Der obds spricht sich klar dagegen aus, die Bundeskompetenz für die Kinder- und Jugendhilfe aufzuheben.
Diese beabsichtigte Änderung des Artikel 12 der Bundesverfassung kam relativ unscheinbar und ohne Pressekonferenz in das Parlament. Der obds nimmt dazu eindeutig Stellung: keine Verländerung von Kinderschutz und Interventionen in den Familien! Ähnlich sprechen sich der Dachverband der Jugendwohlfahrtseinrichtungen (DÖJ), die Volksanwaltschaft und zahlreiche fachliche Experten aus.