Aktuelles zum Berufsrecht

Am 24.11.2022 hat auf Einladung des Gesundheitsministeriums ein weiteres, sehr erfreuliches Gespräch stattgefunden. Es gibt Bestrebungen im BMSGPK für einen Bezeichnungsschutz, der das widerrechtliche Führen einer Berufsbezeichnung ohne entsprechende Berechtigung unter Strafe stellen würde.

Wir wissen, dass das nur ein erster Schritt zu einer rechtlichen Regelung von Sozialer Arbeit sein kann – und freuen uns aber trotzdem, dass es – auch durch die Unterstützung der Arbeiterkammer sowie der ogsa und Studierenden – gelungen ist, erste Schritte auf diesem Weg zu gehen. Wir wissen auch, dass wir erst die ersten Meter in einem Ultra-Marathon gelaufen sind, den wir nur gemeinsam bewältigen können.

ÖSTERREICHISCHER BERUFSVERBAND DER SOZIALEN ARBEIT