Parallelbericht

20-12-09 Eringard Kaufmann

Soziale Netze für die Zukunft der Kinder und Jugendlichen in Österreich reparieren

Soziale Rechte Forum legt vorläufigen Parallelbericht vor

Zum Tag der Menschenrechte fordert der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit  (obds)  das Recht auf soziale Sicherheit insbesondere für Kinder und Jugendlichen abzusichern, welches im UN Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verbrieft ist.

In der Pandemie werden vulnerable Gruppen noch härter getroffen und sind damit noch mehr von Ausgrenzung und Erkrankungen betroffen. Nur eine bedarfsdeckende soziale Absicherung kann verhindern, dass heute Kinder und Jugendliche durch Armut in der aktuellen Krise ihrer Zukunftschancen beraubt werden und so auch für die Zukunft Österreichs verlorengehen.

20-11-17 WSK Vorläufiger Parallelbericht 2020 – 17.11.2020

  1. Benachteiligungen vulnerabler Gruppen am Arbeitsmarkt

Durch Pandemie stieg die Arbeitslosigkeit auf das höchste Niveau seit dem Ende des 2. Weltkrieges und sie steigt weiter. Das verschärft bereits vorhandene gesellschaftliche Benachteiligungen weiter.

Die überwiegende Tätigkeit von Frauen im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie im Einzelhandel fand zu 47 % (2019) Teilzeit statt. Das ist durch unbezahlte Carearbeit bedingt  und wurde durch die Erhöhung der täglichen Arbeitszeit auf 12 Stunden noch gefördert. Daraus folgende Leistungen wie Arbeitslosenunterstützung und Pensionen sind entsprechend geringer und ermöglichen oft nicht das Auskommen, wovon Alleinerzieherinnen und in der Folge deren Kinder in besonderem Ausmaß betroffen sind. Bereits im Juli war erkennbar, dass 85 % der durch die Pandemie bedingten arbeitslos gewordenen Personen Frauen waren (Parallelbericht S  9)

Die gesamtgesellschaftlichen Risiken des unzureichenden Zugangs von asylwerbenden Personen wurden im Rahmen der Pandemie erstmals offenkundig (Parallelbericht S 9 Fußnote 59). Die Abschiebung nach einem Lehrabschluss in einem Mangelberuf ist ein weiterer massiver Kritikpunkt.

Auch Menschen mit Behinderungen sind massivsten Benachteiligungen am Arbeitsmarkt ausgesetzt (Paralellbericht S 10)

  1. Fehlende Bedarfsdeckung auf Grund des neuen Sozialhilfe Grundsatzgesetzes

Die dargestellte Situation am Arbeitsmarkt führt dazu, dass bereits 2019 71% jener Personen, die Mindestsicherung bezogen, berufstätig waren. Eine Situation, die sich in der aktuellen Krise sicher nicht entspannen wird. Da das jetzt gültige Sozialhilfe Grundsatzgesetz lediglich Unterstützung aber nicht mehr Bedarfsdeckung zum Ziel hat, sind die betroffenen Familien bereits jetzt massiv auf caritative Hilfe wie Tafeln und Sozialmärkte angewiesen,  welche in der Krise eine dramatische Erhöhung der Nachfrage berichten. Wenn Familien und noch häufiger Alleinerzieherinnen die Krisen nicht mehr bewältigen können, in der Folge erkranken oder durch eine chronische Erkrankung oder Behinderung zusätzlich belastet werden, zerbrechen an der Armut Familien und oft war schon bisher eine Fremdunterbringung der Kinder oder Jugendlichen die Folge (Parallelbericht S 12 ff).

Auf Grund der Erfahrung in der sozialen Arbeit kann berichtet werden, dass auch die Bewältigung der Pandemie durch überbelegte Wohnungen gerade in der heftigeren 2. Welle sicher erschwert ist, da die Einhaltung von Ausgangbeschränkungen oder einer Quarantäne an eine Vielfalt von Grenzen stößt. Bereits jetzt liegen Berichte vor, dass vor allem Personen mit Migrationshintergrund auf Intensivstationen behandelt werden müssen.

Trotz diverser Hilfsmaßnahmen der Regierung für diverse Personengruppen berichten etwa KünstlerInnen und KleinunternehmerInnen von der fehlenden Treffsicherheit der Maßnahmen, was auch diese Personengruppe und ihre Kinder an den Rand der Gesellschaft drängt ohne dass das Sozialhilfe Grundsatzgesetz ausreichenden Rückhalt bieten würde.

Eine der zentralen Forderungen des Berufsverbandes des Sozialen Arbeit ist es daher die verheerenden und armutsfördernden Folgen des Sozialhilfe Grundsatzgesetzes durch eine bedarfsdeckende Kindergrundsicherung in einem ersten Schritt zumindest für Kinder und Jugendliche abzufedern, damit diese nicht für den Rest ihres Lebens der Chancen und auch der Gesundheit beraubt sein werden.

20-11-17 WSK Vorläufiger Parallelbericht 2020 – 17.11.2020

Eringard Kaufmann, obds

ÖSTERREICHISCHER BERUFSVERBAND DER SOZIALEN ARBEIT