Aktuelle Entwicklungen zum Bezeichnungsschutz

In den letzten Monaten wurden zwei parlamentarische Anfragen an BM Rauch gerichtet. Diese wurden nun wie folgt beantwortet:

Aus kompetenzrechtlicher Sicht können nach Einschätzung des Verfassungsdiensts im Bundeskanzleramt ohne eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung weder der Bund noch die Länder alleine ein Berufsgesetz verabschieden. Eine Regelung der Ausbildung und einem davon unmittelbar ableitbaren Recht zum Führen einer Berufsbezeichnung könnte durch den Bund auf Basis seiner Zuständigkeit in diesem Bereich erfolgen. (vgl.: 14420/AB)

und

“In Konsequenz daraus wird ein Entwurf für ein mögliches Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz, zum Titelschutz der Bezeichnungen „akademische Sozialarbeiterin“ oder „akademischer Sozialarbeiter“ sowie der Bezeichnung „akademische Sozialpädagogin“ oder „akademischer Sozialpädagoge“ sowie der Bezeichnung „Diplom-Sozialpädagogin“ oder „Diplom-Sozialpädagoge“, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, vorbereitet. In die Erarbeitung dieses Entwurfes wurde der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit kontinuierlich einbezogen.” (14907/AB)

Wir hoffen, dass der in der Anfragebeantwortung vorgeschlagene Bezeichnungsschutz auf Basis der Ausbildung noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden kann!