Stellungnahme des BMBWF zur Titelführung „Diplomsozialarbeiter*in“

Am 17.12.2023 hat der obds auf Anregung eines Mitglieds und entsprechende Nachfrage vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Information erhalten, dass die bis 2006 vergebenen Titel „Diplomsozialarbeiter/Diplomsozialarbeiterin“ von den dazu befugten Personen weiterhin geführt werden dürfen.

Personen, die die entsprechenden Ausbildungen nach dem Fachhochschulgesetz absolviert haben, sind jedoch nicht berechtigt, den Titel“ Diplomsozialarbeiter/Diplomsozialarbeiterin“ zu führen.

Eine einheitliche Regelung der Berufsbezeichnung wird in Verantwortung des Bundesministeriums für Soziales (BMSGPK) gesehen.

ÖSTERREICHISCHER BERUFSVERBAND DER SOZIALEN ARBEIT