Stellungnahme des obds zum geplanten Verbot von geringfügiger Beschäftigung bei Bezug von Leistungen des AMS

Am 09.04.2025 hat die Regierung angekündigt, die Zuverdienstmöglichkeiten für geringfügige Beschäftigungsmöglichkeit bei Arbeitslosigkeit und Bezug von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsrecht stark einzuschränken. https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk0274

Auf Anregung und mit Beteiligung von obds Mitgliedern hat der obds am 04.06.2025 eine Stellungnahme aus Sicht der Sozialen Arbeit dazu veröffentlicht.

In dieser spricht sich der obds für die Beibehaltung der Möglichkeit des Zuverdiensts aus und hebt die Bedeutung für jene Personen hervor, die nur durch diese Form der Beschäftigung trotz Erwerbslosigkeit am Arbeitsmarkt teilnehmen können.

Zielführend wäre es aus unserer Sicht, nicht mit individuellen Einschränkungen für die Betroffenen und einer Individualisierung der Armut, sondern mit entsprechenden gesellschaftlichen Angeboten zu reagieren um – in Zeiten des Arbeitskräftemangels – die Teilhabe am Arbeitsmarkt für möglichst viele in möglichst hohem Ausmaß (wieder) möglich zu machen.

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