SWÖ-KV: 2,7% + 37 WStd ab 2022

Trotz Corona-Krise wurden die Kollektivvertragsverhandlungen für den Sozialbereich abgeschlossen

Die Einigung sieht einen 3-Jahres-Abschluss mit folgenden Eckpunkten vor:
 

Erhöhung der KV-Tabelle, Ist-Gehälter, der „alten Gehalts- bzw. Lohntabellen”, Zulagen und Zuschläge sowie sonstiger Entgeltbestimmungen (TMA, Lehrlinge etc.) mit Wirkung vom 1.2.2020 um 2,7 %.
Erhöhung der KV-Tabelle, Ist-Gehälter, der „alten Gehalts- bzw. Lohntabellen”, Zulagen und Zuschläge sowie sonstiger Entgeltbestimmungen (TMA, Lehrlinge etc.) mit Wirkung vom 1.1.2021 um die durchschnittliche Inflationsrate von November 2019 bis Oktober 2020 (VPI) plus 0,6 %.
Reduktion der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit von 38 auf 37 Wochenstunden mit 1.1.2022. Für MitarbeiterInnen, die bereits jetzt nicht mehr als 37 Wochenstunden arbeiten (TeilzeitmitarbeiterInnen), ändert sich an der vertraglichen Wochenarbeitszeit nichts, die Arbeitszeitverkürzung wirkt sich für sie in einer Entgelterhöhung von 2,7 % aus. Sonstige betragsmäßig festgelegte oder vereinbarte Entgelte (Zulagen und Zuschläge): +2,7 %

Die Gehaltserhöhung von + 2,7 Prozent ist der beste Abschluss in den letzten Monaten und auch die Inflationsrate + 0,6 Prozent für nächstes Jahr sichert ein hohes Niveau. Durch das Vorziehen des Geltungstermins wird dieser Abschluss noch einmal verbessert. Mit der Verkürzung der Arbeitszeit auf 37 Stunden ist ein erster Schritt in Richtung Attraktivierung des Berufs gelungen. Mit der Corona-Prämie in Höhe von 500 Euro werden die Leistungen der Beschäftigten in dieser herausfordernden Zeit wertgeschätzt. Die Verschlechterungen im Arbeitgeber-Forderungspapier konnten abgewendet werden. (GPA-djp)

Der Abschluss wird von Kolleginnen und Kollegen  z.B. auf facebook aber auch kritisch bewertet.

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ÖSTERREICHISCHER BERUFSVERBAND DER SOZIALEN ARBEIT