Am 10.05.2023 wurde in der 174. Sitzung der Generalversammlung der Bundesarbeitskammer von den Fraktionen der Sozialdemokratischer Gewerkschafter:innen, der Freiheitlichen Arbeitnehmer, der Alternativen sowie der Grünen und Unabhängigen GewerkschafterInnen der gemeinsame Antrag “Soziale Arbeit anerkennen” eingebracht.
Der Antrag enthält folgende Passage:
“Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert den Minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, die seit vielen Jahren geforderten Maßnahmen zur Anerkennung der Sozialen Arbeit umzusetzen:
▪ Österreichweite Ermittlung, wie viele Berufsangehörige der Sozialen Arbeit (Sozialarbeiter:innen,
Sozialpädagog:innen) in welchen Settings tätig sind;
▪ Erarbeitung und Umsetzung eines Bundesgesetzes für Soziale Arbeit, dass Aufgaben, Kompetenzen,
berufliche Rechte und Pflichten, Aus- und Weiterbildung, Registrierung sowie Anerkennung im
Ausland erworbener Abschlüsse regelt;
▪ Übergangsregelungen, die sicherstellen, dass alle bisherigen Ausbildungen im Bereich der Sozialen
Arbeit ihre Berufsberechtigung behalten;
▪ Schaffung eines Fachbeirats für Soziale Arbeit unter Einbindung der Sozialpartnerschaft, der sowohl
gegenüber Ministerien als auch gegenüber der Öffentlichkeit fachliche Einschätzungen (zB zu
sozialen Auswirkungen von Vorhaben) abgeben kann;
▪ Verankerung von Mindestvorgaben für den Einsatz von Berufsangehörigen der Sozialen Arbeit in der
Rahmengesetzgebung des Bundes, etwa im Österreichischen Strukturplan Gesundheit oder dem
Pflegefondsgesetz”
Der Antrag wurde einstimmig – das heißt auch mit den Stimmen der christlich-sozialen Fraktion – angenommen.