Stellungnahme des obds zur Novelle des Verbrechensopfergesetzes

Der obds hat im Juli 2026 auf Einladung des BMASGPK eine Stellungnahme zur geplanten Novelle des Verbrechensopfergesetzes abgegeben. Der Gesetzesentwurf kann auf der Parlaments-Homepage hier nachgelesen werden. Unter diesem Link findet sie sich auf der Parlaments-Homepage.

Der obds begrüßt die Novelle und regt zusätzlich an:

„Aus Sicht der Sozialen Arbeit sind zwei Ergänzungen bzw. Anpassungen des Entwurfs erforderlich:

  • Erhöhung des Richtsatzes für Kostenzuschuss (§7a und §7b) auf ein real kostendeckendes Niveau und jährliche Anpassung entsprechend der Inflationsrate der vergangenen zwölf Monate.
  • gesetzlichen Anspruch auf finanziellen Ersatz von im Zusammenhang mit der Gewalttat beschädigten oder unbrauchbar gewordenen Möbeln und sonstigen notwendigen Einrichtungsgegenständen.

Diese Anpassungen würden den Schutzzweck des Verbrechensopfergesetzes konsequent fortführen und einen Beitrag zur Wiederherstellung der Lebenssituation der Opfer leisten.“

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