Ausbildungen in Sozialer Arbeit

In Österreich hat sich die Ausbildungslandschaft in den letzten beiden Jahrzehnten stark verändert. Unterschiedliche Ausbildungswege stehen Personen offen, die sich für den Beruf Sozialarbeiter*in und/oder Sozialpädagog*in qualifizieren möchten.

allgemeine Fragen zu Ausbildungen

Früher gab es “Akademien für Sozialarbeit”, an denen die Ausbildung zur “Diplom Sozialarbeiter*in” absolviert werden konnte. Wer sich für den früher als “Erzieher*in” – heute “Sozialpädagog*in” – bezeichneten Beruf interessierte, absolvierte eine schulische Ausbildung.

Ja. Entsprechend einer schriftlichen Mitteilung des Wissenschaftsministeriums sind Personen, die einen Abschluss als „Diplomierte Sozialarbeiter*in“ besitzen oder den Titel Mag. (FH) erhalten haben, Absolvent*innen von einschlägigen BA Studiengängen gleichgestellt. Der obds geht daher davon aus, dass diese Vorläuferausbildungen auch zur Berufsausübung in allen Bereichen der Sozialen Arbeit berechtigen, auch wenn sie nicht explizit in Gesetzen und Verordnungen aufgeführt sind. Der obds geht weiters davon aus, dass diese Personengruppen ebenso alle Vorkenntnisse besitzen, die zur Aufnahme eines weiterführendes Masterstudium notwendig sind. Unter dem Titel “Stellungnahme des obds zur Gleichwertigkeit der Ausbildungsabschlüsse DSA / Mag. (FH) und BA Studium Soziale Arbeit” hat der obds 2021 ein Dokument veröffentlicht.

Heute ist die Ausbildungslandschaft vielfältiger geworden und es gibt unterschiedliche Wege, um eine qualifizierte Ausbildung und damit das Recht zur Bezeichnungsführung als “Sozialarbeiter*in” bzw. “Sozialpädagog*in” zu erlangen.

Die meisten Ausbildungsplätze werden an ordentlichen BA Fachhochschul-Studiengängen für Soziale Arbeit an öffentlich finanzierten Fachhochschulen angeboten. Die Zahl der Ausbildungsplätze wird erfreulicherweis ab dem Studienjahr 2025/26 aufgestockt werden. Grund dafür ist der Personalmangel. Es handelt sich dabei um den ersten signifikanten Ausbau durch Bundesförderungen seit Etablierung der Studiengänge nach der Jahrtausendwende!

Zusätzlich werden mit Fokus auf Sozialpädagogik Ausbildungen auf Ebene der Sekundarstufe (BHS / BISOP) bzw. als Kollegs angeboten. In den letzten Jahren haben sich aber auch auf Ebene der Hochschulen (an Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen und Universitäten) Bachelor-Studiengänge mit Schwerpunktsetzungen in Sozialpädagogik etabliert.

Ordentliche Master-Studiengänge, die Spezialisierungen bzw. Vertiefungen darstellen, werden an vielen Fachhochschul-Standorten (meist mit Fokus auf Aspekte der Sozialarbeit) und ebenso an einigen Universitäten (dort mit dem Schwerpunkt auf Sozialpädagogik) angeboten.

Es gibt Vollzeitstudien (VZ), berufsbegleitende Studiengänge (BB) sowie Duale Ausbildungen. Ein Vollzeitstudium bedeutet, dass die Lehrveranstaltungen an mehreren Tagen die Woche regelmäßig stattfinden – eine begleitende Berufstätigkeit ist unter Umständen nur schwer mit der Ausbildung vereinbar. Berufsbegleitende Studien bieten das Lehrangebot meist in geblockter Form bzw. in “Abendform” an, zusätzlich wird verstärkt auf Fernlehre und Selbststudium zurückgegriffen. Das soll neben der Ausbildung eine berufliche Tätigkeit ermöglichen – bedeutet aber auch eine Doppelbelastung durch Studium und Beruf. Relativ neu ist die Möglichkeit des “Dualen Studiums“. Dieses Ausbildungsangebot bietet bereits während der Ausbildung ein Ausbildungsverhältnis und sieht neben geblockten Präsenzeinheiten eine berufliche Tätigkeit bei einem Dienstgeber / einer Dienstgeberin vor, die in einem Vertragsverhältnis mit der Ausbildungseinrichtung steht. Die Vertragsdienstgeber*innen und die konkrete berufliche Praxis ist damit stärker in die Ausbildung involviert – dafür fehlt die Möglichkeit der freien Wahl der Praktikumsstellen.

Das ist schwer zu sagen, da die Studienplätze durch unterschiedliche “Töpfe” finanziert werden und die Anzahl der Plätze für Personen, die ein Studium / eine Ausbildung beginnen sich teilweise von Jahr zu Jahr ändert.

Die meisten Studienplätze gibt es an ordentlichen BA-Studiengängen für Soziale Arbeit an Fachhochschulen – in vielen Bundesländern bewerben sich aber viel mehr Personen auf die vorhandenen Studienplätze als aufgenommen werden können. Plätze in MA-Studiengängen an Fachhochschulen sowie an Kollegs bzw. BHS sind weniger stark nachgefragt – unterscheiden sich aber von BA-Hochschulstudiengängen!

Ja. Sowohl an den schulischen Ausbildungseinrichtungen als auch an den Fachhochschulen sind Aufnahmeverfahren üblich. Diese sind zum Teil mehrstufig. Die jeweiligen Ausbildungseinrichtungen informieren detailliert darüber.

Im Bereich der schulischen Ausbildungen gibt es einen Lehrplan, der im Schulunterrichtsgesetz verankert ist. Hier sind die Ausbildungen österreichweit einheitlich.

An den Hochschulen gelten unterschiedliche Curricula. Jede Ausbildungseinrichtung hat einen individuellen, auf den jeweiligen Studienstandort zugeschnittenes Curriculum. Die Studienschwerpunkte unterscheiden sich zum Teil voneinander, besonder im Bereich der Vertiefungsrichtungen / Schwerpunkte werden Akzente gesetzt.

Im SozBezG 2024 wird auf ein gemeinsames Kerncurriculum verwiesen. Dieses ist derzeit (Juli 2024) in Ausarbeitung.

Folgende grundsätzliche Überlegungen sind vor Studienbeginn hilfreich:

  • Welchen Bildungsabschluss habe ich bereits? Habe ich matura bzw. eine Studienberechtigungsprüfung aboslviert?
  • Welchen Bildungsabschluss möchte ich erwerben?
  • Bevorzuge ich eine stark strukturierte Ausbildung oder teile ich mir Lern- und Praxiszeiten gerne selbst ein?
  • Wie finanziere ich mein Leben während der Ausbildungszeit? Plane ich die Beantragung eines (Selbsterhalter)Stipendiums oder eine Berufstätigkeit während des Studiums?
  • Bin ich zeitlich und örtlich flexibel?
  • Wie wichtig ist es mir, später zwischen einzelnen Bereichen der Sozialen Arbeit wechseln zu können?
  • Wie wichtig ist es mir, mich zu einem späteren Zeitpunkt weiterzuqualifizieren und weitere einschlägige Ausbildungen zu absolvieren oder sogar wissenschaftlich tätig zu sein?
  • Wie groß ist mein Interesse an theoretisch- wissenschaftlicher Auseinandersetzung?

Ein BA-Studium (mit Schwerpunkten in Sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik) entspricht sowohl in Dauer als auch von seiner generalistischen Ausrichtung her den Anforderungen, die auch international an Ausbildungen der Sozialen Arbeit gestellt werden.

Quereinstiege in MA-Studien sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die einzelnen MA-Studiengänge haben in ihren Currciula die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen festgelegt. Das Fachhochschul-Studiengesetz hält fest, dass “fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Masterstudiengang ein abgeschlossener facheinschlägiger Fachhochschul-Bachelorstudiengang oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung” ist. “Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist die Studiengangsleitung berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Masterstudiums abzulegen sind. Baut das wissenschaftliche und didaktische Konzept eines Fachhochschul-Studienganges auf Berufserfahrung auf, darf der Zugang zu diesem Fachhochschul-Studiengang auf eine entsprechende Zielgruppe beschränkt werden. Wird für einen Studiengang die Beherrschung einer bestimmten Sprache gefordert, so haben die Studierenden die Kenntnis dieser Sprache nachzuweisen.” (FHG § 4 i.d.F. 23.10.2023)

Eine Konkretisierung was ein “gleichwertiger Studienabschluss” entsprechend dem Gesetz ist, wird meist in den Akkreditierungsverordnungen bzw. Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Master-Studiengangs näher ausgeführt.

Zusätzlich gilt, dass das Recht zur Bezeichnungsführung nach Auslaufen der Übergangsregelung entsprechend des Bestimmungen des SozBezG 2024 nur dann durch Absolvierung eines MA-Studiengangs erworben wird, wenn neben dem MA-Studium auch Kenntniss aus dem Grundstudium der Sozialen von 60 ECTS (und damit in Summe 180 ECTS einschlägige Kenntnisse) nachgewiesen werden.

Aufgrund des Fachkräftemangels fördert das AMS (Arbeitsmarksservice) seit 01.07.2024 Ausbildungen an Kollegs für Sozialpädagogik im Rahmen eines Fachkräftestipendiums. Die genauen Voraussetzungen können auf der im Dokument des AMS nachgelesen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Hochschulen für Absolvent*innen von Kollegs für Sozialpädagogik erleichterte Zugangsbestimmungen für Hochschulstudien, und damit für eine weitere berufliche Qualifikation festlegen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht!

Personen, die bereits berufstätig waren / sind können unter bestimmten Voraussetzungen für ein Hochschulstudium ein Selbsterhalterstipendium beantragen.

Entsprechend den Bestimmungen des Europäischen Hochschulraums (“Bologna Deklaration”) werden akademische Abschlüsse (das heißt BA und MA Titel) in allen EU-Staaten anerkannt. Ein akademischer Abschluss, der in einem EU Staat erworben wurde, darf in allen EU-Staaten angeführt werden und ist in allen Staaten als Nachweis einer akademischen Bildung anerkannt.

Davon zu unterscheiden ist die inhaltliche Gleichwertigkeit des Abschlusses einer Ausbildung. Für Soziale Arbeit / Sozialarbeit / Sozialpädagogik gelten – anders als für andere Berufe – keine EU-weiten Regelungen zu Ausbildungsinhalten. Die Frage ob der akademische Abschluss auch inhaltlich gleichwertig zu einem entsprechenden Studium im Österreich ist, ist daher kaum zu beantworten. Grundsätzlich gilt für ausländische Studiengänge, wie auf der Homepage eines großen Anbieters zu lesen ist: “Mit der Meldung unserer Studiengänge (erg.: bei der Akkreditierungsbehörde AQ Austria) und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.”

Ein Studiengang, der in einem anderen EU-Land als Österreich eine Akkreditierung für “Soziale Arbeit” besitzt, enthält möglicherweise Inhalte, die nicht Teil der Ausbildungsinhalte österreichischer Anbieter*innen sind. Umgekehrt kann es sein, dass wichtige Inhalte, die Teil aller in Österreich öffentlich geförderter Fachhochschulstudiengänge Soziale Arbeit / Sozialpädagogik sind, nicht enthalten sind.

Aufgrund des Fehlens eines Berufsgesetzes für Soziale Arbeit existiert in Österreich keine Anerkennungsstelle bzw. Möglichkeit die Gleichwertigkeit der Ausbildungen zu überprüfen. Aufgrund der fehelnden Gleichwertigkeit kann auch nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass nach Abschluss des Studiums das Recht zur Bezeichnungsführung Sozialarbeiter*in bzw. Soziapädagog*in erlangt wird.

Auch wenn ein berufsbegleitendes Studium an einer im Ausland akkreditierten privaten Fernhochschule attraktiv klingt – es ist mit Unsicherheiten verbunden und auch nicht immer sichergestellt, dass es den Erfordernissen einer fachlichen Qualifikation entsprechend der internationalen Standards (z.B. in Bezug auf Praxiserfahrungen) entspricht und es kann auch keine Aussage darüber getroffen werden, ob Absolvent*innen solcher Ausbildungen mit Nachteilen beim Berufseinstieg zu rechnen haben.

Entsprechend dem Fachhochschulstudiengesetz sind Fachhochschul-Bachelorstudiengänge und Fachhochschul-Masterstudiengänge ordentliche Studien. Ziel der Studiengänge ist eine wissenschaftlich fundierte Berufsausbildung durch (1) die Gewährleistung einer praxisbezogenen Ausbildung auf Hochschulniveau (2) die Vermittlung der Fähigkeit, die Aufgaben dem Stand der Wissenschaft und den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Praxis zu lösen (3) die Förderung der Durchlässigkeit des Bildungssystems und der beruflichen Flexibilität der Absolvent*innen. Ein Berufspraktikum im Rahmen der Bachelor Ausbildung ist verpflichtend. Das Bachelor-Studium umfasst immer 180 ECTS, das Master-Studium 120 ECTS. Absolvent*innen erhalten den akademischen Grad “Bachelor” (BA) oder “Master” (MA).

Fachhochschulen sind berechtigt, in den Fachrichtungen, in denen sie akkreditierte Fachhochschul-Studiengänge anbieten, auch Hochschullehrgänge anzubieten. Diese gelten als “außerordentliche Bachelor-Studien” bzw. “außerordentliche Master-Studien” und umfassen dieselbe ECTS-Anzahl. Sie schließen mit dem Titel BA (CE) oder MA (CE) ab. Ergänzend dazu gibt es Hochschullehrgänge, die mit dem akademischen Titel “Bachelor Professional” (BPr) bzw. “Master Professional” (MPr) abschließen. Diese zeichnen sich durch eine erweiterte Zusammenarbeit mit einer außerhochschulischen Bildungseinrichtung und entsprechende Leistungsverträge aus. Eine Studienberechtigungsprüfung ist nicht erforderlich, stattdessen kann eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung angerechnet werden.

Der Unterschied zwischen ordentlichen und außerordentlichen Studiengängen liegt auch in ihrer Finanzierung. Erstere sind in der Regel öffentlich finanziert und daher mit geringen persönlichen Kosten verbunden. Hochschullehrgänge sind oft mit hohen Kosten verbunden. In manchen Fällen bieten Ausbildungseinrichtungen nicht auf Basis eigener Studiengänge die entsprechenden außerordentlichen Studien an, sondern aufgrund von Kooperationen bzw. Studienverbänden, die zum Teil im Ausland akkrediert sind und daher anderen Voraussetzungen unterliegen. Während bei ordentlichen Studiengängen die Möglichkeit besteht Stipendien, Studienbeihilfe etc. zu erhalten sind diese Fördermöglichkeiten bei außerordentlichen Studiengängen nicht möglich.

Für Privatuniversitäten gelten gesonderte Bestimmungen.

Die beiden internationalen Organisationen IASSW und IFSW haben im Jahr 2020 mit der englischsprachigen Publikation „Global Standards for Social Work Education and Training“ ein Handbuch herausgegeben, das – aufbauend auf der globalen Definition der Sozialen Arbeit – Kerninhalte des Curriculums umreißt, sowie Forschungsaufgaben und Überlegungen zur Profession genauso wie zur Qualifizierung der Lehrenden anstellt.

In Ableitung dieses Dokuments sind auch die Erläuterungen im SozBezG 2024 verfasst. Damit soll sichergestellt werden, dass in Österreich erworbene Ausbildungen auch internationalen Standards entsprechen.

Ausbildungen auf Hochschulniveau in Österreich

Die Angebotslandschaft ändert sich laufend! Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Wir freuen uns über Hinweise, Ergänzungen und Korrekturvorschläge!

BA Studium Soziale Arbeit (Vollzeit) – ab 2025/26 15 zusätzliche Studienplätze im BA Programm

zur Homepage

BA Studium Soziale Arbeit in Vollzeit sowie berufsbegleitend – ab 2025/26 30 zusätzliche Studienplätze im BA und 10 im MA Programm

mehrere MA-Studiengänge mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen (berufsbegleitend)

zur Homepage

BA Studium Soziale Arbeit in Vollzeit – ab 2025/26 34 zusätzliche Studienplätze im BA Programm

MA Studiengang berufsbegleitend

zur Homepage

MA Studium Sozialpädagogik

zur Homepage

BA Studium Soziale Arbeit in Vollzeit und berufsbegleitend – ab 2025/26 25 zusätzliche Studienplätze im BA Programm

MA Studiengang Soziale Arbeit: Entwickeln und Gestalten

zur Homepage

MA Studium Sozialpädagogik und soziale Inklusion

zur Homepage

BA Studium Soziale Arbeit in Vollzeit und berufsbegleitend – ab 2025/26 10 zusätzliche Studienplätze im BA

MA Studium berufsbegleitend

Hochschullehrgang auf Basis des Oö. Sozialberufegesetzes “Akademische*r Sozialpädagogische*r Fachbetreuer*in” mit 165 ECTS Punkten

zur Homepage

BA Studium Soziale Arbeit berufsbegleitend – ab 2025/26 45 zusätzliche Studienplätze und ein Vollzeit Studienprogramm im BA

zur Homepage

BA Studium Soziale Arbeit Vollzeit und berufsbegleitend- ab 2025/26 35 zusätzliche Studienplätze im BA Programm

BA Studium Sozialpädagogik berufsbegleitend oder als duales Studium – ab 2025/26 10 zusätzliche Studienplätze im BA Programm

MA Studium berufsbegleitend oder Vollzeit

zur Homepage

BA Studium Soziale Arbeit berufsbegleitend

außerordentliches Studium (BPr) Gesundheitsorientierte Soziale Arbeit

zur Homepage

BA Studium Soziale Arbeit Vollzeit und berufsbegeleitend ab 2025/26 25 zusätzliche Studienplätze im BA Programm

MA Studium Soziale Arbeit berufsbegleitend

zur Homepage

BA Studium Soziale Arbeit Vollzeit – ab 2025/26 10 zusätzliche Studienplätze im BA Programm

zur Homepage

BA Studium Sozialpädagogik berufsbegleitend, besonders für Absolvent*innen von Kollegs

zur Homepage

Dreisprachiges Studium DEI (Deutsch, Englisch, Italienisch), Vollzeit.

zur Homepage


Bildungsanstalten für Sozialpädagogik in Österreich

Das sind Ausbildungen, die der Schulbildung zugeordnet sind. Entweder sind sie 5jährig inkl. Matura oder 2jährig bei Vorliegen einer Matura als berufsbegleitendes Kolleg konzipiert.

Die zwei jährigen Ausbildungen an Kollegs bieten zwar keinen akademischen Abschluss, qualifizieren aber fundiert für die praktische Tätigkeit im sozialpädagogischen Kontext und werden in ganz Österreich anerkannt.

Auf der Homepage des BMBWF findet sich eine Übersicht aller Anbieter der Ausbildungen.


Fragen zu Ausbildungen im Ausland

Die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Festgehalten werden kann, dass aus den Erläuterungen des SozBezG 2024 hervorgeht, dass ein Grundstudium der Sozialen Arbeit auch Praxisanteile enthalten soll. Die Frage, ob ein Grundstudium, dass diese Anteile nicht aufweist, daher zur Bezeichnungsführung nach dem österreichischen Gesetz berechtigt, müsste ausjudiziert werden.

Der obds weiß, dass viele Dienstgeber*innen in Bewerbungsprozessen Personen bevorzugen, die an einer in Österreich etablierten Bildungseinrichtung ihre Ausbildung absolviert haben – oder sogar bereits ein Praktikum in der Institution absolviert haben. Dienstgeber*innen (v.a. im behördlichen Kontext) behalten sich vorzusätzliche Nachweise oder den Besuch von Kursen (z.B. Nachweis österreichischen Rechts) zu verlangen.

Der obds rät nachdrücklich dazu, von Ausbildungen, die keine begleiteten Praktika, die auch entsprechend reflektiert werden und keine Möglichkeit zur Interaktion mit anderen Studierenden zum Üben von Interventionen und dem gemeinsamen Lernen ermöglichen, abzusehen. Diese entsprechen nicht den internationalen Ausbildungsstandards und eine Bezeichnung entsprechend dem SozBezG 2024 als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in ist damit fraglich.

Auskünfte ob, und wenn ja in welcher Form Fernstudien von Anbietern aus dem EWR Raum in Österreich anerkannt werden, können bei den jeweiligen Anbieter*innen der Ausbildungen eingeholt werden. An den Ausbildungseinrichtungen liegt es auch zu überprüfen, ob deren Angebote den Voraussetzungen des SozBezG 2024 entsprechen und somit zur Bezeichnungsführung in Österreich berechtigen. Sollte das nicht der Fall sein, steht es den Absolvent*innen selbstverständlich frei, den akademischen Titel, nicht aber die Berufsbezeichnung zu führen.

In Deutschland ist – anders als in Österreich – der Zugang zur Sozialarbeit / Sozialpädagogik durch die sogenannte “staatliche Anerkennung” reglementiert. Das heißt, nur Personen, die über eine staatliche Anerkennung verfügen, dürfen in Deutschland bei Behörden als Sozialarbeiter*in / Sozialpädagog*in tätig werden. Ein Studium, dass diese Kriterien nicht erfüllt und daher nicht zur staatlichen Anerkennung führt ist deshalb nicht zu empfehlen. Zusätzlich ist drauf zu achten, dass das in Deutschland abgeschlossene Studium auch den österreichischen Anforderungen entsprechend dem SozBezG 2024 entspricht. Anderenfalls wäre die Führung der Bezeichnung Sozialarbeiter*in / Sozialpädagog*in nach Abschluss des Studiums entsprechend dem österreichischen Gesetz nicht rechtens. Details zur staatlichen Anerkennung in Deutschland findest du auf der Seite des DBSH, des Deutschen Berufsverbands.

Sofern nach Abschluss des Studiums eine Berufstätigkeit in Österreich angestrebt wird, empfiehlt der obds auf Ausbildungseinrichtungen in Österreich zurückzugreifen, die spezifisches sozialpolitisches und rechtliches Wissen für die berufliche Tätigkeit in Österreich vermitteln.

Grundsätzlich ist aufgrund der Freizügigkeitsbestimmungen der EU eine Arbeitsaufnahme auch in anderen Staaten der EU und des EWR Raums möglich. Eine Hürde stellen die unterschiedlichen Anforderungen an Fachkräfte der Sozialen Arbeit bzw. die fehelnden Grundlagen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit der Ausbildungen dar. Es ist also nicht sichergestellt, dass eine Arbeitsaufnahme als “Sozialpädagog*in” bzw. “Sozialarbeiter*in” ohne weiteres möglich ist. Unter Umständen werden Hochschuldiplome nicht anerkannt und es besteht die Gefahr, nur für Hilfstätigkeiten beschäftigt werden zu dürfen bzw. auch entsprechend geringer Entlohnung. Einen ersten Überblick über Voraussetzungen im Bereich der Sozialen Arbeit können Berufsverbände in den betreffenden Staaten geben (die Adressen sind über den Weltverband www.ifsw.org abrufbar).

In einzelnen Staaten ist eine Registrierung bzw. eine Zugehörigkeit zu einem Berufsverband vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit zwingend erforderlich. Zum Teil ist zusätzlich der laufende Nachweis der Eignung notwendig. Der DBSH als Deutscher Berufsverband der Sozialen Arbeit bietet Registrierungen für Kolleg*innen an, die eine Registrierung als Nachweis für eine Berufstätigkeit in einem Drittstaat (z.B. Spanien, UK) benötigen. Durch eine Registrierung in Deutschland kann dann die erforderliche Bescheinigung für weitere Staaten nachgewiesen werden.

Details zur staatlichen Anerkennung in Deutschland findest du auf der Seite des DBSH, des Deutschen Berufsverbands.

Der obds empfiehlt Personen, die im EWR Raum arbeiten möchten, sich einerseits aktiv bei den künftigen Dienstgeber*innen über die Voraussetzungen zur Beschäftigung zu informieren und andererseits bei der Ausbildungseinrichtung, an der sie den letzten Abschluss erzielt haben, nachzufragen, ob ein Schreiben zur Gleichwertigkeit der Ausbildung (in Vergleich mit dem Curriculum im jeweiligen EWR Land) ausgestellt werden kann.

In diesem Fall empfiehlt es sich, ein Studium zu wählen, dass entweder einen in mehreren Staaten anerkannten Abschluss anbietet (z.B. durch Hochschulkooperationen) oder ein Studium zu wählen, dass einen Fokus auf internationalen Austausch bzw. Studien- oder Praxiszeiten im Ausland legt. Eine Garantie, in allen Staaten des EWR Raums als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in beschäftigt werden zu können, bieten aufgrund fehlender Anerkennungsregelungen zwischen den EWR Staaten auch diese Optionen nicht.