Stellungnahme des obds zum Konzept der „Auszeit-WG“ in Wien

Im Jahr 2025 wurde von der Stadt Wien angekündigt, eine „Auszeit WG“ eröffnen zu wollen, in der die Möglichkeit gegeben ist, strafunmündige Kinder und Teenager im Alter von 10 bis 13 Jahren für 6 bis 12 Wochen unterzubringen.

Im Juli 2026 wurde in den Medien berichtet, dass das erste Kind nun eingezogen sei – die WG also ihren Bterieb aufgenommen hätte. Die Berichterstattung wurde durch Interviews von Vertrterinnen der MA11 sowie der verantwortlichen Stadträtin begleitet.

Zu diesem Zeitpunkt kennt die Fachöffentlichkeit das Fachkonzept des privaten Trägers, der die WG betreibt, allerdings nicht. Es ist daher nicht klar, inwieweit diese politische Entscheidung den Zielbestimmungen des § 1 des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes[i] sowie den Qualitätsstandards der österreichischen Kinder- und Jugendhilfe[ii] entsprechen und ob diese Maßnahme konzeptuell in Übereinstimmung mit fachlich anerkannten Standards sowie dem aktuellen Stand der Wissenschaften steht[iii].

Der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit (OBDS) hatte die Möglichkeit, Einsicht in das Konzept der „Auszeit WG“zu nehmen. Gerade weil darin enthaltene Details der Öffentlichkeit bislang nicht zugänglich gemacht wurden und ein Fachdiskurs deshalb bislang nicht möglich war, sehen wir uns dazu verpflichtet, öffentlich Stellung zu beziehen.

Nach eingehender Auseinandersetzung kommt der OBDS zur Einschätzung, dass das vorliegende Konzept nicht dem State of the Art guter Praxis der Sozialarbeit sowie Sozialpädagogik entspricht. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sind in dieser Form weder mit dem fachlichen Auftrag der Sozialen Arbeit, noch mit den Berufsbildern der Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik ohne weiteres in Übereinstimmung zu bringen.

Es wird dringend empfohlen, dieses Konzept lediglich als Arbeitspapier zu verstehen, das als mögliche Diskussionsgrundlage für den Austausch und die Einbeziehung von Fachexpert*innen unterschiedlicher Disziplinen und von Fachkräften, die mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien arbeiten sowie Experts by Experience dienen kann. Mit ihnen müsste die Fragestellung erörtert werden, in wie weit solche Einrichtungen überhaupt dazu geeignet scheinen, das Ziel der Delinquenzvermeidung zu fördern und damit das angestrebte Ziel zu verfolgen.

In einem weiteren Schritt ist zu überlegen, welche vorgelagerten bzw. präventiven Angebote aus dem Bereich des Kinderschutzes und eine Stärkung der Kooperation mit anderen Sektoren wie Sozialem, Bildung und Gesundheit dazu beitragen können, Kinder und Teenager so zu unterstützen, dass Folgemaßnahmen wie die „Auszeit WG“ obsolet werden.

Erst als letzte Maßnahme wäre zu prüfen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen geschlossene Einrichtungen überhaupt konzeptuell und fachlich verankert werden können, die den Ansprüchen und dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe gerecht werden und wie eine differenzierte Analyse der Bedarfe und im weiteren Verlauf eine externe Evaluation, die die Erfahrungen von dort untergebrachten Kindern, Teenies und deren Familien einbezieht, aussehen kann.

👉 Solange das Konzept in der derzeit vorliegenden Form umgesetzt wird, empfiehlt der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit Kolleg*innen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit an Regionalstellen für Soziale Arbeit die „Fallführung“ für Kinder und Teenager innehaben, unter Bezugnahme auf ihre professionelle Autonomie zu überprüfen, ob sie unter den gegebenen Voraussetzungen den ihnen zugedachten Auftrag weiterhin ausführen können oder die entsprechende Befassung zurücklegen.

👉  Kolleg*innen, die sich überlegen, als Sozialpädagog*innen in geschlossenen Einrichtungen tätig zu werden, empfiehlt der Berufsverband, sich intensiv mit dem Konzept und dem Leitbild der Einrichtung und des Trägers auseinander zu setzen und zu überlegen ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die an diese Stelle gesetzten Anforderungen mit ihrem fachlichen und ethischen Selbstverständnis in Übereinstimmung zu bringen sind und welche Strategien dazu beitragen können, etwaigen Rollenkonflikten vorzubeugen.

📢 Ausdrücklich betont werden muss, dass aus Sicht des Österreichischen Berufsverbands der Sozialen Arbeit ein Ausbau niederschwelliger und besonders rasch und unkompliziert zugänglicher Unterstützungsangebote geboten ist. Diese tragen maßgeblich dazu bei, dass sich herausfordernde Verhaltensweisen nicht verfestigen und durch fortgesetzte Betreuungsabbrüche die Bindungsfähigkeit der Kinder- und Jugendlichen nicht negativ beeinflusst wird. Zusätzlich ist die Schaffung innovativer individualpädagogischer und sozialtherapeutischer Angebote für Kinder, Teenies und Jugendliche dringend erforderlich. Careleaver*innen und deren Familien, Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen, ebenso wie der OBDS, die Österreichische Gesellschaft für Soziale Arbeit (ogsa) sowie Forschende und Lehrende verfügen über das notwendige professions- und disziplinspezifische Wissen, um sich an der Entwicklung entsprechender Konzepte zu beteiligen.

Der dazugehörige Pressespiegel zu diesem Thema wird laufend erweitert.

 

 

 

[i] Der §1 der WKJHG 2013 im Original: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Hierbei sind die Grundsätze des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (…) umzusetzen.“ Landesgesetzblatt für Wien LGBl. Nr. 51/2013 i.d.g.F.

[ii] ARGE Kinder- und Jugendhilfe (2025): Qualitätsstandards der österreichischen Kinder- und Jugendhilfe. Onlineveröffentlichung. https://www.noe.gv.at/noe/Jugend/Qualitaetsstandards_der_oesterreichischen_Kinder-_und_Jugend.pdf sowie von Fachexpert*innen formuliert: FICE (Hg) (2019): Qualitätstandards für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe. Onlineveröffentlichung. https://www.fice.at/_files/ugd/b9f7fe_5a21f0cdfaee45a1815cc0d875bdb1ff.pdf

[iii] Dies ist entsprechend §6 WKJH eine wesentliche Voraussetzung, wenn die Leistungen von der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe erbracht werden. Landesgesetzblatt für Wien LGBl. Nr. 51/2013 i.d.g.F.

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