obds zur 32. Novelle StVO

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

  1. Stellungnahme des OBDS zur 32.StVO Novelle 23.05.2019 betreffend Suchtmittel et al.
  2. OBDS-Stellungnahme auf der Parlamentswebpage
  3. Link zur Webpage des Österreichischen Parlaments betreffend der 32. StVO-Novelle

 

AKTUELL: Die Festlegung von Grenzwerten (siehe Kurier-Artikel) ist auch eine Forderung des OBDS (siehe obige Stellungnahme), damit es nicht zu Willkür kommen kann.

Der Kurier berichtet in seiner Ausgabe vom 13. Juni 2019:

Straßenverkehr: Kickls Kiffer-Paragraf kommt jetzt doch nicht
Vorgesehen war, dass bei Cannabis-Nachweis eine Volltrunkenheit (über 1,6 Promille) angenommen und entsprechend geahndet wird.

(…) ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger erklärt im Gespräch mit dem KURIER, dass besonders die Bedenken der Ärzteschaft zu einem vorzeitigen Stopp der gesetzlichen Initiative geführt hätten. „Das Thema sehen grundsätzlich alle als wichtig und richtig an, da gibt es einen breiten Konsens. Wir müssen aber aufpassen, wie das genau umgesetzt werden kann. Wir brauchen Grenzwerte, bis wann jemand fahrtüchtig ist, und wann nicht.“
Nicht zuletzt würden Verkehrs-Statistiken eine massive Zunahme von Drogenlenkern darlegen. „Bis Herbst sollten wir praxistaugliche Lösungen haben.“ (…), Kurier vom 13. Juni 2019.

 

ÖSTERREICHISCHER BERUFSVERBAND DER SOZIALEN ARBEIT