das Mitglied wird über die Streichung informiert.

Austritt:
Austrittswünsche, die bis zum 30.11. des Jahres bekannt gegeben werden, werden ab dem folgenden Kalenderjahr wirksam. Der Austritt erfolgt mit dem 31.12. des Jahres. Im Jahr, in dem der Austrittswunsch bekannt gegeben wurde, ist der Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Wird der Austrittswunsch nach dem 30.11. des Jahres bekannt gegeben, ist auch für das Folgejahr der Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

Teilzahlungen & Daueraufträge:
Erhöhen unseren Verwaltungsaufwand. Wir ersuchen daher den Mitgliedsbeitrag fristgerecht und vollständig mit einer eindeutigen Zahlungsreferenz und nicht in Teilzahlungen zu begleichen!

Bekanntgabe von Änderungen der hinterlegten Daten:
Für die Zusendung der Zeitschrift SIÖ benötigen wir aktuelle Adressdaten. Die Zusendung von Mitgliederinformationen erfolgt per E-Mail. Daher ist auch die Bekanntgabe einer aktuellen E-Mail Adresse notwendig. Wir empfehlen die Bekanntgabe einer privaten E-Mailadresse, die auch bei Wechsel des Arbeitsplatzes bzw. nach Ausbildungsende noch ausgelesen werden kann. Änderungen können im Mitgliederbereich https://obds.webling.eu/portal#/ oder per E-Mail an service@obds.at vorgenommen werden.

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten. Ein Mitgliedsjahr dauert vom 01.01. bis zum 31.12. – unabhängig davon zu welchem Zeitpunkt die Mitgliedschaft beantragt wurde.

Die erste Beitragsvorschreibung erfolgt, nachdem der Antrag auf Mitgliedschaft gestellt wurde. Alle folgenden Beitragsvorschreibungen werden im Jänner / Februar von uns versendet. Wenn du also im Oktober Mitglied wirst, wirst du gebeten, sowohl im Oktober als auch im Febuar einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

Laut Statuten zählt es zu den Pflichten der Vereinsmitglieder, den Mitgliedsbeitrag fristgerecht bis zum 28.02. des Jahres zu einzuzahlen. Sollte das nicht passiert sein, folgen Mahnungen.

Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr muss auch dann eingezahlt werden, wenn sich deine Situation während des Jahres ändert – du also z.B. nicht mehr in diesem Bereich tätig bist, Österreich verlassen hast oder deine Meinung änderst.

SEPA Lastschriften stellen Verträge zwischen überweisender Person und Empfänger dar, die bestimmten Rechtsvorschriften unterliegen. Für Konsument*innen sind SEPA Lastschriftmandate äußerst bequem. Für Zahlungsempfänger bedeuten sie einerseits einen administrativen Mehraufwand durch strikte Dokumentationspflichten und andererseits hohe Bankgebühren pro durchgeführtem Auftrag.

Das bedeutet, dass dem obds bei jeder Durchführung einer SEPA Lastschrift Kosten von mindestens 5€ entstehen würden, die von der Bank für Prüfung und die jährliche Durchführung des Auftrags verrechnet werden. Diese Mehrkosten bringen keinen unmittelbaren Nutzen für die Mitglieder, weshalb der obds davon absieht, SEPA Mandate als Zahlungsmöglichkeit anzubieten.

Ja. Leistungen von Personen, die Funktionen im obds übernommen haben oder kontinuierlich mitarbeiten, werden symbolisch dadurch honoriert, dass sie eingeladen werden, die Hälfte des regulären Mindestbeitrags zu überweisen. Grundlage dafür ist eine entsprechende Vereinbarung.

Wenn du dich für eine kontinuierliche Mitarbeit interessierst, nimm Kontakt zu uns auf!

Bitte beachte: Dabei handelt es sich um ein Entgegenkommen, dass keine Grundlage in den Vereinsstatuten hat. Änderungen sind möglich.

Ja. In diesem Fall kann um eine außerordentliche Reduktion des Mitgliedsbeitrag angesucht werden. Der Beitrag kann bei Bekanntgabe besonders berücksichtigungswürdiger Umstände und Prüfung des Einzelfalls auf die Hälfte des Mindestbetrags für (außer)odentliche Mitgliedschaften herabgesetzt werden. Voraussetzung ist eine schriftliche Kontaktaufnahme mit service@obds.at und eine entsprechechende Bestätigung durch uns.

Bitte beachte: Dabei handelt es sich um ein Entgegenkommen, dass keine Grundlage in den Vereinsstatuten hat. Änderungen sind möglich.

Die Statuten finden sich hier.

obds – Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit

Konto: Bank Austria
Kontonamen „OBDS Österr. Berufsverband„
IBAN: AT89 1200 0006 1069 6700 
Zahlungsreferenz: „Mitglieder ID“ und MB 2026

Die Mitglieder ID findest du auf unseren Anschreiben oder im Mitgliederportal. Die Angabe hilft uns, den Beitrag rasch zu verbuchen.

Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessensvertretungen, die sich überwiegend mit der Wahrnehmung der  beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen, können von der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden.


Der obds empfiehlt, bei individuellen Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit die Arbeiterkammer, eine Steuerberatung oder das zuständige Finanzamt zu konsultieren.

Meine Mitgliedschaft

Der obds finanziert sich zum überwiegenden Teil durch Mitgliedsbeiträge. Durch einen (an die Höhe der Pension) angepassten Mitgliedsbeitrag kannst du weiterhin dazu beitragen, Soziale Arbeit zu stärken. Wir freuen uns auch, wenn Mitglieder nach ihrem Pensionsantritt die Möglichkeit nutzen, sich verstärkt freiwillig zu engagieren.

Eine einfache Möglichkeit ist, sich mit der eigenen Emailadresse im Mitgliederportal anzumelden. Wenn eine Anmeldung möglich ist, besteht eine aufrechte Mitgliedschaft. Sollte das nicht möglich sein, nimm bitte unkompliziert mittels Email oder Formular Kontakt mit uns auf. Gemeinsam können wir der Frage nachgehen und bei Bedarf die Mitgliedschaft auch wieder aktivieren.

Bitte logge dich im Mitgliederportal des obds ein. Dort können Stammdaten selbst geändert werden. Sollte das nicht möglich, oder uns deine Emailadresse noch nicht bekannt gegeben haben, sende bitte ein Email mit den Fragestellungen an service@obds.at oder nutze das Kontaktformular. Kommunikation per Email kann rascher und effizienter erfolgen, sie erfordert sowohl weniger Arbeitskosten als auch Sachkosten, schont die Umwelt und schützt das Klima!

sonstige Fragen

Nein. Gewerkschaftliche Solidarität ist gerade im Gesundheits- und Sozialbereich wichtig. Abhängig von der konkreten beruflichen Tätigkeit sind die Kolleg*innen Mitglied bei unterschiedlichen Gewerkschaften, die im ÖGB zusammen geschlossen sind.
Der obds als Berufsverband der Sozialen Arbeit vertritt Fachkräfte auf Grundlage ihrer Zugehörigkeit zur Profession und nicht entsprechend ihrer Zuordnung zu einzelnen Arbeits- bzw. Tätigkeitsfeldern, wie es die Gewerkschaften tun. Der Fokus des obds liegt auf der Auseinandersetzung mit und Weiterentwicklung der Profession, während Betriebsrät*innen und Gewerkschaften sich besonders für gute Arbeitsbedingungen einsetzen und Kollektivverträge mit den Dienstgeber*innen verhandeln. Die Schwerpunktsetzungen der Tätigkeiten sind somit andere, auch wenn es viele Übereinstimmungen gibt, da konkrete Arbeitsbedingungen oder gesetzliche Rahmenbedingungen Auswirkungen auf die Fachlichkeit haben.

Nein. Viele Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind zusätzlich zu ihrer Mitgliedschaft im obds auch Mitglied anderer Fachgesellschaften oder in anderen Berufsverbänden. Der obds kooperiert mit anderen Organisationen und Vereinen.

Der obds freut sich auch über punktuelle Unterstützung durch Nichtmitglieder (z.B. Verbreitung von Informationen des obds, Mitwirkung bei Veranstaltungen des obds,…). Ein Kennenlernen von Vertreter*innen des obds ist einerseits bei Veranstaltungen an Ausbildungsstätten Sozialer Arbeit (besonders für Studierende) möglich. Auch an facheinschlägigen Tagungen und Vernetzungen oder auch Onlineveranstaltungen, die vom obds organisiert werden, nehmen Vertreter*innen des obds teil. Eine Teilnahme an regelmäßig stattfindenden, nicht öffentlich ausgeschriebenen Veranstaltungen ist nur für Mitglieder möglich! obds Stammtische in den einzelnen Bundesländern sind in der Regel auch öffentlich zugänglich und Gäst*innen sind willkommen!

Die obds Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Um die Mitgliedschaft für das nächste Kalenderjahr zu beenden, muss ein Austrittsersuchen bis zum 30.11. des laufenden Jahres bei uns einlangen – siehe dazu die obds Statuten. Wenn sie nicht gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Für die Kündigung ist ein Email an service@obds.at ausreichend. Du erhältst danach eine Bestätigung. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du austreten möchtest, aber finanzielle Sorgen der Grund dafür sind, lass es uns wissen.

Das Archiv der Mitgliedschaften finden Sie hier.

Das Archiv finden Sie hier.