Stellungnahme des obds zur geplanten Novelle des WKJHG

Das geltende Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz (WKJHG) steht vor einer Novelle. Seit der „Verländerung“ der Kinder- und Jugendhilfe (2018) legen die Bundesländer in Landesgesetzen und Verordnungen fest, welche Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendhilfe im jeweiligen Bundesland gelten. Dabei gilt ein „Verschlechterungsverbot“ – die Qualitätsstandards der Leistungen müssen mindestens den Standards entsprechen, die vor dem Zeitpunkt der Verländerung gegolten haben.

Die geplante Novelle des WKJHG enthält wichtige Schritte zur Stärkung des Kinderschutzes, bleibt jedoch in zentralen Bereichen hinter dem Stand der Wissenschaft und Forschung sowie guter Praxis zurück. Aus Sicht der Profession der Sozialen Arbeit müssen insbesondere Qualitätssicherung, klare Kompetenzzuordnungen, transparente Strukturen und verbindlich geregelte multiprofessionelle Zusammenarbeit unter Anerkennung der Kompetenzen von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen gesetzlich sichergestellt werden, um den Schutz und die bestmögliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Die vollständige Stellungnahme wurde übermittelt und kann hier heruntergeladen werden.

Unsere wichtigsten Argumente sind:

👉 Sozialpädagogik braucht Profis! Wir lehnen den Vorschlag der Ausweitung der Personengruppen in der vorliegenden Form ab und stellen einen alternativen Vorschlag zur Diskussion.

👉 Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung des Kinderschutzes geht über Kinderschutzkonzepte hinaus! Wir zeigen auf, welche Themen im vorliegenden Entwurf nicht behandelt werden – aber aus fachlicher Sicht notwendig wären.

👉 Fundierte Abklärung von Gefährdungsrisiken in dafür spezialisierten Krisenzentren! Wir lehnen die Subsummierung von Krisenzentren unter sozialpädagogische Einrichtungen, die andere inhaltliche Schwerpunkte und andere Personalschlüssel haben und in denen andere soziale Entwicklungsziele im Vordergrund stehen, ab.

👉 Langes, gesundes Arbeiten im Kinderschutz setzt gute Rahmenbedingungen voraus! Wir empfehlen, durch zeitgemäße Organisationsformen und Einbeziehung der Mitarbeiter*innen ein förderliches Umfeld zum Verbleib im Kinderschutz zu schaffen.

Die Frist zur öffentlichen Stellungnahme endet am 22.02.2026. Bis dahin können eigene Stellungnahmen abgegeben werden. Eine Einsicht in alle eingelangten Stellungen ist ab 22.02.2026 im Reiter „abgelaufene Begutachtungsverfahren“ möglich. Hier geht es zur Homepage der Stadt Wien.

Diese Stellungnahme wurde am 18.2.26 vom obds veröffentlicht.

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