Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz wurde während der COVID-19 Pandemie verabschiedet, um rasch durch Bundesmittel Personen unterstützen zu können, die aufgrund fehlender finanzieller Mittel die laufenden Lebenshaltungskosten (v.a. im Bereich Wohnen aber auch Nahrung) nicht decken konnten.
Auf Basis dieses Gesetzes wurde der Wohnschirm ins Leben gerufen.
Die Novelle streicht nun einzelne Paragrafen des Gesetzes, da eine Unterstützungsleistung des Bundes nicht mehr notwendig ist bzw. seit dem Vorjahr auch keine Auszahlungen auf Basis des Gesetzes vorgenommen wurde. Das Gesetz sichert aber, dass Angebote wie der Wohnschirm und die Unterstützung von Schüler*innen durch Gutscheine für Sachkosten zu Schulstart bis 2029 fortgeführt werden können.
Der obds meint: Die gesetzliche Absicherung des Wohnschirms und der Sachzuwendungen für Schüler*innen ist aus Sicht der Sozialen Arbeit zu begrüßen. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass unsere Kolleg*innen derzeit einen steigenden Bedarf an Unterstützung bei den Wohn- und Energiekosten wahrnehmen – gerade in Zeiten steigender Energie- und Lebensmittelpreise. Aus diesem Grund weisen wir nochmals nachdrücklich auf die unserer Einschätzung nach unbedingt notwendige Novellierung und Vereinheitlichung der Sozialhilfegesetze, die als letzten soziales Netz ein Leben in Würde sichern muss, und die Einführung einer Kindergrundsicherung hin.