Am 17.12.2023 hat der obds auf Anregung eines Mitglieds und entsprechende Nachfrage vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Information erhalten, dass die bis 2006 vergebenen Titel “Diplomsozialarbeiter/Diplomsozialarbeiterin” von den dazu befugten Personen weiterhin geführt werden dürfen.
Personen, die die entsprechenden Ausbildungen nach dem Fachhochschulgesetz absolviert haben, sind jedoch nicht berechtigt, den Titel“ Diplomsozialarbeiter/Diplomsozialarbeiterin“ zu führen.
Eine einheitliche Regelung der Berufsbezeichnung wird in Verantwortung des Bundesministeriums für Soziales (BMSGPK) gesehen.