3 Monate nach In-Kraft-Treten des SozBezG 2024 veröffentlicht des obds einen offenen Brief, der in knappen Worten über das Gesetz informiert. Besonders wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des Bezeichnungsvorbehalts nur Absolvent*innen einschlägiger Ausbildungen das Recht haben, sich als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in zu bezeichnen. Entscheidungs-, Förder- und Auftraggeber*innen werden ersucht, diese Information zu verbreiten.
Das Schreiben kann geteilt und als Argumentationsgrundlage für Gespräche und Diskurse herangezogen bzw. weiterverbreitet werden.