Es wurden kürzlich Änderungen des Bundesgesetz (betreffend dem Schulunterrichtsgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 – insbesondere zu § 44 SchUG (Wiedereingliederung suspendierter Schüler:innen / Suspendierungsbegleitung) ) veröffentlicht auf die vom obds reagiert wurde.
Der obds hat dazu eine Stellungnahme veröffentlich.
In diesem Zusammenhang wurden Nachfolgend u.a. diese Artikel veröffentlicht.
Grundlage ist der folgenden APA-Artikel – Elternstrafen bei Schulproblemen für Sozialarbeit untaugliches Mittel
Die Presse: Experten: Strafen für Eltern bei Schulproblemen „keine taugliche Maßnahme“