Der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit (obds) hat sich aktiv an der Erstellung eines zivilgesellschaftlichen Parallelberichts zur Lage der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (WSK-Rechte) in Österreich beteiligt. Der Bericht wurde unter Federführung von FIAN Österreich gemeinsam mit zahlreichen Organisationen der Zivilgesellschaft erarbeitet. Bei der nächsten Staatenprüfung Österreichs durch das UN‑Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) im 1. Quartal 2026 wird der Bericht im Beisein einer Delegation der Republik Österreich sowie der Zivilgesellschaft in Genf debattiert. Auf Grundlage dieser Debatten werden dann Empfehlungen des Kommitees an den Staat Österreich formuliert.
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Warum dieser Bericht wichtig ist
Parallelberichte sind ein zentrales Instrument der Zivilgesellschaft im Rahmen von UN‑Staatenprüfungen. Sie ermöglichen eine unabhängige, fachlich fundierte Bewertung der Umsetzung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen – ergänzend zu den offiziellen Berichten der Staaten.
Der vorliegende Parallelbericht zeigt deutlich: Österreich verfehlt in mehreren Bereichen seine Verpflichtungen zur Wahrung der WSK‑Rechte. Diese Defizite haben konkrete und teils gravierende Auswirkungen auf armutsbetroffene Menschen, auf den Zugang zu sozialer Sicherung, Gesundheit, Bildung, Arbeit sowie auf Gleichstellung und gesellschaftliche Teilhabe.
Beitrag des obds
Als Berufsverband der Sozialen Arbeit hat der obds seine fachliche Expertise in mehrere Kapitel des Berichts eingebracht. Unsere Mitwirkung erfolgte insbesondere in folgenden Artikeln des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte:
- Artikel 3 – Gleichberechtigung von Frauen und Männern (gemeinsam mit u. a. dem Österreichischen Behindertenrat, der Bundesjugendvertretung, caringeconomy.jetzt und HeVio)
- Artikel 12 – Recht auf Gesundheit (gemeinsam mit dem Österreichischen Behindertenrat, der Bundesjugendvertretung, der Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger und pro mente Austria)
In diesen Beiträgen wurden sozialarbeiterische Perspektiven, strukturelle Problemlagen sowie konkrete Empfehlungen eingebracht, die auf beruflicher Praxis, Forschung und langjähriger Erfahrung in der Interessenvertretung beruhen.
Gemeinsame Arbeit der Zivilgesellschaft
Der Parallelbericht wurde gemeinsam von folgenden Organisationen verfasst:
FIAN Österreich, Die Armutskonferenz, BAWO Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, SOS Mitmensch, Österreichischer Behindertenrat, Bundesjugendvertretung, Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit, Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger, pro mente Austria, arbeit plus – Soziale Unternehmen Österreich, caringeconomy.jetzt sowie HeVio – Health and Violence.
Diese breite Zusammenarbeit unterstreicht die Bedeutung von Vernetzung und gemeinsamer Interessenvertretung, wenn es darum geht, soziale Rechte sichtbar zu machen und politische Verantwortung einzufordern.
Ehrenamtliches Engagement als Grundlage
Die Mitarbeit des obds an diesem Parallelbericht – ebenso wie die Arbeit vieler anderer beteiligter Organisationen – wäre ohne das Engagement zahlreicher freiwilliger und ehrenamtlich tätiger Kolleg*innen nicht möglich gewesen. Fachliche Zuarbeit, Abstimmungsprozesse, Textarbeit und Koordination erfolgen zu einem großen Teil zusätzlich zum beruflichen Alltag.
Dieses Engagement zeigt eindrucksvoll, welchen Beitrag aktive Mitglieder und Ehrenamtliche zur Stärkung sozialer Rechte und zur internationalen Menschenrechtsarbeit leisten.
Download und Ausblick
Die finale deutsche Version des Parallelberichts ist bereits online verfügbar und kann über die Website von FIAN Österreich als PDF heruntergeladen werden:
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Eine englische Fassung des Berichts ist derzeit in Übersetzung und wird in Kürze fertiggestellt. Diese Version wird offiziell über das UN‑Portal eingereicht und dem UN‑Ausschuss zur Prüfung vorgelegt.