Berufsgesetz

Der obds als Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit hat bereits im Jahr 1997 den ersten Entwurf für ein Berufsgesetz der Sozialarbeit verfasst. In den folgenden Jahren wurden mehrere Entwürfe konzipiert. Der aktuelle Entwurf stammt aus dem Jahr 2020. Bis heute ist es jedoch nicht gelungen ein bundeseinheitliches Berufsgesetz im Nationalrat zu verabschieden und eine gesetzliche Regelung der Sozialen Arbeit in Österreich zu erreichen.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum Einen sind die Berufsgruppen der Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen öffentlich wenig wahrgenommen, zum Anderen verfügen weder die Berufsgruppe, noch die Adressat*innen von Sozialer Arbeit über großen politischen Einfluss. Auch die interne Differenzierung im Feld der Sozialen Arbeit und die föderalistische Struktur Österreichs hat in den letzten Jahrzehnten eine rasche Umsetzung behindert.

Umso erfreulicher ist, dass im aktuellen Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung festgehalten ist: „Sozialarbeit: Ziel der Erarbeitung eines bundes­einheitlichen Berufsgesetzes für soziale Arbeit in Zusammenarbeit mit den Ländern“.  (Quelle: Bundeskanzleramt (2020): Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020 – 2024. Wien.: 182)

Der obds ist mit dem für die Vorbereitung der Umsetzung zuständigen Bundesministerium für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz in Austausch und bemüht sich um eine Umsetzung des Vorhabens. Am 17.04.2023 findet in Kooperation mit der Arbeiterkammer, Gewerkschaften und der ogsa eine Veranstaltung mit dem Titel: „Die (un)endliche Geschiche des Berufsgesetzes der Sozialen Arbeit“ statt. Über aktuelle Entwicklungen berichtet der obds in Newslettern und in den aktuellen Aktivitäten.

ÖSTERREICHISCHER BERUFSVERBAND DER SOZIALEN ARBEIT