Kinder- und Jugendhilfe darf nicht reine Ländersache werden!

Der obds spricht sich klar dagegen aus, die Bundeskompetenz für die Kinder- und Jugendhilfe aufzuheben.

Diese beabsichtigte Änderung des Artikel 12 der Bundesverfassung kam relativ unscheinbar und ohne Pressekonferenz in das Parlament. Der obds nimmt dazu eindeutig Stellung: keine Verländerung von Kinderschutz und Interventionen in den Familien! Ähnlich sprechen sich der Dachverband der Jugendwohlfahrtseinrichtungen (DÖJ), die Volksanwaltschaft und zahlreiche fachliche Experten aus. 

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Ausführliche Stellungnahme 

ÖSTERREICHISCHER BERUFSVERBAND DER SOZIALEN ARBEIT