Dem obds liegt ein Schreiben des Wissenschaftsministeriums vor, dass bestätigt, wonach das Diplom einer Akademie für Sozialarbeit in akademischer Hinsicht mit einem Bachlorstudium vergleichbar ist und es alle “akademischen und berufsrechtlichen Wirkungen für den Bereich der Sozialarbeit” umfasst.
Der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit folgert daraus, dass Absolvent*innen eines Akadmie für Sozialarbeit ohne weitere Beschränkungen (analog zu BA – Absolvent*innen) zu MA-Studiengängen zugelassen werden müssen und eine Gleichstellung auch im Sinn sonstiger beruflicher Erfordernisse gegeben ist.