Ausbildungen in Sozialer Arbeit

In Österreich hat sich die Ausbildungslandschaft in den letzten beiden Jahrzehnten stark verändert. Unterschiedliche Ausbildungswege stehen Personen offen, die sich für den Beruf Sozialarbeiter*in und/oder Sozialpädagog*in qualifizieren möchten. Im Jahr 2025 wurde der Qualifikationsrahmen für Soziale Arbeit in Österreich veröffentlicht, der die Inhalte von Ausbildungen genauer beschreibt.

allgemeine Fragen zu Ausbildungen

Die ersten Ausbildungseinrichtungen wurden bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts gegründet. Lange Zeit gab es „Akademien für Sozialarbeit“, an denen die Ausbildung zur „Diplom Sozialarbeiter*in“ absolviert werden konnte. Wer sich für den früher als „Erzieher*in“ – heute „Sozialpädagog*in“ – bezeichneten Beruf interessierte, absolvierte eine schulische Ausbildung.

Heute existieren unterschiedliche Ausbildungswege. Noch immer vorhanden ist eine Ausbildung in Sozialpädagogik auf Ebene der Sekundarstufe 2 bzw. in Form eines berufsbegleitenden Kollegs für Personen, die bereits eine Matura absolviert haben. Üblich ist aber heute eine Ausbildung auf Hochschulniveau auf mindestens BA-Niveau – was auch den internationalen Qualifikationsstandards entspricht.

Ja. Entsprechend einer schriftlichen Mitteilung des Wissenschaftsministeriums sind Personen, die einen Abschluss als „Diplomierte Sozialarbeiter*in“ besitzen oder den Titel Mag. (FH) erhalten haben, Absolvent*innen von einschlägigen BA Studiengängen gleichgestellt. Der obds geht daher davon aus, dass diese Vorläuferausbildungen auch zur Berufsausübung in allen Bereichen der Sozialen Arbeit berechtigen, auch wenn sie nicht explizit in Gesetzen und Verordnungen aufgeführt sind. Der obds geht weiters davon aus, dass diese Personengruppen ebenso alle Vorkenntnisse besitzen, die zur Aufnahme eines weiterführendes Masterstudium notwendig sind. Unter dem Titel “Stellungnahme des obds zur Gleichwertigkeit der Ausbildungsabschlüsse DSA / Mag. (FH) und BA Studium Soziale Arbeit” hat der obds 2021 ein Dokument veröffentlicht.

Heute ist die Ausbildungslandschaft vielfältiger geworden und es gibt unterschiedliche Wege, um eine qualifizierte Ausbildung und damit das Recht zur Bezeichnungsführung als „Sozialarbeiter*in“ bzw. „Sozialpädagog*in“ zu erlangen.

Die Global Standards for Social Work Education and Training empfehlen eine mindestens 180 ECTS umfassende tertiäre Ausbildung. In Übereinstimmung mit dieser Empfehlung tritt auch der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit dafür ein, die bislang noch auch im postsekundären Bereich angesiedelten Ausbildungen in tertiäre Ausbildungen zu überführen und damit die Anschlussfähigkeit von Bildungsangeboten zu erleichtern und die enge Anbindung an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sicherzustellen.

Ausbildungen in Sozialpädagogik werden in Österreich gegenwärtig auf ISCED Niveau 5, ISCED Niveau 6 sowie ISCED Niveau 7 angeboten.

Ausbildungen mit Schwerpunktsetzung in Sozialarbeit werden auf Ebene der ISCED Niveaus 6 und 7 angeboten. Der Umfang der Kompetenzen und Aufgaben steht mit dem Qualifikationsniveau in engem Zusammenhang.

Die 5. Stufe der ISCED Klassifizierung ist für sämtliche postsekundäre Abschlüsse konzipiert, die den Absolvent*innen professionelles Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen typischerweise praxisorientiert vermitteln. Besonderes Charakteristikum ist die berufsspezifische Ausrichtung. In die 5. Stufe fallen die Berufsbildenden höheren Schulen ab dem 4. Jahrgang, Aufbaulehrgänge, Schulen für Berufstätige, Werkmeister- Bauhandwerker- und Meisterschulen sowie Kollegs. BISOP oder BASOP bzw. Kollegs für Sozialpädagogik fallen in diese Kategorie. In den Ausbildungseinrichtungen wird nach einem österreichweit einheitlichen Lehrplan, der im Schulorganisationsgesetz verankert ist, unterrichtet.

Die 6. Stufe der ISCED Klassifizierung umfasst Bachelor Studiengänge an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. Darunter fallen auch BA Studiengänge für Soziale Arbeit, die an Hochschulen für angewante Wissenschaften bzw. Fachhochschulen angeboten werden und die Mehrheit der Absolvent*innen ausbilden. Die Ausbildungen auf ISCED Stufe 6 sind nicht gesetzlich geregelt, die Studiengänge orientieren sich auf freiwilliger Basis am Kerncurrciulum bzw. am Qualifikationsrahmen für Soziale Arbeit.

Die 7. Stufe der ISCED Klassifizierung umfasst Master-Studiengänge an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. Dazu zählen z.B. MA Studiengänge mit Spezialisierung im Bereich der Sozialarbeit sowie der Sozialpädgogik. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Zugang zu einem MA Studiengang auch ohne Abschluss eines BA Studiengangs in Sozialer Arbeit möglich. Absolvent*innen dieser MA Studiengänge dürfen sich allerdings entsprechend der Bestimmungen des SozBezG2024 nur dann als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in bezeichnen, wenn sie zusätzlich zum MA Abschluss Kenntnisse der Inhalte eines „Grundstudiums der Sozialen Arbeit“ (i.e. eines BA Studiums, das dem Kerncurriculum bzw. dem Qualifikationsrahmen entspricht) nachweisen könnenn.

Die Grafik zeigt, mit welchem Ausbildungen bzw. Ausbildungskombinationen eine Person das Recht zur Bezeichnungsführung Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in erwirbt.

Grafik Soziale Arbeit Ausbildungen in Oesterreich V2

Ausbildungen auf ISCED Niveau 5 unterliegen den Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) und der geltenden Lehrpläne (BGBl. II Nr. 204/2016 idgF. bzw. BGBl. II Nr. 239/2017 idgF.

Der Aufgabenbereich der Berufsangehörigen, die eine Ausbildung in Sozialpädagogik auf ISCED Niveau 5 abgeschlossen haben, umfasst entsprechend dieser Gesetzesgrundlage die

  1. Erfüllung der Erziehungsaufgaben in Horten, Heimen, Tagesheimstätten und im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen sowie in der außerschulischen Jugendarbeit und in anderen sozialpädagogischen Berufsfeldern.
  2. Durchführung sozialpädagogischer Maßnahmen unter Beachtung rechtlicher, ethischer und organisationaler Vorgaben.
  3. Entwicklung und Gestaltung von Bildungs-, Erziehungs- Begleitungs-, Unterstützungs- Inklusions- und Betreuungsprozessen auf Grundlage sozialpädagogischer Konzepte für Einzelpersonen und Gruppen.
  4. Analyse sozialpädagogischer Themen und Problemlagen.
  5. Zusammenarbeit mit anderen Professionen und Berufsgruppen, Institutionen sowie erziehungsberechtigten Personen.

Das Gesetz definiert nicht, was genau unter „sozialpädagogischen Maßnahmen“ verstanden wird. Im Allgemeinen handelt es sich um pädagogische Maßnahmen, deren Ziel es ist, soziale Kompetenzen und Persönlichkeitsentwicklung zu fördern sowie die Bewältigung von Entwicklungsaufgaben gelingend zu unterstützen. Dazu zählen auch die Begleitung von Krisen und Konflikten.

Entsprechend dieses Qualifikationsprofils sind Absolvent*innen besonders in der Hortbetreuung, der stationären Kinder- und Jugendhilfe, im Bereich Inklusion und der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen beschäftigt.

Eine Ausbildung auf ISCED Niveau 5 ist in Österreich üblich, in vielen anderen Staaten aber nicht (mehr). Auch internationale Empfehlungen setzen für eine umfassende Qualifikation eine Ausbildung auf mindestens ISCED Niveau 6 voraus.

Ausbildungen auf ISCED Niveau 6 sind derzeit (Mai 2026) gesetzlich nicht geregelt. Dennoch gibt es auf Grundlage des Kerncurriculums, des Qualifikationsrahmens und der Empfehlungen von IFSW ein klares Qualifikationsprofil. Je nach Schwerpunktsetzung der Ausbildung qualifiziert es zur Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in auf Grundlage der Wissenschaft der Sozialen Arbeit.

Inbesondere werden in der Ausbildung auch folgende Kompetenzen erworben

  • Eigenverantwortliche Durchführung sozialarbeiterischer bzw. sozialpädagogischer Interventionen unter Bezugnahme und in Umsetzung völker- und unionsrechtlicher Verträge und Übereinkommen sowie nationaler Gesetze.
  • Entwicklung, Gestaltung, Steuerung und Evaluierung von Hilfsprozessen, insbesondere von komplexen Bildungs-, Erziehungs- Begleitungs-, Unterstützungs- und Betreuungsprozessen sowie die Beratung von Einzelpersonen, Gruppen und dem Gemeinwesen
  •  Interprofessionelle Kooperation und Vernetzung mit Systempartner*innen, Anspruchsgruppen sowie An- und Zugehörigen
  • Fallführung und Entscheidungsverantwortung; sozialarbeiterisches bzw. sozialpädagogisches Case-Management
  • Beurteilung von Risiken sozialer Gefährdung; Erstellung von Gefährdungseinschätzungen und Fachgutachten

In der Praxis übernehmen Personen mit diesen Ausbildungsabschlüssen oft auch Tätigkeiten in behördlichem Auftrag insbesondere in den Bereichen Justiz, Opferschutz, Kinderschutz, im Gesundheitswesen oder mit Personen(gruppen), die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.

Sie sind in allen Feldern der Sozialen Arbeit (von der Offenen Jugendarbeit über die Wohnungslosenhilfe bis zur Hospizarbeit tätig und gestalten auch Gruppen- und Gemeinwesenprozesse. Häufig sind sie auch in der Beratung tätig, das heißt sie gestalten Kommunikationsprozesse, die neben der Vermittlung von Informationen Unterstützungsangebote zur Selbststeuerung und zur Vergrößerung der Handlungskompetenzen beinhalten, das Treffen von Entscheidungen erleichtern und dazu beitragen, Krisen gelingend zu bewältigen. Zu den Aufgaben zählen auch Vernetzungen und Kooperationen – sie sind Voraussetzung für gelingende Interventionen.

Ein Abschluss auf ISCED Niveau 6 berechtigt zur Absolvierung von MA Studiengängen und damit zum Beispiel zu einer weiteren Spezialisierung im Feld der Sozialen Arbeit. Ebenso gelten Ausbildungsabschlüsse in Sozialer Arbeit auf ISCED Niveau 6 als Grundvoraussetzung zum Übertritt in andere Ausbildungen (z.B. zur Psychotherapie oder für eine verkürzte Ausbildung zum Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung).

Personen mit einer Ausbildung auf NQR-Niveau 6 (d.h. Absolvent*innen von BA Studiengängen) sind in der Lage, die ihnen übertragenen Aufgaben auf sehr hohem professionellem Niveau selbstständig und letztverantwortlich durchzuführen. Zudem sind sie in der Lage, auch umfassende Herausforderungen in sich ändernden Kontexten zu bewältigen und neue, innovative Lösungsansätze zu entwickeln. Sie sind in der Lage, Projekte, Funktionsbereiche oder Unternehmen zu leiten, Mitarbeiter*innen zu führen und Entscheidungsverantwortung zu übernehmen.

Personen, die ein vertiefendes Masterstudium auf Ebene NQR 7 absolviert haben, verfügen in ihrem Vertiefungsbereich über Expert*innenwissen und relevantes Wissen aus anderen Disziplinen. Sie sind in der Lage auch strategisch komplexe Prozesse zu gestalten, diese zu kontrollieren und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Sie eignen sich selbstständig für ihren Teilbereich neue Informationen an, reflektieren diese und ermöglichen Innovationen.

Daher ist es anzustreben, dass in Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit mit großem Spezialisierungsgrad und hoher Komplexität, in denen umfassendes Wissen auch anderer Disziplinen notwendig ist, insbesondere auch, wenn nicht auf die Unterstützung durch andere Professionsangehörige bzw. Teams zurückgegriffen werden kann, sowie bei der strategischen Gestaltung von Prozessen, vermehrt Personen mit insgesamt 5-jähriger einschlägiger Hochschulausbildung (d.h. mindestens 300 ECTS-Punkte) und entsprechender Spezialisierung in ihrem Teilbereich beschäftigt werden.

Studiengänge Sozialer Arbeit werden seit der Entstehung von Fachhochschulen an diesen angeboten. Zusätzlich haben Universitäten eine lange Tradition im Setzen von Schwerpunkten im Bereich er Sozialpädagogik, was sich an den entsprechenden Scherpunktsetzungen zeigt.

Schritt für Schritt werden derzeit (Herbst 2025) die Fachhochschulen in „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ umbenannt. Der Prozess ist im Laufen und wahrscheinlich wird es noch dauern, bis der etablierte Begriff FH durch den neuen Begriff HAW ersetzt wird.

Es gibt Vollzeitstudien (VZ), berufsbegleitende Studiengänge (BB) sowie Duale Ausbildungen. Ein Vollzeitstudium bedeutet, dass die Lehrveranstaltungen an mehreren Tagen die Woche regelmäßig stattfinden – eine begleitende Berufstätigkeit ist unter Umständen nur schwer mit der Ausbildung vereinbar. Berufsbegleitende Studien bieten das Lehrangebot meist in geblockter Form bzw. in „Abendform“ an, zusätzlich wird verstärkt auf Fernlehre und Selbststudium zurückgegriffen. Das soll neben der Ausbildung eine berufliche Tätigkeit ermöglichen – bedeutet aber auch eine Doppelbelastung durch Studium und Beruf. Relativ neu ist die Möglichkeit des „Dualen Studiums„. Dieses Ausbildungsangebot bietet bereits während der Ausbildung ein Ausbildungsverhältnis und sieht neben geblockten Präsenzeinheiten eine berufliche Tätigkeit bei einem Dienstgeber / einer Dienstgeberin vor, die in einem Vertragsverhältnis mit der Ausbildungseinrichtung steht. Die Vertragsdienstgeber*innen und die konkrete berufliche Praxis ist damit stärker in die Ausbildung involviert – dafür fehlt die Möglichkeit der freien Wahl von Institutionen, in denen die Praxislernphasen absolviert werden.

TIPP: Die einzelnen Hochschulen bieten unterschiedliche Formate für berufsbegleitende Studiengänge an (regelmäßig abends, geblockt an mehreren Tagen pro Monat usw.) Es lohnt, sich bei unterschiedlichen Hochschulen zu informieren, welches Angebot zur eigenen Lebenssituation passt.

Das ist schwer zu sagen, da die Studienplätze durch unterschiedliche „Töpfe“ finanziert werden und die Anzahl der Plätze für Personen, die ein Studium / eine Ausbildung beginnen sich teilweise von Jahr zu Jahr ändert. Die FBKSSO nennt für das Jahr 2023 ca. 950 Studienplätze in BA Studiengängen Sozialer Arbeit an Fachhochschulen. Mit Wintersemester 2025/26 konnte die Zahl der Studienplätze aufgestockt werden.

Die meisten Studienplätze gibt es an ordentlichen BA-Studiengängen für Soziale Arbeit an Fachhochschulen – in vielen Bundesländern bewerben sich aber viel mehr Personen auf die vorhandenen Studienplätze als aufgenommen werden können. Plätze in MA-Studiengängen an Fachhochschulen sowie an Kollegs bzw. BHS sind weniger stark nachgefragt – unterscheiden sich inhaltlich aber von BA-Hochschulstudiengängen!

Ja. Sowohl an den schulischen Ausbildungseinrichtungen als auch an den BA Studiengängen sind Aufnahmeverfahren üblich. Diese sind zum Teil mehrstufig. Die jeweiligen Ausbildungseinrichtungen informieren detailliert darüber.

Ja. Ausbildungen auf ISCED Niveau 5 können unter bestimmten Voraussetzungen vom AMS durch ein Fachkräftestipendium gefördert werden. Voraussetzung dafür ist Arbeitslosigkeit und die Tatsache, dass der Beruf in der Region oder budnesweit als Mangelberuf gelistet wird. Nähere Informationen gibt es beim AMS sowie bei Unterstützungsfonds in den Bundesländern.

Bei Ausbildungen an öffentlichen Hochschulen gibt es verschiedene Möglichkeiten des Erhalts von Stipendien und Beihilfen (z.B. Studienbeihilfe, Selbsterhalterstipendium, Leistungsstipendium). Details dazu gibt es auf den einschlägigen Seiten oder bei der Arbeiterkammer.

Sowohl Ausbildungen auf ISCED Niveau 5 als auch 6 und 7 werden berufsermöglichend bzw. berufsbegleitend angeboten. An einzelnen Standorten gibt es auch die Möglichkeit des „dualen Studiums“.

Im Bereich der schulischen Ausbildungen gibt es einen Lehrplan, der im Schulunterrichtsgesetz verankert ist. Hier sind die Ausbildungen österreichweit einheitlich.

An den Hochschulen gelten unterschiedliche Curricula. Jede Ausbildungseinrichtung hat ein individuelles, auf den jeweiligen Studienstandort zugeschnittenes Curriculum. Die Studienschwerpunkte unterscheiden sich zum Teil voneinander, besonders im Bereich der Vertiefungsrichtungen / Schwerpunkte werden Akzente gesetzt.

Im Oktober 2024 wurde von der FBKSSO (Fachbereichskonferenz der Studiengänge Soziale Arbeit an Fachhochschulen) ein Kerncurriculum für Ausbildungsinhalte der BA Studiengänge in Sozialer Arbeit veröffentlicht. Im Juni 2025 wurde unter Bezugnahme auf dieses Kerncurriculum der Qualifikationsrahmen für Soziale Arbeit in Österreich veröffentlicht. Der Qualifikationsrahmen ist hier zum Download verfügbar. Anders als das Kerncurriculum, das sich speziell an BA Studiengänge Soziale Arbeit an öffentlichen Fachhochschulen richtet, gibt der Qualifikationsrahmen Empfehlungen für alle tertiären Bildungsangebote ab.

Folgende grundsätzliche Überlegungen sind vor Studienbeginn hilfreich:

  • Welchen Bildungsabschluss habe ich bereits? Habe ich Matura bzw. eine Studienberechtigungsprüfung absolviert?
  • Welchen Bildungsabschluss möchte ich erwerben?
  • Bevorzuge ich eine stark strukturierte Ausbildung oder teile ich mir Lern- und Praxiszeiten gerne selbst ein?
  • Wie finanziere ich mein Leben während der Ausbildungszeit? Plane ich die Beantragung eines (Selbsterhalter)Stipendiums oder eine Berufstätigkeit während des Studiums?
  • Bin ich zeitlich und örtlich flexibel?
  • Wie wichtig ist es mir, später zwischen einzelnen Bereichen der Sozialen Arbeit wechseln zu können?
  • Wie wichtig ist es mir, mich zu einem späteren Zeitpunkt weiterzuqualifizieren und weitere einschlägige Ausbildungen zu absolvieren oder sogar wissenschaftlich tätig zu sein?
  • Wie groß ist mein Interesse an theoretisch- wissenschaftlicher Auseinandersetzung?

Ein BA-Studium (mit Schwerpunkten in Sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik) entspricht sowohl in Dauer als auch von seiner generalistischen Ausrichtung her den Anforderungen, die auch international an Ausbildungen der Sozialen Arbeit gestellt werden.

Ein (Fern)studium, das die keine Praxislernphasen enthält bzw. dass den österreichischen Qualitätsstandards für Praktika der BA-Studiengängen an Fachhochschulen in Österreich nicht entspricht, erfüllt nicht die Voraussetzungen an eine einschlägige Ausbildung, über die sich die Fachcommunity in Österreich verständigt hat. Die Frage, ob einzelne (Fern)studiengänge qualitätsvolle Ausbildungen anbieten oder ob der Abschluss von österreichischen Dienstgeber*innen anerkannt wird und die Frage, ob die Studieninhalte mit den Inhalten des für Österreich geltenden Qualifikationsrahmen entsprechen, kann nicht beantwortet werden.

Quereinstiege in MA-Studien sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die einzelnen MA-Studiengänge haben in ihren Currciula die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen festgelegt. Das Fachhochschul-Studiengesetz hält fest, dass „fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Masterstudiengang ein abgeschlossener facheinschlägiger Fachhochschul-Bachelorstudiengang oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung“ ist. „Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist die Studiengangsleitung berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Masterstudiums abzulegen sind. Baut das wissenschaftliche und didaktische Konzept eines Fachhochschul-Studienganges auf Berufserfahrung auf, darf der Zugang zu diesem Fachhochschul-Studiengang auf eine entsprechende Zielgruppe beschränkt werden. Wird für einen Studiengang die Beherrschung einer bestimmten Sprache gefordert, so haben die Studierenden die Kenntnis dieser Sprache nachzuweisen.“ (FHG § 4 i.d.F. 23.10.2023)

Eine Konkretisierung was ein „gleichwertiger Studienabschluss“ entsprechend dem Gesetz ist, wird meist in den Akkreditierungsverordnungen bzw. Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Master-Studiengangs näher ausgeführt. Die jeweiligen Studiengangsleitungen informieren dazu detailliert.

Zusätzlich gilt, dass das Recht zur Bezeichnungsführung nach Auslaufen der Übergangsregelung entsprechend des Bestimmungen des SozBezG 2024 nur dann durch Absolvierung eines MA-Studiengangs erworben wird, wenn neben dem einschlägigen MA-Studium auch Kenntnisse aus dem Grundstudium der Sozialen von 60 ECTS (und damit in Summe 180 ECTS einschlägige Kenntnisse) nachgewiesen werden. Im Juni 2025 wurde der Qualifikationsrahmen für Soziale Arbeit in Österreich veröffentlicht. Im Qualifikationsrahmen werden Empfehlungen beschrieben, unter welchen Voraussetzungen sich Personen nach Absolvierung eines nicht facheinschlägigen BA-Studiums als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in bezeichnen dürfen bzw. in welchen Bereichen Kompetenzen nachgewiesen werden müssen. Der Qualifikationsrahmen ist hier zum Download verfügbar. Derzeit (November 2025) arbeiten die Hochschulen in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess nähere Bestimmungen dazu aus. Fragen dazu beantwortet der jeweilige Hochschulstandort, der die weiterführende Ausbildung anbietet.

Aufgrund des Fachkräftemangels fördert das AMS (Arbeitsmarksservice) seit 01.07.2024 Ausbildungen an Kollegs für Sozialpädagogik im Rahmen eines Fachkräftestipendiums. Die genauen Voraussetzungen können auf der Homepage des AMS nachgelesen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Hochschulen für Absolvent*innen von Kollegs für Sozialpädagogik erleichterte Zugangsbestimmungen für Hochschulstudien, und damit für eine weitere berufliche Qualifikation festlegen. Vor allem Anbieter von kostenpflichtigen Studienprogrammen haben hier Angebote. Ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht!

Personen, die bereits berufstätig waren / sind können unter bestimmten Voraussetzungen für ein Hochschulstudium ein Selbsterhalterstipendium beantragen.

Entsprechend den Bestimmungen des Europäischen Hochschulraums („Bologna Deklaration“) werden akademische Abschlüsse (das heißt BA und MA Titel) in allen EU-Staaten anerkannt. Ein akademischer Abschluss, der in einem EU Staat erworben wurde, darf in allen EU-Staaten angeführt werden und ist in allen Staaten als Nachweis einer akademischen Bildung anerkannt.

Davon zu unterscheiden ist die inhaltliche Gleichwertigkeit des Abschlusses einer Ausbildung. Für Soziale Arbeit / Sozialarbeit / Sozialpädagogik gelten – anders als für andere Berufe – keine EU-weiten Regelungen zu Ausbildungsinhalten. Die Frage ob der akademische Abschluss auch inhaltlich gleichwertig zu einem entsprechenden Studium im Österreich ist, ist daher kaum zu beantworten. Grundsätzlich gilt für ausländische Studiengänge, wie auf der Homepage eines großen Anbieters zu lesen ist: „Mit der Meldung unserer Studiengänge (erg.: bei der Akkreditierungsbehörde AQ Austria) und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.“

Ein Studiengang, der in einem anderen EU-Land als Österreich eine Akkreditierung für „Soziale Arbeit“ besitzt, enthält möglicherweise Inhalte, die nicht Teil der Ausbildungsinhalte österreichischer Anbieter*innen sind. Umgekehrt kann es sein, dass wichtige Inhalte, die Teil aller in Österreich öffentlich geförderter Fachhochschulstudiengänge Soziale Arbeit / Sozialpädagogik sind, nicht enthalten sind. Insbesondere wichtig für die Beurteilung, ob eine Gleichwertigkeit vorliegen könnte sind Umfang und Begleitung der Praxislernphasen bzw. die begleitende Reflexion durch die Hochschule sowie eine Übereinstimmung der Studieninhalte mit dem Kerncurriculum der BA Studiengänge Sozialer Arbeit an österreichischen Fachhochschulen sowie dem Qualifikationsrahmen für Soziale Arbeit in Österreich.

Aufgrund des Fehlens eines Berufsgesetzes für Soziale Arbeit existiert in Österreich keine Anerkennungsstelle, die Bescheinigungen über die Gleichwertigkeit von Ausbildungen ausstellen kann.

Auch wenn ein berufsbegleitendes Studium an einer im Ausland akkreditierten privaten Fernhochschule attraktiv klingt – es ist mit Unsicherheiten verbunden und auch nicht immer sichergestellt, dass es den Erfordernissen einer fachlichen Qualifikation entsprechend der internationalen Standards (z.B. in Bezug auf Praxislernphasen) und auch den nationalen Empfehlungen des Qualifikationsrahmens für Soziale Arbeit in Österreich entspricht und es kann auch keine Aussage darüber getroffen werden, ob Absolvent*innen solcher Ausbildungen mit Nachteilen beim Berufseinstieg zu rechnen haben.

Entsprechend dem Fachhochschulstudiengesetz sind Fachhochschul-Bachelorstudiengänge und Fachhochschul-Masterstudiengänge ordentliche Studien. Ziel der Studiengänge ist eine wissenschaftlich fundierte Berufsausbildung durch (1) die Gewährleistung einer praxisbezogenen Ausbildung auf Hochschulniveau (2) die Vermittlung der Fähigkeit, die Aufgaben dem Stand der Wissenschaft und den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Praxis zu lösen (3) die Förderung der Durchlässigkeit des Bildungssystems und der beruflichen Flexibilität der Absolvent*innen. Ein Berufspraktikum im Rahmen der Bachelor Ausbildung ist verpflichtend. Das Bachelor-Studium umfasst immer 180 ECTS, das Master-Studium 120 ECTS. Absolvent*innen erhalten den akademischen Grad „Bachelor“ (BA) oder „Master“ (MA).

Fachhochschulen sind berechtigt, in den Fachrichtungen, in denen sie akkreditierte Fachhochschul-Studiengänge anbieten, auch Hochschullehrgänge anzubieten. Diese gelten als „außerordentliche Bachelor-Studien“ bzw. „außerordentliche Master-Studien“ und umfassen dieselbe ECTS-Anzahl. Sie schließen mit dem Titel BA (CE) oder MA (CE) ab. Ergänzend dazu gibt es Hochschullehrgänge, die mit dem akademischen Titel „Bachelor Professional“ (BPr) bzw. „Master Professional“ (MPr) abschließen. Diese zeichnen sich durch eine erweiterte Zusammenarbeit mit einer außerhochschulischen Bildungseinrichtung und entsprechende Leistungsverträge aus. Eine Studienberechtigungsprüfung ist nicht erforderlich, stattdessen kann eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung angerechnet werden.

Der Unterschied zwischen ordentlichen und außerordentlichen Studiengängen liegt auch in ihrer Finanzierung. Erstere sind in der Regel öffentlich finanziert und daher mit geringen persönlichen Kosten verbunden. Hochschullehrgänge sind oft mit hohen Kosten verbunden. In manchen Fällen bieten Ausbildungseinrichtungen nicht auf Basis eigener Studiengänge die entsprechenden außerordentlichen Studien an, sondern aufgrund von Kooperationen bzw. Studienverbänden, die zum Teil im Ausland akkrediert sind und daher anderen Voraussetzungen unterliegen. Während bei ordentlichen Studiengängen die Möglichkeit besteht Stipendien, Studienbeihilfe etc. zu erhalten sind diese Fördermöglichkeiten bei außerordentlichen Studiengängen nicht möglich.

Für Privatuniversitäten gelten gesonderte Bestimmungen.

Die beiden internationalen Organisationen IASSW und IFSW haben im Jahr 2020 mit der englischsprachigen Publikation „Global Standards for Social Work Education and Training“ ein Handbuch herausgegeben, das – aufbauend auf der globalen Definition der Sozialen Arbeit – Kerninhalte des Curriculums umreißt, sowie Forschungsaufgaben und Überlegungen zur Profession genauso wie zur Qualifizierung der Lehrenden anstellt.

In Ableitung dieses Dokuments sind auch die Erläuterungen im SozBezG 2024 verfasst. Damit soll sichergestellt werden, dass in Österreich erworbene Ausbildungen auch internationalen Standards entsprechen. Auch in das Kerncurriculum für BA-Studiengänge für Soziale Arbeit an Fachhochschulen der FBKSSO wurden diese zentralen Inhalte als Voraussetzungen übernommen. Im Juni 2025 wurde unter Bezugnahme auf dieses Kerncurriculum der Qualifikationsrahmen für Soziale Arbeit in Österreich veröffentlicht. Der Qualifikationsrahmen ist hier zum Download verfügbar. Anders als das Kerncurriculum, das sich speziell an BA Studiengänge Soziale Arbeit an öffentlichen Fachhochschulen richtet, gibt der Qualifikationsrahmen Empfehlungen für alle tertiären Bildungsangebote ab und verknüpft die internationalen Empfehlungen mit nationalen Grundlagen.

Im Dezember 2024 wurdevon Lehrenden der BA-Studiengänge Soziale Arbeit an Fachhochschulen das Dokument „Praktika im Bachelorstudium Soziale Arbeit – Österreichweite Standards“ veröffentlicht, das hier abrufbar ist.

Im Dokument wird einerseits auf den Umfang der Praktika, andererseits auf die qualitätsvolle Begleitung auf Seiten der Hochschulen aber auch für die Voraussetzungen auf Seiten der Praktikumsstellen eingegangen. Zentral sind das die Anleitung durch Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialpädagog*innen sowie das Zur Verfügung Stellen von Lernräumen sowie von Reflexionsmöglichkeiten. Auch im Kerncurriculum der BA-Studiengänge Soziale Arbeit an Fachhochschulen nehmen Praktika sowie die fachliche Auseinandersetzung mit den dort gemachten Erfahrungen einen wichtigen Stellenwert ein und werden als konstitutiv für die Herausbildung einer beruflichen Identität verstanden.

Praxiserfahrungen sind ebenso in den internationalen Dokumenten und im Qualifikationsrahmen für Soziale Arbeit als zentrale und unverzichtbare Elemente einer tertiären Grundausbildung in Sozialer Arbeit genannt. Reine Fernstudien ohne begleitete Praxisphasen entsprechen daher nicht den internationalen und nationalen Empfehlungen für Ausbildungen. Davon abgeleitet ist nach Abschluss einer Ausbildung, die diese Anteile nicht enthält, kein Recht zrur Bezeichnungsführung gegeben!

Ausbildungen auf Hochschulniveau in Österreich

Die Angebotslandschaft ändert sich laufend! Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Wir freuen uns über Hinweise, Ergänzungen und Korrekturvorschläge!

BA Studium Soziale Arbeit (Vollzeit) – ab 2025/26 15 zusätzliche Studienplätze im BA Programm

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BA Studium Soziale Arbeit in Vollzeit sowie berufsbegleitend – ab 2025/26 30 zusätzliche Studienplätze im BA und 10 im MA Programm

mehrere MA-Studiengänge mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen (berufsbegleitend)

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BA Studium Soziale Arbeit in Vollzeit – ab 2025/26 34 zusätzliche Studienplätze im BA Programm

MA Studiengang berufsbegleitend

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MA Studium Sozialpädagogik

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BA Studium Soziale Arbeit in Vollzeit und berufsbegleitend – ab 2025/26 25 zusätzliche Studienplätze im BA Programm

MA Studiengang Soziale Arbeit: Entwickeln und Gestalten

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MA Studium Sozialpädagogik und soziale Inklusion

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BA Studium Soziale Arbeit in Vollzeit und berufsbegleitend – ab 2025/26 10 zusätzliche Studienplätze im BA

MA Studium berufsbegleitend

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Hochschullehrgang auf Basis des Oö. Sozialberufegesetzes „Akademische*r Sozialpädagogische*r Fachbetreuer*in“ mit 165 ECTS Punkten

BA Studium Soziale Arbeit berufsbegleitend – ab 2025/26 45 zusätzliche Studienplätze und ein Vollzeit Studienprogramm im BA

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BA Studium Soziale Arbeit Vollzeit und berufsbegleitend- ab 2025/26 35 zusätzliche Studienplätze im BA Programm

BA Studium Sozialpädagogik berufsbegleitend oder als duales Studium – ab 2025/26 10 zusätzliche Studienplätze im BA Programm

MA Studium berufsbegleitend oder Vollzeit

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BA Studium Soziale Arbeit berufsbegleitend

außerordentliches Studium (BPr) Gesundheitsorientierte Soziale Arbeit

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BA Studium Soziale Arbeit Vollzeit und berufsbegeleitend ab 2025/26 25 zusätzliche Studienplätze im BA Programm

MA Studium Soziale Arbeit berufsbegleitend

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BA Studium Soziale Arbeit Vollzeit – ab 2025/26 10 zusätzliche Studienplätze im BA Programm

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BA Studium Sozialpädagogik berufsbegleitend, besonders für Absolvent*innen von Kollegs

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Dreisprachiges Studium DEI (Deutsch, Englisch, Italienisch), Vollzeit.

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Studiengang „Angewandte Soziale Arbeit“ als Bachelorstudium CE (Continuing Education) ab Herbst 2025 an der Universität für Weiterbildung Krems mit Studiengebühren.

Details und Zugangsvoraussetzungen auf der Homepage.

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Brückenkurse

Academic Expert Program „Akademische Fachkraft im Sozialbereich – Kernkompetenzen der Sozialen Arbeit“ im Ausmaß von 60 ECTS mit Studiengebühren.

ACHTUNG! Das Academic Expert Programm kann Teil einer einschlägigen Qualifizierung in Sozialer Arbeit sein. Für sich alleine befähgt der Abschluss aber nicht zur Führung der Bezeichnung Sozialarbeiter*in! zur Homepage


Bildungsanstalten für Sozialpädagogik in Österreich

Das sind Ausbildungen, die der Schulbildung zugeordnet sind. Entweder sind sie 5jährig inkl. Matura oder 2jährig bei Vorliegen einer Matura als berufsbegleitendes Kolleg konzipiert.

Die zwei jährigen Ausbildungen an Kollegs bieten zwar keinen akademischen Abschluss, qualifizieren aber fundiert für die praktische Tätigkeit im sozialpädagogischen Kontext und werden in ganz Österreich anerkannt.

Auf der Homepage des BMBWF findet sich eine Übersicht aller Anbieter der Ausbildungen.


Fragen zu Ausbildungen im Ausland

Bei Absolvierung von Studien im Ausland und insbesondere bei Fernstudiengängen sind unterschiedliche Themen relevant:

  • Wird nach Abschluss des Studiums ein akademischer Grad verliehen? Wenn es sich dabei um den Grad, BA, MA oder PhD in Übereinstimmung mit dem Europäischen Hochschulraum handelt, darf der akademische Grad auch in Österreich auf allen Urkunden, auf Visitenkarten etc. angeführt werden.
  • Wird mit Abschluss des Studiums das Recht zur Bezeichnungsführeung „Sozialarbeiter*in“ bzw. „Sozialpädagog*in“ entsprechend dem SozBezG2024 erworben? Dieses Recht ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft, z.B. muss das Studium dem Kerncurriculum bzw. dem Qualifikationsrahmen für Soziale Arbeit in Österreich entsprechen. Das setzt voraus, dass Praktika bzw. Praxislernphasen und die entsprechende Begleitung (vgl. dazu die in Österreich geltenden Qualitätsstandards für Praktika) Teil des Studiums sind. Falls diese Voraussetzungen gegeben sind, ist die Person berechtigt, die Bezeichnung zu führen.
  • Berechtigt das Studium zur Tätigkeit in der Sozialen Arbeit in Österreich? Aufgrund des Fehlens eines einheitlichen Berufsgesetzes gelten unterschiedliche Bestimmungen – abhängig vom Tätigkeitsbereich, den Träger- und Förderstrukturen sowie den Erfordernissen an die ausgeschriebe Stelle. Pauschal können hier keine Aussagen getroffen werden. Tatsache ist aber, das das Kennen von lokalen Netzwerken, von österreichischem Recht sowie von der Organisation des Sozialwesens eine wesentliche Voraussetzung ist, um die Erwartungen der Arbeitgeber*innen und die Anforderungen an den Arbeitsplatz zu erfüllen. Ausbildungen in Österreich verfügen über diese Voraussetzungen. Ob Fernhochschulen auch über diese Netzwerke verfügen bzw. wie ein entsprechender Kompetenzerwerb sichergestellt wird, sollte von Interessent*innen jedenfalls vor Aufnahme eines Studiums bei der Hochschule erfragt werden.

In Deutschland ist – anders als in Österreich – der Zugang zur Sozialarbeit / Sozialpädagogik durch die sogenannte „staatliche Anerkennung“ reglementiert. Das heißt, nur Personen, die über eine staatliche Anerkennung verfügen, dürfen in Deutschland bei Behörden als Sozialarbeiter*in / Sozialpädagog*in tätig werden. Ein Studium, dass diese Kriterien nicht erfüllt und daher nicht zur staatlichen Anerkennung führt, entspricht vermutlich auch nicht den deutschen Qualitätsleitlinien zu Ausbildungen in Sozialer Arbeit.

In Österreich existiert dieses System nicht. Im SozBezG 2024 wird auf die „staatliche Anerkennung“ nicht Bezug genommen. Details zur staatlichen Anerkennung in Deutschland finden sich auf der Seite des DBSH, des Deutschen Berufsverbands.

Sofern nach Abschluss des Studiums eine Berufstätigkeit in Österreich angestrebt wird, empfiehlt der obds auf Ausbildungseinrichtungen in Österreich zurückzugreifen. Aufgrund des Fehlens eines Berufsgesetzes existiert in Österreich keine Einrichtung, die einen gesetzlichen Auftrag zur Vornahme einer Bewertung hat – weder ob sich die Person entsprechend den Bestimmungen des SozBezG2024 bezeichnen darf, noch ob sie über die Kompetenzen verfügt, um sozialarbeiterische bzw. sozialpädagogische Tätigkeiten qualitätsvoll auszuführen. Aildungseinrichtungen in Österreich werden innerhalb der Fachcommunity, bei Fördergeber*innen und Dienstgeber*innen als einschlägige Ausbildungseinrichtungen anerkannt. Ein Überblick über alle Ausbildungseinrichtungen findet sich auf dieser Seite.

In diesem Fall empfiehlt es sich, ein Studium zu wählen, dass entweder einen in mehreren Staaten anerkannten Abschluss anbietet (z.B. durch Hochschulkooperationen) oder ein Studium zu wählen, dass einen Fokus auf internationalen Austausch bzw. Studien- oder Praxiszeiten im Ausland legt. Eine Garantie, in allen Staaten des EWR Raums als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in beschäftigt werden zu können, bieten aufgrund fehlender Anerkennungsregelungen zwischen den EWR Staaten auch diese Optionen nicht.

Welche Ausbildungen sind in Österreich reglementiert?

In Österreich ist die Ausbildung zur Sozialpädagog*in auf Ebene Sekundarstufe 2 bzw. im postskundären Bereich regelementiert. Diese Ausbildung wird gemeinsam mit der „Ausbildung zum/zur Erzieher*in an Horten an Pflichtschulen und Schülerheimen“ angeboten. Für diese Ausbildung existiert zwischen allen EWR Staaten ein Übereinkommen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit der Ausbildungen.

Das heißt um als Erzieher*in wie oben beschrieben zu arbeiten, muss eine einschlägige Ausbildung in Österreich absolviert worden sein oder eine in der Gleichstellungsrichtlinie der EU genannte vergleichbare Ausbildung zum*r Erzieher*in in einem anderen EWR Staat absolviert worden sein. Ausbildungen, die in Nicht-EWR Staaten absolviert worden sind, müssen vom Bildungsminsiterium nostrifiziert werden.

In Österreich ist die Ausbildung zur Sozialpädagog*in auf Ebene Sekundarstufe 2 bzw. im postskundären Bereich regelementiert.Die Frage ob bzw. welche Ausbildung eine Person absolviert haben muss um im (sozial)pädagogischen Bereich tätig zu werden fällt in die Kompetenz der Bundesländer.

Hier gibt es sowohl Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern einerseits welche Ausbildungen Voraussetzung zur Aufnahme entsprechender Tätigkeiten sind und andererseits darüber, ob es hier überhaupt gesetzliche Regelungen gibt. Nach Auskunft des BMBWF vom 24.10.2024 ist z.B im Bundesland Wien Gleichhaltung einer Ausbildung zur Sozialpädagogin/zum Sozialpädagogen mit den bestimmungen der EU Richtlinie für Erzieher*innen (Link: Gleichstellung einer im EU-Raum erworbenen Ausbildung für Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Kindergartenpädagogik/Hortpädagogik – Antrag (wien.gv.at)). Im Bundesland Steiermark wird explizit darauf hingewiesen, dass der Beruf Sozialpädagog*in nicht reglementiert ist (siehe auch Datenbank www.berufsanerkennung.at; Link: Berufsanerkennung in Österreich : AnerkennungsABC).

Darüberhinaus finden sich Landesgesetzen bzw. Verordnungen z.T. Bestimmungen bzw. abschließende Auflistungen von Lehrgängen oder Weiterbildungen, die zur Berufstätigkeit im (sozial)pädagogischen Bereich befähigen.

ACHTUNG! Diese Bestimmungen können, müssen aber nicht in Übereinstimmung mit dem Recht zur Bezeichnungsführung als Sozialpädagog*in entsprechend dem SozBezG 2024 stehen!

Sozialarbeiterische Tätigkeiten umfassen auch Aufgaben, Methoden und Tätigkeiten, die als sogenannte „Poolkompetenzen“ von Angehörigen verschiedenster Sozial- Gesundheits- und Bildungsberufe sowie in Training und Coaching und auch in Form von Gewerben angeboten werden. Trotzdem gibt es einen professionseigenen Wissenskorpus der Sozialen Arbeit, der als Basis für Ausbildung, Interventionsbegründung und Praxisreflexion dient und Soziale Arbeit von anderen Professionen bzw. Gewerben aber auch von freien Berufen wie z.B. Trainer*innen oder Coaches unterscheidet. Gesetzlich reglementiert sind diese aufgrund eines fehlenden Berufsgesetzes allerdings nicht.

In Bereichen der hoheitlichen Verwaltung bzw. behördlich beauftragter Sozialer Arbeit finden sich in den jeweiligen geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Teil Reglementierungen. Diese sind entweder im Bundesrecht oder auf Länderebene verankert und unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern z.T. erheblich voneinander, die insbesondere die (Nicht)anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungen bzw. die Gleichstellung unterschiedlicher Ausbildungen mit Ausbildungen in Sozialer Arbeit umfassen.

ACHTUNG! Diese Bestimmungen können, müssen aber nicht in Übereinstimmung mit dem Recht zur Bezeichnungsführung entsprechend dem SozBezG 2024 stehen!