Es gibt viele Gründe um noch heute obds Mitglied zu werden
- Stärke die Interessensvertretung von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen!
- Erhalte die Zeitschrift SIÖ bei kostenpflichtiger Mitgliedschaft!
- Bleib auf dem Laufenden durch Newsletter und Mitgliederschreiben!
- Nutze dein Stimmrecht bei der Generalversammlung!
- Nutze die Möglichkeit zur Vernetzung und zum Einbringen deiner Expertise!
- – 10% für Mitglieder bei Akrap-Coffee (Details im Mitgliederportal)
| laufende Mitgliedschaft 2026 inkl. SIÖ Bezug | Mitgliedschaft „light“ während der Ausbildung ohne SIÖ Bezug | |
|---|---|---|
| In Ausbildung* | 52 € | 0 € |
| monatliches Nettoeinkommen unter 1.000 € | 125 € | |
| monatliches Nettoeinkommen unter 1.500 € | 155 € | |
| monatliches Nettoeinkommen unter 2.500 € | 187 € | |
| monatliches Nettoeinkommen über 2.500 € | 218 € | |
| Fördermitgliedschaft | ab 250 € |
Bei einer Mitgliedschaft ab dem 1.11., zählt der Mitgliedsbeitrag bereits für das folgende Jahr, wobei bereits die Preise für das neue Jahr gelten (siehe die aktuelle Tabelle oben). Die betreffenden Mitglieder erhalten bei Einzahlung des Mitgliedbeitrages bis Ende des Jahres daher zusätzlich die 4. Ausgabe der Fachzeitschrift SIÖ und ab der Einzahlung sämtliche Mitglieder-Informationen.
Wir freuen uns, über höhere Beiträge als die angegebenen Mindestbeiträge – sie werden zur Gänze für den Vereinszweck verwendet!
* Dieses Angebot gilt während Ausbildungen im Bereich Sozialer Arbeit sowie Sozialpädagogik (maximal 3 Jahre in Folge).
Trotz vielfacher Herausforderungen haben wir uns entschlossen, den Mitgliedsbeitrag 2026 im Vergleich zu 2025 nur entsprechend der Inflation anzupassen. Wir hoffen, dass es dadurch vielen Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen möglich ist, weiterhin ihren Beitrag für den Berufsverband zu leisten.
Je mehr Einnahmen den obds durch Mitgliedsbeiträge erzielt, desto mehr finanzielle Mittel stehen uns zur Verfügung, um auf Grundlage unserer Profession die Anliegen der Berufsangehörigen zu vertreten! Je mehr Kolleg*innen sich darüber hinaus ehrenamtlich engagieren, desto sichtbarer kann der obds und die Soziale Arbeit in ganz Österreich werden!
Melde dich noch heute an! Wir brauchen Dich! Dein Beitrag zählt!
Fragen zur Mitgliedschaft
Der obds bietet
- ordentliche Mitgleidschaften
- außerordentliche Mitgleidschaften
- Ehrenmitgliedschaften
- Fördermitgliedschaften
Je stärker der obds ist, je mehr Mitglieder er hat, desto besser kann er die Interessen von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen vertreten!
Der obds bietet seinen (außer)ordentlichen Mitgliedern eine Reihe von Vorteilen, zu diesen gehören:
- Kostenfreie Zusendung der Zeitschrift SIÖ 4x / jährlich
- Information über aktuelle Entwicklungen in der Sozialen Arbeit aus erster Hand durch Newsletter und persönliche Anschreiben per Email
- Persönliches und kompetentes Mitgliederservice bei Fragen zu Beruf, Studium und Fachthemen Sozialer Arbeit
- Möglichkeit zur fachlichen Vernetzung und zum Austausch mit Personen aus Praxis, Lehre und Forschung – regional und österreichweit
- Möglichkeit zur Mitarbeit an Positionspapieren, Stellungnahmen sowie Grundlagendokumenten der Sozialen Arbeit
- Kostenlose bzw. kostengünstige Teilnahme an Veranstaltungen, die vom obds organisiert werden (Mitglieder Jourfixe, Diskussionsveranstaltungen, Tagungen,…)
- Aktives und passives Wahlrecht in der Generalversammlung des obds und Möglichkeit zur Mitsteuerung der Ausrichtung des obds
Je stärker der obds ist, je mehr Mitglieder er hat, desto besser kann er die Interessen von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen vertreten!
Entsprechend der Vereinsstatuten haben sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen die Möglichkeit, eine Fördermitgliedschaft abzuschließen. Voraussetzung entsprechend der Vereinsstatuten ist eine Verbundenheit mit der Sozialen Arbeit und / oder dem Vereinszweck. Fördermitglieder unterstützen den Vereinszweck vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags in der Höhe von mindestens dem doppelten Beitrag für (außer)ordentliche Mitglieder und haben kein Stimmrecht in der Generalversammlung. Für das Jahr 2026 wurde die Mindesthöhe für eine Fördermitgliedschaft mit € 250,- festgesetzt. Mit Ausnahme des Stimmrechts in der Generalversammlung haben Fördermitglieder die gleichen Vorteile wie (außer)ordentliche Mitglieder:
- Kostenfreie Zusendung der Zeitschrift SIÖ 4x jährlich
- Information über aktuelle Entwicklungen in der Sozialen Arbeit aus erster Hand durch Newsletter und persönliche Anschreiben per Email
- Persönliches und kompetentes Mitgliederservice bei Fragen zu Beruf, Studium und Fachthemen Sozialer Arbeit
- Möglichkeit zur fachlichen Vernetzung und zum Austausch mit Personen aus Praxis, Lehre und Forschung – regional und österreichweit
- Möglichkeit zur Mitarbeit an Positionspapieren, Stellungnahmen sowie Grundlagendokumenten der Sozialen Arbeit
- Kostenlose bzw. kostengünstige Teilnahme an Veranstaltungen, die vom obds organisiert werden (Mitglieder Jour fixe, Diskussionsveranstaltungen, Tagungen, …)
Je stärker der obds ist, je mehr Mitglieder er hat, desto besser kann er die Interessen von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen vertreten! Eine Fördermitgliedschaft ist ein Zeichen der Verbundenheit zu Profession und Disziplin der Sozialen Arbeit und ein Bekenntnis zu ihrer Notwendigkeit und Systemrelevanz!
Ja, wenn du derzeit eine Ausbildung in Sozialer Arbeit (Kolleg für Sozialpädagogik, BA oder MA Studiengänge an Fachhochschulen oder Universitäten,…) absolvierst oder bereits ausgebildete Sozialarbeiter*in oder Sozialpädagog*in nach dem Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz bist.
Die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt laut Statuten zur Teilnahme an Generalversammlungen und zur Teilnahme und Mitgestaltung von Aktivitäten des obds.
Um es möglichst vielen Personen möglich zu machen, Mitglied zu werden, bieten wir unterschiedliche Beitragshöhen. Diese werden oben transparent aufgelistet.
Ja, wenn du derzeit eine andere Ausbildung absolvierst oder über andere Ausbildungsabschlüsse verfügst, aber die Ziele und das Selbstverständnis des Berufsverbands teilst und die Soziale Arbeit in Österreich stärken möchtest. Bei Beantragung der Mitgliedschaft ist eine kurze Begründung anzugeben.
Die außerordentliche Mitgliedschaft berechtigt laut Statuten zur Teilnahme an Generalversammlungen und zur Teilnahme und Mitgestaltung von Aktivitäten des obds.
Um es möglichst vielen Personen möglich zu machen, Mitglied zu werden, bieten wir unterschiedliche Beitragshöhen. Diese werden oben transparent aufgelistet.
Ja, wenn du eine Organisation / Institution repräsentierst, die sich mit den Zielen und dem Selbstverständnis des Berufsverbands identifiziert und die Soziale Arbeit in Österreich stärken möchte.
Fördermitglieder sind laut Statuten zur Teilnahme an Generalversammlungen berechtigt, verfügen aber über kein Stimmrecht. Selbstverständlich haben Vertreter*innen von Fördermitgliedern die Möglichkeit, an allen Veranstaltrungen teilzunehmen und Aktivitäten des obds mitzugestalten.
Ja, wir freuen uns gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten über jede Form er Unterstützung.
Bitte überweise einen Betrag deiner Wahl mit dem Vermerk „Spende“ auf unser Konto. Sofern du uns auch deine Kontaktdaten bekannt gibst, erhältst du selbstverständlich eine Bestätigung über Höhe, Eingang und ordnungsgemäße Verbuchung der Spende.
Bitte beachte, dass Spenden an den obds nicht steuerlich abstezbar sind.
Wir haben wiederkehrende Fragen sowie wichtige Informationen zur Mitgliedschaft für 2026 in einem Merkblatt zusammengefasst.
Die Statuten finden sich hier.
obds – Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit
Konto: Bank Austria
Kontonamen „OBDS Österr. Berufsverband„
IBAN: AT89 1200 0006 1069 6700
Zahlungsreferenz: „Mitglieder ID“ und MB 2026
Die Mitglieder ID findest du auf unseren Anschreiben oder im Mitgliederportal. Die Angabe hilft uns, den Beitrag rasch zu verbuchen.
Der obds nimmt auf die finanzielle Situation der Berufsangehörigen bestmöglich Rücksicht. Daher sind die Beitragshöhen gestaffelt. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Mindestbeträge – jede Überzahlung bzw. jede Mehreinnahme durch Mitgliedsbeiträge trägt dazu bei, den obds finanziell abzusichern und die kontinuierliche Arbeit für alle Berufsangehörigen fortzusetzen.
SEPA Lastschriften stellen Verträge zwischen überweisender Person und Empfänger dar, die bestimmten Rechtsvorschriften unterliegen. Für Konsument*innen sind SEPA Lastschriftmandate äußerst bequem. Für Zahlungsempfänger bedeuten sie einerseits einen administrativen Mehraufwand durch strikte Dokumentationspflichten und andererseits hohe Bankgebühren pro durchgeführtem Auftrag.
Das bedeutet, dass dem obds bei jeder Durchführung einer SEPA Lastschrift Kosten von mindestens 5€ entstehen würden, die von der Bank für Prüfung und die jährliche Durchführung des Auftrags verrechnet werden. Diese Mehrkosten bringen keinen unmittelbaren Nutzen für die Mitglieder, weshalb der obds davon absieht, SEPA Mandate als Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Die Mitgliedschaft light ermöglicht es Personen in Ausbildung, die über wenig oder kein Einkommen verfügen, bis zum Abschluss ihrer Ausbildung für maximal 3 Jahre ohne Kostenbeitrag Mitglied des obds zu sein.
Personen, die eine Mitgliedschaft „light“ abgeschlossen haben, erhalten die Zeitschrift SIÖ NICHT zugesendet. Nach Ablauf des Zeitraums, in der die Mitgliedschaft light gewährt wird (maximal 3 Jahre oder bis zum Ende der Ausbildung), wird die Mitgliedschaft automatisch auf eine kostenpflichtige Mitgliedschaft inklusive SIÖ Zustellung umgestellt – siehe auch das Merkblatt zur Mitgliedschaft.
In der Regel gelten Mitgliedschaften, die ab dem 01.11. des Jahres abgeschlossen werden, bereits für das Folgejahr.
Mitgliedschaften die unterjährig abgeschlossen werden (vor dem 01.11.) , gelten für das laufende Kalenderjahr. Auf Anfrage senden wir gerne alle bereits erschienene SIÖ-Ausgaben des Jahres zu.
Nein, der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im Oktober für das Folgejahr neu festgesetzt. Er erhöht sich jährlich um die durchschnittliche Inflation der letzten 12 Monate, jeweils gerechnet von September – September.
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass du dich mit dem Vereinzweck und dem Vereinzweck entsprechend der Statuten identifizierst. Während des Anmeldeprozesses müssen im Formular weitere Angaben gemacht werden. Diese Angaben werden überprüft. Sollten die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft nicht vorliegen, werden wir Kontakt aufnehmen.
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten. Ein Mitgliedsjahr dauert vom 01.01. bis zum 31.12. – unabhängig davon zu welchem Zeitpunkt die Mitgliedschaft beantragt wurde.
Die erste Beitragsvorschreibung erfolgt, nachdem der Antrag auf Mitgliedschaft gestellt wurde. Alle folgenden Beitragsvorschreibungen werden im Jänner / Februar von uns versendet. Wenn du also im Oktober Mitglied wirst, wirst du gebeten, sowohl im Oktober als auch im Febuar einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Laut Statuten zählt es zu den pflichten der Vereinsmitglieder, den Mitgleidsbeitrag fristgerecht bis zum 31.03. des jahres zu entrichten. Sollte das nicht passiert sein, folgen Mahnungen.
Nutze den Berufsverband und die Informationen die er bereitstellt als Möglichkeit zur Unterstützung deiner beruflichen Identitätsbildung! Nimm die Diskurse, die geführt werden, zum Anlass, um dich mit dem Stellenwert von Sozialer Arbeit in der Gesellschaft und mit Grundlagen wie Ethik und Menschenrechten auseinander zu setzen.
Profitiere von aktuellen Beiträgen in der Zeitschrift SIÖ und von der Möglichkeit über den obds Zugang zum Feld für Forschungen und Interviews zu erhalten.
Entscheidungen, die jetzt in der Fach-Community getroffen werden, haben Auswirkungen auf die kommenden Jahrzenhnte, in denen du beruflich im Feld der Sozialen Arbeit tätig sein wirst. Nutze die Möglichkeit, schon jetzt mitzubestimmen!
Der obds freut sich auch über punktuelle Unterstützung durch Nichtmitglieder (z.B. Verbreitung von Informationen des obds, Mitwirkung bei Veranstaltungen des obds,…). Ein Kennenlernen von Vertreter*innen des obds ist einerseits bei Veranstaltungen an Ausbildungsstätten Sozialer Arbeit (besonders für Studierende) möglich. Auch an facheinschlägigen Tagungen und Vernetzungen oder auch Onlineveranstaltungen, die vom obds organisiert werden, nehmen Vertreter*innen des obds teil. Eine Teilnahme an regelmäßig stattfindenden, nicht öffentlich ausgeschriebenen Veranstaltungen ist nur für Mitglieder möglich! obds Stammtische in den einzelnen Bundesländern sind in der Regel auch öffentlich zugänglich und Gäst*innen sind willkommen!
Nein. Gewerkschaftliche Solidarität ist gerade im Gesundheits- und Sozialbereich wichtig. Abhängig von Ihrer konkreten beruflichen Tätigkeit sind Sie Mitglied bei jeweils unterschiedlichen Gewerkschaften, die im ÖGB zusammen geschlossen sind.
Der obds als Berufsverband der Sozialen Arbeit vertritt Fachkräfte auf Grundlage ihrer Zugehörigkeit zur Profession und nicht entsprechend ihrer Zuordnung zu einzelnen Arbeits- bzw. Tätigkeitsfeldern, wie es die Gewerkschaft tut. Die Schwerpunktsetzungen der Tätigkeiten sind somit andere, auch wenn es in vielen Bereichen inhaltliche Übereinstimmungen mit gewerkschaftlichen Forderungen gibt.
Ja! Auf jeden Fall! Der obds als freiwillige Organisation seiner Mitglieder finanziert sich zum überwiegenden Teil durch Mitgliedsbeiträge. Durch die Mitgliedsbeiträge werden unter Anderen die Geschäftsführung, die Redaktion des SIÖ sowie die Administration und die Büroinfrastruktur finanziert. Ohne diese finanzielle Absicherung ist es nicht möglich kontinuierlich und professionell die Interessen der Berufsgruppen nach außen zu vertreten und nach innen Austausch und Vernetzung auf nationaler und internationaler Ebene zu gewährleisten. Durch regelmäßiger Zahlung des Mitgliedsbeitrags kann jede*r dazu beitragen, die Profession und Disziplin der Sozialen Arbeit zu stärken – ohne sich selbst aktiv zu engagieren.
Der obds finanziert sich zum überwiegenden Teil durch Mitgliedsbeiträge. Durch einen (an die Höhe der Pension) angepassten Mitgliedsbeitrag kannst du weiterhin dazu beitragen, Soziale Arbeit zu stärken. Wir freuen uns auch, wenn Mitglieder nach ihrem Pensionsantritt die Möglichkeit nutzen, sich verstärkt freiwillig zu engagieren.
Nein. Viele Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind zusätzlich zu ihrer Mitgliedschaft im obds auch Mitglied anderer Fachgesellschaften oder in anderen Berufsverbänden. Der obds kooperiert mit anderen Organisationen und Vereinen.
Eine einfache Möglichkeit ist, sich mit der eigenen Emailadresse im Mitgliederportal anzumelden. Wenn eine Anmeldung möglich ist, besteht eine aufrechte Mitgliedschaft. Sollte das nicht möglich sein, nimm bitte unkompliziert mittels Email oder Formular Kontakt mit uns auf. Gemeinsam können wir der Frage nachgehen und bei Bedarf die Mitgliedschaft auch wieder aktivieren.
Bitte logge dich im Mitgliederportal des obds ein. Dort können Stammdaten selbst geändert werden. Sollte das nicht möglich, oder uns deine Emailadresse noch nicht bekannt gegeben haben, sende bitte ein Email mit den Fragestellungen an service@obds.at oder nutze das Kontaktformular. Kommunikation per Email kann rascher und effizienter erfolgen, sie erfordert sowohl weniger Arbeitskosten als auch Sachkosten, schont die Umwelt und schützt das Klima!
Die obds Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Um die Mitgliedschaft für das nächste Kalenderjahr zu beenden, muss ein Austrittsersuchen bis zum 30.11. des laufenden Jahres bei uns einlangen – siehe dazu die obds Statuten und das Merkblatt zur Mitgliedschaft. Wenn sie nicht gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Für die Kündigung ist ein Email an service@obds.at ausreichend. Du erhältst danach eine Bestätigung. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du austreten möchtest, aber finanzielle Sorgen der Grund dafür sind, lass es uns wissen.
Das Archiv der Mitgliedschaften finden Sie hier.
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