Pressekonferenz -Keine Verländerung der Kinder-und Jugendhilfe

Schon derzeit gibt es enorme qualitative Unterschiede in den neun Bundesländern, und zwar sowohl bei den Hilfen zur Erziehung als auch bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Sollten nun die bundesweit gesetzlich geregelten Min-destvorgaben fallen und in die alleinige Zuständigkeit der Länder gelegt werden, ist zu befürchten, dass sich auf Grund unterschiedlicher finanzieller und personeller Ressourcen die Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche noch mehr un-terscheiden und sowohl massive Abstriche im Bereich des Kinderschutzes als auch Rechtsunsicherheit die Folge sind. Das jahrelange Ringen um eine Vereinheitlichung des Jugendschutzes zeigt deutlich, wie schwierig es ist, dass sich neun Bundeslän-der auf einheitliche Bestimmungen einigen!
    
Aus dieser gemeinsamer Sorge hat sich ein breites Bündnis von ExpertInnen aus den unterschiedlichsten Bereichen gegründet, um gegen eine Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen und für einen besseren Kinderschutz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe einzutreten.

Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Angelegenheit –
die Verantwortung dafür liegt beim Bund, Ländern und Gemeinden.
Der Bund kann sich aus dieser Verantwortung nicht verabschieden! (so die Kindern- und Jugendanwaltschaft Wien)

Die geplanten verfassungsrechtlichen Kompetenzverschiebungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sind weder von der Vorgangsweise noch vom Inhalt her mit internationalen und nationalen kinderrechtlichen Standards vereinbar. Art 1 Bundes-verfassungsgesetz Kinderrechte 2011 normiert den Kindeswohlvorrang „bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen“, das schließt die Gesetzgebung und eine Vorab-prüfung geplanter Maßnahmen mit ein. In den Materialien zum Entwurf findet sich aber weder eine spezifische Argumentation für die Kompetenzverschiebung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe noch eine qualitative Folgenabschätzung. (Ludwig Boltzmann Institut)

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