Presseaussendung des Pressediensts des Parlaments zu den Ergebnissen des Ausschusses Arbeit&Soziales vom 20.02.2024, in dem das SozBezG 2024 debattiert wurde.
Aus der OTS: “Das vom Ausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen an das Plenum weitergeleitete Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetzes 2024 geht auf einen Gesetzesantrag der Koalitionsparteien (3814/A) zurück, der nicht zuletzt in Reaktion auf Einwände der betroffenen Berufsverbände und der Arbeiterkammer nochmals überarbeitet wurde. Ziel der Initiative ist es, Berufsbezeichnungen im Bereich der Sozialarbeit zu schützen. Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen würden mit besonders vulnerablen Gruppen arbeiten, daher brauche es präzise gesetzliche Regelungen, argumentieren die Antragsteller:innen Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) und Markus Koza (Grüne).
In diesem Sinn wird gesetzlich festgeschrieben, welche akademischen bzw. anderen einschlägigen Fachausbildungen zum Führen der Bezeichnungen “Sozialarbeiterin” bzw. “Sozialarbeiter” sowie “Sozialpädagogin” bzw. “Sozialpädagoge” berechtigen. Für alle anderen Personen wird diese Bezeichnung verboten, davon sind auch Kurzausbildungen umfasst. Wer die gesetzlichen Vorgaben ignoriert oder eine einschlägige Ausbildung vortäuscht, riskiert laut Gesetzentwurf eine Verwaltungsstrafe von bis zu 15.000 €.”