Kinder-und Jugendhilfe Aufbruch oder Zusammenbruch

Donnerstag 11. Oktober wurde im Bundesrat – die Kinder- und Jugendhilfe ist ja Ländersache – über das Ansinnen der Bundesregierung und des Justizministers Moser beraten, im Zuge der Änderung des Artikels 12 der österreichischen Verfassung, die Agenden der Kinder- und Jugendhilfe gänzlich den Bundesländern zu überlassen. Volksanwalt Dr. Kräuter erläuterte den Bericht der Volksanwaltschaft dazu und meinte: „Alle Kinder- und Jugendanwaltschaften, die Volksanwaltschaft, der Dachverband der Jugendschutzeinrichtungen, Kinderschutzzentren, die Familienrichterschaft, Verbände der Sozialarbeit und viele weitere Repräsentanten der Zivilgesellschaft haben in den vergangenen Wochen und Monaten dagegen protestiert. Es ist völlig unverständlich, warum den begründeten und berechtigten Einwänden keine Beachtung geschenkt wird.“  

„Der Nationalrat aber auch der Bundesrat, der ein Vetorecht habe, seien die letzte Möglichkeit, einer Verländerung entgegenzuwirken, die das Schicksal von zigtausenden Kindern und Jugendlichen negativ beeinflussen werde. „

Im Bericht der Volksanwaltschaft wird kritisiert: 

„Die im gegenständlichen Entwurf ohne Einbeziehung von wissenschaftlichen und praktisch tätigen Expertinnen und Experten im Bereich des Kinderschutzes geplante vollständige „Verländerung“ der Kinder- und Jugendhilfe konterkariert alle Bemühungen vieler im Kinderschutz sehr engagiert Tätiger. Dieser Vorschlag entzieht vorab auch der parlamentarischen Entschließung zur Evaluierung des B-KJHGe, die konkrete Ergebnisse in Bezug auf die Auswirkungen des B-KJHG für den Sommer 2018 verspricht‚ die Basis für weitere Initiativen des Bundes zu einer vereinheitIichten Weiter- und Fortentwicklung der Kinder— und Jugendhilfe.“ Hauptkritikpunkte aus der Sicht der VA sind: 

  • unterschiedliche Hilfen und Unterstützung in der Familienhilfe
  • kein einheitliches Pflegeelternwesen
  • Ausbildungssituation der Fachkräfte und der Kinder-und Jugendhilfe ist besonders unterschiedlich, manche Länder lassen auch berufsbegleitende Ausbildung zu, was bedeutet, dass völlige Berufsanfänger*innen Kinder in schwierigen Lebenssituationen betreuen dürfen

Die Volksanwaltschaft fordert jedenfalls dringend eine vertiefende Diskussion der Situation in der Kinder- und Jugendhilfe, das wird auch von der  Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner unterstützt: „Minister Moser habe noch vergangene Woche versprochen, eine eigene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu diesem Thema einzurichten, Zeitrahmen gebe es aber noch keinen. Ebenso unklar sei, wann die Evaluierung der Kinder- und Jugendhilfe der letzten 5 Jahre vom Familienministerium veröffentlicht werde. Es würde Sinn machen, diese Evaluierung und die Expertise der Fachwelt als Grundlage für die anstehende Gesetzesänderung zu nehmen. “ Presseaussendung apa.ots.at             Bericht der Volksanwaltschaft 

 

ÖSTERREICHISCHER BERUFSVERBAND DER SOZIALEN ARBEIT