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Ausbildungen in Sozialer Arbeit

Früher gab es “Akademien für Sozialarbeit”, an denen die Ausbildung zur “Diplom Sozialarbeiter*in” absolviert werden konnte. Wer sich für den früher als “Erzieher*in” – heute “Sozialpädagog*in” – bezeichneten Beruf interessierte, absolvierte eine schulische Ausbildung.

Ja. Entsprechend einer schriftlichen Mitteilung des Wissenschaftsministeriums sind Personen, die einen Abschluss als „Diplomierte Sozialarbeiter*in“ besitzen oder den Titel Mag. (FH) erhalten haben, Absolvent*innen von einschlägigen BA Studiengängen gleichgestellt. Der obds geht daher davon aus, dass diese Vorläuferausbildungen auch zur Berufsausübung in allen Bereichen der Sozialen Arbeit berechtigen, auch wenn sie nicht explizit in Gesetzen und Verordnungen aufgeführt sind. Der obds geht weiters davon aus, dass diese Personengruppen ebenso alle Vorkenntnisse besitzen, die zur Aufnahme eines weiterführendes Masterstudium notwendig sind. Unter dem Titel “Stellungnahme des obds zur Gleichwertigkeit der Ausbildungsabschlüsse DSA / Mag. (FH) und BA Studium Soziale Arbeit” hat der obds 2021 ein Dokument veröffentlicht.

Heute ist die Ausbildungslandschaft vielfältiger geworden und es gibt unterschiedliche Wege, um eine qualifizierte Ausbildung und damit das Recht zur Bezeichnungsführung als “Sozialarbeiter*in” bzw. “Sozialpädagog*in” zu erlangen.

Die meisten Ausbildungsplätze werden an ordentlichen BA Fachhochschul-Studiengängen für Soziale Arbeit an öffentlich finanzierten Fachhochschulen angeboten. Die Zahl der Ausbildungsplätze wird erfreulicherweis ab dem Studienjahr 2025/26 aufgestockt werden. Grund dafür ist der Personalmangel. Es handelt sich dabei um den ersten signifikaten Ausbau durch Bundesförderungen seit der bundesweiten Etablierung der Studiengänge!

Zusätzlich werden mit Fokus auf Sozialpädagogik Ausbildungen auf Ebene der Sekundarstufe (BHS / BISOP) bzw. als Kollegs / BASOP angeboten. In den letzten Jahren haben sich aber auch auf Ebene der Hochschulen (an Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen und Universitäten) Bachelor-Studiengänge etabliert.

Ordentliche Master-Studiengänge, die Spezialisierungen bzw. Vertiefungen darstellen, werden an vielen Fachhochschul-Standorten und ebenso an einigen Universitäten (dort mit dem Schwerpunkt auf Sozialpädagogik) angeboten.

Das ist schwer zu sagen, da die Studienplätze durch unterschiedliche “Töpfe” finanziert werden und die Anzahl der Plätze für Personen, die ein Studium / eine Ausbildung beginnen sich teilweise von Jahr zu Jahr ändert.

Die meisten Studienplätze gibt es an ordentlichen BA-Studiengängen für Soziale Arbeit an Fachhochschulen – in vielen Bundesländern bewerben sich aber viel mehr Personen auf die vorhandenen Studienplätze als aufgenommen werden können. Plätze in MA Studiengängen sowie an Kollegs bzw. BHS sind weniger stark ausgelastet – bieten aber eine Spezialisierung bzw. Vertiefung und sind von Ausrichtung und Inhalt nicht mit BA-Hochschulstudiengängen gleichzusetzen.

Ja. Sowohl an den schulischen Ausbildungseinrichtunegn als auch an den Fachhochschulen sind Aufnahmeverfahren üblich. Diese sind zum Teil mehrstufig. Die jeweiligen Ausbildungseinrichtungen informieren detailliert darüber.

Es gibt Vollzeitstudien (VZ), berufsbegleitende Studiengänge (BB) sowie Duale Ausbildungen. Ein Vollzeitstudium bedeutet, dass die Lehrveranstaltungen an mehreren Tagen die Woche regelmäßig stattfinden – eine begleitende Berufstätigkeit ist unter Umständen nur schwer mit der Ausbildung vereinbar. Berufsbegleitende Studien bieten das Lehrangebot meist in geblockter Form bzw. in “Abendform” an, zusätzlich wird verstärkt auf Fernlehre und Selbststudium zurückgegriffen. Das soll neben der Ausbildung eine berufliche Tätigkeit ermöglichen – bedeutet aber auch eine Doppelbelastung durch Studium und Beruf. Relativ neu ist die Möglichkeit des “Dualen Studiums”. Dieses Ausbildungsangebot bietet bereits während der Ausbildung ein Ausbildungsverhältnis und sieht neben geblockten Präsenzeinheiten eine berufliche Tätigkeit bei einem Dienstgeber / einer Dienstgeberin vor, die in einem Vertragsverhältnis mit der Ausbildungseinrichtung steht. Die Vertragsdienstgeber*innen und die konkrete berufliche Praxis ist damit stärker in die Ausbildung involviert – dafür fehlt die Möglichkeit der freien Wahl der Praktikumsstellen.

Im Bereich der schulischen Ausbildungen gibt es einen Lehrplan, der im Schulunterrichtsgesetz verankert ist. Hier sind die Ausbildungen österreichweit einheitlich.

An den Hochschulen gelten unterschiedliche Curricula. Jede Ausbildungseinrichtung hat einen individuellen, auf den jeweiligen Studienstandort zugeschnittenes Curriculum. Die Studienschwerpunkte unterscheiden sich zum Teil voneinander, besonder im Bereich der Vertiefungsrichtungen / Schwerpunkte werden Akzente gesetzt.

Im SozBezG 2024 wird auf ein gemeinsames Kerncurriculum verwiesen. Dieses ist derzeit (Juli 2024) in Ausarbeitung.

Folgende grundsätzliche Überlegungen sind vor Studienbeginn hilfreich:

  • Welchen Bildungsabschluss habe ich? Welchen Bildungsabschluss möchte ich erwerben?
  • Bevorzuge ich eine stark strukturierte Ausbildung oder teile ich mir Lern- und Praxiszeiten gerne selbst ein?
  • Wie finanziere ich mein Leben während der Ausbildungszeit? Plane ich die Beantragung eines (Selbsterhalter)Stipendiums oder eine Berufstätigkeit während des Studiums?
  • Bin ich zeitlich und örtlich flexibel?
  • Wie wichtig ist es mir, später zwischen einzelnen Bereichen der Sozialen Arbeit wechseln zu können?
  • Wie wichtig ist es mir, mich zu einem späteren Zeitpunkt weiterzuqualifizieren und weitere einschlägige Ausbildungen zu absolvieren oder sogar wissenschaftlich tätig zu sein?
  • Wie groß ist mein Interesse an theoretisch- wissenschaftlicher Auseinandersetzung?

Ein BA-Studium (mit Schwerpunkten in Sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik) entspricht sowohl in Dauer als auch von seiner generalistischen Ausrichtung her den Anforderungen, die auch international an Ausbildungen der Sozialen Arbeit gestellt wird.

Quereinstiege in MA-Studien sind möglich – allerdings müssen dann, um das Recht zur Bezeichnungsführung zu erlangen die einschlägigen Kompetenzen, die sonst im generalistischen Grundstudium erworben werden, nachgewiesen werden um zur Bezeichnungsführung berechtigt zu sein. Das Fachhochschul-Studiengesetz hält fest, dass “fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Masterstudiengang ein abgeschlossener facheinschlägiger Fachhochschul-Bachelorstudiengang oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung” ist. “Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist die Studiengangsleitung berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Masterstudiums abzulegen sind. Baut das wissenschaftliche und didaktische Konzept eines Fachhochschul-Studienganges auf Berufserfahrung auf, darf der Zugang zu diesem Fachhochschul-Studiengang auf eine entsprechende Zielgruppe beschränkt werden. Wird für einen Studiengang die Beherrschung einer bestimmten Sprache gefordert, so haben die Studierenden die Kenntnis dieser Sprache nachzuweisen.” (FHG § 4 i.d.F. 23.10.2023)

Eine Konkretisierung was ein “gleichwertiger Studienabschluss” entsprechend dem Gesetz ist, wird meist in den Akkreditierungsverordnungen bzw. Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Master-Studiengangs näher ausgeführt.

Entsprechend den Bestimmungen des Europäischen Hochschulraums (“Bologna deklaration”) werden akademische Abschlüsse (das heißt BA und MA Titel) in allen EU-Staaten anerkannt. Ein akademischer Abschluss in einer Studienrichtung wird daher auch in allen anderen EU-Staaten anerkannt.

Für Soziale Arbeit / Sozialarbeit / Sozialpädagogik gelten – anders als für andere Berufe – keine EU-weiten Regelunegn zu Ausbildungsinhalten und der ihrer Gleichwertigkeit. Ein Studiengang, der in einem anderen EU-Land als Österreich eine Akkreditierung für “Soziale Arbeit” besitzt, enthält damit möglicherweise Inhalte, die nicht Teil der Ausbildungsinhalte von in Österreich akkreditierten Studiengängen sind. Umgekehrt kann es sein, dass wichtige Inhalte, die Teil aller in Österreich akkreditierter Fachhochschulstudiengänge Soziale Arbeit / Sozialpädagogik sind, nicht enthalten sind. Aufgrund des Fehlens eines Berufsgesetzes für Soziale Arbeit existiert in Österreich keine eigene Anerkennungsstelle.

Auch wenn ein berufsbegleitendes Studium an einer im Ausland akreditierten Fernhochschule attraktiv klingt – es ist mit Unsicherheiten verbunden und auch nicht immer sichergestellt, dass es den Erfordernissen einer fachlichen Qualifikation entsprechend der internationalen Standards (z.B. in Bezug auf Praxiserfahrungen) entspricht.

Entsprechend dem Fachhochschulstudiengesetz sind Fachhochschul-Bachelorstudiengänge und Fachhochschul-Masterstudiengänge ordentliche Studien. Ziel der Studiengänge ist eine wissenschaftlich fundierte Berufsausbildung durch (1) die Gewährleistung einer praxisbezogenen Ausbildung auf Hochschulniveau (2) die Vermittlung der Fähigkeit, die Aufgaben dem Stand der Wissenschaft und den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Praxis zu lösen (3) die Förderung der Durchlässigkeit des Bildungssystems und der beruflichen Flexibilität der Absolvent*innen. Ein Berufspraktikum im Rahmen der Bachelor Ausbildung ist verpflichtend. Das Bachelor-Studium umfasst immer 180 ECTS, das Master-Studium 120 ECTS. Absolvent*innen erhalten den akademischen Grad “Bachelor” (BA) oder “Master” (MA).

Fachhochschulen sind berechtigt, in den Fachrichtungen, in denen sie akkreditierte Fachhochschul-Studiengänge anbieten, auch Hochschullehrgänge anzubieten. Diese gelten als “außerordentliche Bachelor-Studien” bzw. “außerordentliche Master-Studien” und umfassen dieselbe ECTS-Anzahl. Sie schließen mit dem Titel BA (CE) oder MA (CE) ab. Ergänzend dazu gibt es Hochschullehrgänge, die mit dem akademischen Titel “Bachelor Professional” (BPr) bzw. “Master Professional” (MPr) abschließen. Diese zeichnen sich durch eine erweiterte Zusammenarbeit mit einer außerhochschulischen Bildungseinrichtung und entsprechende Leistungsverträge aus. Eine Studienberechtigungsprüfung ist nicht erforderlich, stattdessen kann eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung angerechnet werden.

Der Unterschied zwischen ordentlichen und außerordentlichen Studiengängen liegt auch in ihrer Finanzierung. Erstere sind in der Regel öffentlich finanziert und daher mit geringen persönlichen Kosten verbunden. Hochschullehrgänge sind oft mit hohen Kosten verbunden. In manchen Fällen bieten Ausbildungseinrichtungen nicht auf Basis eigener Studiengänge die entsprechenden außerordentlichen Studien an, sondern aufgrund von Kooperationen bzw. Studienverbänden, die zum Teil im Ausland akkrediert sind und daher anderen Voraussetzungen unterliegen. Während bei ordentlichen Studiengängen die Möglichkeit besteht Stipendien, Studienbeihilfe etc. zu erhalten sind diese Fördermöglichkeiten bei außerordentlichen Studiengängen nicht möglich.

Für Privatuniversitäten gelten gesonderte Bestimmungen.

Ausbildungen auf Hochschulniveau

Die Angebotslandschaft ändert sich laufend! Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Wir freuen uns über Hinweise, Ergänzungen und Korrekturvorschläge!

BA Studium Soziale Arbeit (Vollzeit)

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BA Studium Soziale Arbeit in Vollzeit sowie berufsbegleitend.

mehrere MA-Studiengänge mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen (berufsbegleitend)

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BA Studium Soziale Arbeit in Vollzeit

MA Studiengang berufsbegleitend

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MA Studium Sozialpädagogik

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BA Studium Soziale Arbeit in Vollzeit und berufsbegleitend

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MA Studium Sozialpädagogik und soziale Inklusion

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BA Studium Soziale Arbeit in Vollzeit und berufsbegleitend

MA Studium berufsbegleitend

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BA Studium Soziale Arbeit berufsbegleitend ab 2025/26 auch Vollzeit

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BA Studium Soziale Arbeit Vollzeit und berufsbegleitend

BA Studium Sozialpädagogik berufsbegleitend oder als duales Studium

MA Studium berufsbegleitend oder Vollzeit

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BA Studium Soziale Arbeit berufsbegleitend

außerordentliches Studium (BPr) Gesundheitsorientierte Soziale Arbeit

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BA Studium Soziale Arbeit Vollzeit und berufsbegeleitend

MA Studium Soziale Arbeit berufsbegleitend

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BA Studium Soziale Arbeit Vollzeit

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BA Studium Sozialpädagogik berufsbegleitend, besonders für Absolvent*innen von Kollegs

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Dreisprachiges Studium DEI (Deutsch, Englisch, Italienisch), Vollzeit.

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Bildungsanstalten für Sozialpädagogik

Ausbildungen, die der Schulbildung zugeordent sind. Entweder 5jährig inkl. Matura oder 2jährig bei Vorliegen einer Matura als berufsbegleitendes Kolleg konzipiert.

Auf der Homepage des BMBWF findet sich eine Übersicht aller Anbieter der Ausbildungen.


ÖSTERREICHISCHER BERUFSVERBAND DER SOZIALEN ARBEIT