Qualitätssicherung
Rechte, Pflichten und der Berufszugang sind geregelt. Adressat*innen, Kolleg*innen, Dienstgeber*innen und Fördergeber*innen wissen was drin ist, wenn Soziale Arbeit drauf steht. Interventionen erfolgen aufgrund der Expertise, die sich aus wissenschaftlich fundiertem Wissen, der professionellen Entscheidungsfindung und in Übereinstimmung mit den Grundwerten der Sozialen Arbeit zusammensetzt.
Ausgestaltung sozialer Dienstleistungen im Sozial-, Gesundheits-, Bildungs- und Justizbereichund in der Langzeitpflege
Personen können bedarfsgerecht entsprechend ihrer Ausbildung und ihres Qualifikationsniveaus „passgenau“ eingesetzt werden. Adressat*innen, Kolleg*innen, Dienstgeber*innen und Fördergeber*innen wissen, welche Berufsgruppen über welche Kompetenzen verfügen und wo ihre besondere Expertise liegt.
Ausbildungsstandards und Berufsanerkennung
Lehrinhalte und Zielsetzungen von BA Studiengängen in Österreich sind gesetzlich verankert und österreichweit einheitlich. Österreichische Ausbildungen können mit solchen aus dem EWR Raum und aus dem übrigen Ausland verglichen werden. Damit können Kolleg*innen mit österreichischem Abschluss ihre Befähigung zur Berufsausübung außerhalb Österreichs nachweisen und bei Personen, die ihr Studium außerhalb Österreichs absolviert haben kann überprüft werden, ob deren Ausbildung gleichwertig ist.
Ausbildungs- und Bedarfsplanung
Durch eine Registrierung ist die Zahl der Berufsangehörigen und der derzeit beschäftigten Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen bekannt. Das bildet die Grundlage für Schätzungen zu künftigem Personal- und Ausbildungsbedarf. Auf gesellschaftliche Veränderungen kann durch geeignete Steuermaßnahmen rechtzeitig reagiert werden.
Interprofessionelle Zusammenarbeit
Funktion, Auftrag und Kompetenzen der Sozialen Arbeit sind gesetzlich geregelt. Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu bereits geregelten Berufen wie den Sozialbetreuungsberufen, der Pflege, Psychotherapie, Psychologie und den MTD Berufen aber auch zu Rechtsanwält*innen können dargestellt werden und bestmöglich zur optimalen Versorgung der Adressat*innen genutzt werden.
Freiberufliche Tätigkeit
Auf Grundlage des Berufsgesetzes ist es für Berufsangehörige möglich freiberuflich tätig zu sein. Dabei gelten ähnliche Berufspflichten wie für Angehörige von Gesundheitsprofessionen. Das bedeutet, dass sie die Berufspflichten einhalten müssen, Werbebeschränkungen unterliegen und auf Grundlage ihres fachlichen Auftrags als Selbstständige (nicht aber als Gewerbetreibende) tätig werden können. In einem Register sind jene Kolleg*innen eingetragen, die freiberuflich tätig sind und die notwendigen Voraussetzungen dafür mitbringen.
Anerkennung der Bedeutung der Sozialen Arbeit und Umsetzung internationaler Empfehlungen
Sozialarbeit sowie Sozialpädagogik sind in der Liste der Berufe der Internationalen Arbeitssorganisation (ILO) sowie im österreichischen Verzeichnis der Berufe (ÖISCO-08) genannt. In den allermeisten europäischen Staaten, aber auch in den Vereinigten Staaten, in Kanada, Neuseeland, Australien und in vielen afrikanischen und asiatischen Staaten ist Soziale Arbeit gesetzlich reglementiert. Die Regelungen sind abhängig von Verfassung und Staatsgefüge sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen weisen seit vielen Jahrzehnten darauf hin, dass Soziale Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag leistet, um die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern und nachhaltige Entwicklung zu fördern. Der Europarat hat bereits in den 1990er Jahren die Empfehlung an Österreich gerichtet, Sozialarbeit gesetzlich zu regeln.