“…ein dynamisches Handlungsfeld, in dem Erfolg und Misserfolg, Freude und Glück, Teilhabe und Ausschluss nah beeinander sind.”
Grigori und Vyslouzil (Hg) 2021: 31 Tage Soziale Arbeit
Fragen zu Berufsrechten- und pflichten
Da kein bundeseinheitliches Berufsgesetz für die Soziale Arbeit existiert, gibt es keine einheitlichen Regelungen bezüglich Fortbildungspflichten. Regelungen (und etwaige Verpflichtungen) finden sich in den Kollektivverträgen (z.B. SWÖ KV) oder in Betriebsvereinbarungen bzw. in Dienstverträgen. Ob und welche Veranstaltungen als Fortbildungen gemäß der oben genannten Regelungen anerkannt werden, entscheidet zumeist der Dienstgeber / die Dienstgeberin. Eine Bewertung von Fortbildungen nach einem Punktesystem (analog zu Fortbildungen von Ärzt*innen oder Psycholog*innen) existiert nicht. Das eröffnet die Möglichkeit, in Absprache mit Dienstgeber*innen jene Fortbildungen auszuwählen, von unmittelbarem Interesse sind.
Der obds befürwortet eine laufende Fortbildung auch von ausgebildeten Fachkräfte nder Sozialen Arbeit vor dem Hintergrund der Sicherung von Qualität und des Aufgreifens aktueller Entwicklungen in Profession und Disziplin und setzt sich dafür ein eine diesbezügliche Verpflichtung in einem Berufsgesetz zu verankern.
Im Newsletter des obds finden sich eine (nicht vollständige) Auflistung von Tagungen und Veranstaltungen, die für Fachkräfte der Sozialen Arbeit relevant sein können. Zusätzlich bieten privatwirtschaftlich organisierte Organisationen, die oft im Nahebereich von Fachhochschulen stehen, Fort- und Weiterbildungen an. Auch Dachverbände im Feld sowie Fachgesellschaften veranstalten Fachtagungen. Größere Organisationen bieten oft eigene Fortbildungsprogramme für die Mitarbeitenden an, die u.U. auch externen Personen offen stehen.
Fragen zu (un)selbsständiger Berufsausübung
Aufgrund des Fehlens eines bundeseinheitlichen Berufsgesetzes ist freiberufliche Tätigkeit (im Gegensatz zu anderen Sozial- und Gesundheitsberufen) gesetzlich nicht geregelt und damit rechtlich nicht eindeutig geklärt. Der obds hat dazu im Jahr 2021 eine Stellungnahme zur Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit veröffentlicht.
Da Tätigkeiten von Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialpädagog*innen Überschneidungen zu Tätigkeiten von gewerblich geregelten Berufen aufweisen ist Vorsicht geboten, um hier nicht in Konflikt mit anderen Berufsgruppen zu gelangen. Der obds berät im Anlassfall gerne telefonisch.
Nein. In Österreich existiert derzeit (April 2024) keine Registrierungspflicht. Der obds als Berufsverband der Sozialen Arbeit freut sich über Mitglieder und darüber, wenn eine Mitgliedschaft abgeschlossen wird. Ebenso kann ein Beitritt zu einer Gewerkschaft erfolgen, die die Interessen der Dienstnehmer*innen gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Je stärker Gewerkschaften sind und je mehr Mitglieder sie haben, umso aktiver können sie (Lohn)Forderungen gegenüber Dienstgeber*innen vertreten! Bei unselbständigen Dienstverhältnissen wird bei Dienstantritt automatisch die Mitgliedschaft in der Arbeiterkammer begründet. Auch diese vertritt Interessen der Beschäftigten und berät bei dienstrechtlichen Fragen.
Der obds unterstützt gerne mit fachlichen Argumenten und Tipps, welche Dokumente vorgelegt werden können.
Fragen zu Gehalt und Kollektivverträgen
Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen sind – abhängig davon, in welchem Bundesland und für welchen Träger sie tätig sind – vielen verschiedenen Gehaltsschemata unterworfen. Es gibt unterschiedliche Kollektivverträge, die zur Anwendung kommen können und die unterschiedlichen Möglichkeiten der Einstufung von Fachkräften mit sich bringen. Diese sind zum Teil bundesweit, zum Teilnur in einzelnen Bundesländern gültig. Sowohl auf Ebene der Kollektivverträge als auch bei gesetzlichen Verordnungen erfolgt eine Einstufung nach den „Tätigkeiten“, die eine Person erbringt und nicht auf Basis ihrer Qualifikation.
Immer wieder werden an Gewerkschaften, Arbeiterkammer und den obds Beispiele von Kolleg*innen herangetragen, bei denen die Einstufung nicht nachvollziehbar sind. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Betriebsrät*innen, Personalvertretung oder Arbeiterkammer um Klärungen herbei zu führen. Auch die Sozialwirtschaft Österreich als Zusammenschluss von Organisationen hat kein Interesse an “Lohndumping” und “schwarzen Schafen” sondern sieht sich den abgeschlossenen Kollektivverträgen verpflichtet. Auch hier ist ein Austausch bzw. eine Kontaktaufnahme möglich.
Der obds unterstützt gerne mit fachlichen Argumenten und Tipps, welche Dokumente vorgelegt werden können.
Gehaltsverhandlungen werden in Österreich sozialpartnerschaftlich zwischen Dienstgeber*innen und Dienstnehmer*innen (also, zwischen Arbeitgeber(verbänden) und Gewerkschaften verhandelt. Der obds ist nicht Teil der Sozialpartnerschaft. Im Bereich der Sozialen Arbeit kommen viele unterschiedliche Kollektivverträge und Besoldungsschemata zur Anwendung. Betriebsrät*innen bzw. Personalvertretung sind meist die richtigen Erstansprechpartner*innen bei allen Fragen zu Lohn und Gehalt sowie zum Dienstrecht. Die Arbeiterkammer bietet für alle Arbeitnehmer*innen, die Gewerkschaften für ihre Mitglieder Beratungen an. Oft dominieren in Gehaltsverhandlungen andere Berufsgruppen – jede*r Einzelne kann dazu beitragen, das zu verändern, indem er / sie sich aktiv im Betriebsrat oder der Gewerkschaft engagiert und dort die Forderungen und fachlichen Positionen der Sozialen Arbeit einbringt! Der obds unterstützt dabei gerne!
Informationen über offene Stellen
Viele Stellen im Bereich der Sozialen Arbeit werden auf dem verdeckten (oder “grauen”) Arbeitsmarkt vergeben, d.h. diese werden nie öffentlich ausgeschrieben. Die Verteilung erfolgt zum Beispiel über Emailverteiler mit einschlägigen Stelleninseraten. Über das AMS wird lediglich ein Bruchteil der offenen Stellen ausgeschrieben.
Im Internet gibt es einige einschlägige Stellenbörsen, Plattformen und Jobportale, dazu gehört auch die Jobbörse des obds und die Karriereportale der Fachhochschulen bzw. bundeslandspezifische Plattformen. Vereinzelt finden sich Stellenanzeigen in Tages- bzw. Wochenzeitungen. Ein guter Anhaltspunkt sind auch Homepages großer Organisationen, die ebenfalls über offene Stellen durch eigene Newsletter bzw.auf eigenen Bereichen auf ihrer Homepage informieren. Stellen im Bereich behördlicher Sozialer Arbeit werden meist auf den Portalen des jeweiligen Bundeslandes ausgeschrieben.
Der obds unterstützt gerne mit fachlichen Argumenten und Tipps, welche Dokumente vorgelegt werden können.