obds Stellungnahmen – FAQ

Der obds als Mitgliederverband lebt vom freiwilligen Engagement von Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen! Wir freuen uns über alle, die punktuell oder längerfristig Zeit und Energie haben, im und für den obds tätig zu sein.

An Stellungnahmen mitwirken ist nur eine von vielen Möglichkeiten dich aktiv im obds einzubringen.

Stellungnahmen entstehen meist in Kooperation von ehrenamtlichen Mitgliedern gemeinsam mit dem Vorstand und / oder Geschäftsführung. Aufgrund der Breite möglicher Themen sind wir auf Expertise in unterschiedlichen Arbeitsbereichen der Sozialen Arbeit angewiesen, um fundiert Stellung beziehen zu können.

Weil das Eintreten für gesellschaftlichen Wandel und das aktive Einbringen von Vorschlägen, um soziale Teilhabe zu ermöglichen, Teil unseres berufspolitischen Auftrags ist.

Wenn wir uns nicht äußern, tun es andere – und die Sichtweise der Sozialen Arbeit und ihre fachlich fundierten Argumente werden nicht gehört. Stellungnahmen sind ein Werkzeug, um fachlich fundiert gesellschaftspolitischen Einfluss zu nehmen und die Sichtweise der Sozialen Arbeit sichtbar zu machen.

Wenn dir ein Thema wichtig ist, nimm Kontakt zu uns auf und schlage uns vor, gemeinsam eine Stellungnahme zu verfassen.

Wichtige Voraussetzungen für Stellungnahmen des Berufsverbands sind:

  • die Forderungen entsprechen den Grundlagen der Sozialen Arbeit und unserem Selbstverständnis (siehe dazu die Grundlagendokumente und die Vereinsstatuten)
  • sie ist fachlich fundiert, 
  • sachlich, 
  • breit anschlussfähig,
  • sprachlich passend für die Zielgruppe
  • Zitate werden korrekt belegt

Was passiert, wenn ich eine Stellungnahme vorschlage?

Deine Idee wird gemeinsam mit der Geschäftsführung und / oder dem Vorstand besprochen. Gemeinsam überlegen wir, was es braucht, um die Stellungnahme entstehen zu lassen – ob du sie formulierst, wir mit weiteren Kolleg*innen vernetzen sollen oder ein gemeinsamer Text entsteht. Falls aus Sicht des obds das Thema nicht passend ist, werden wir das ebenfalls mit dir besprechen und eine entsprechende Begründung geben.

Muss ich meinen Namen nennen?

Nein – du kannst, aber du musst nicht. Das entscheidest du. Du kannst anonym Mitautor*in und Impulsgeber*in sein oder – gern auch gemeinsam mit anderen – mit vollem Namen nach außen auftreten.

Ja – aber wir gehen davon aus, dass du aufgrund deiner Qualifikation sowie deiner Erfahrungen in der Sozialen Arbeit Expert*innenstatuts besitzt!

Genau dein Blickwinkel und deine Erfahrungen, wie sich Maßnahmen auf Personen(gruppen) auswirken oder Hinweise auf Fehlentwicklungen oder Gesetzeslücken sind wertvoll!

Alle veröffentlichten Stellungnahmen finden sich auf der Homepage. Abhängig vom Thema und Anlass entscheiden Vorstand, Geschäftsführung und Team darüber, die Stellungnahme auch auf anderen Kanälen zu veröffentlichen bzw. zu bewerben. In Frage kommt z.B. ein Hinweis in der Fachzeitschrift SIÖ, ein Hinweis auf Social Media oder auf der Startseite der Homepage, das Versenden an Mitglieder, die Aufnahme in den Newsletter usw.

Ja, unbedingt! Unsere Stellungnahmen sind öffentlich zugänglich und dürfen aktiv genutzt werden – z. B. für politische Gespräche, in der Öffentlichkeitsarbeit, für Social Media, für wissenschaftliche Arbeiten oder zur internen Argumentation in Organisationen.

Du findest sie auf unserer Website unter Stellungnahmen!

Jede Stellungnahme ist Ausdruck fachlicher Positionierung der Sozialen Arbeit – je mehr sie verbreitet und genutzt wird, desto stärker wird die Stimme der Profession und unsere Sichtbarkeit in Politik und Gesellschaft.

Weil uns dafür schlicht das Wissen in den unterschiedlichen Bereichen fehlt und weil wir nicht genügend Ressourcen dafür haben, uns dieses Wissen anzueignen. Im Mittelpunkt der Arbeit der Angestellten stehen Organisation, Administration, das Sicherstellen der Sichtbarkeit des obds, die Herausgabe der Zeitschrift SIÖ sowie das Beantworten von Anfragen und der Einsatz für ein Berufsgesetz.