“Social work is a game changer. Social workers work in communities with people finding positive ways forward in the challenges they face in their lives. They help people build the kind of environments in which they want to live, through co-determination, co-production and social responsibility. Economic health cannot be achieved without social health.
Human rights and social justice are critical in any social workers thinking and actions. The Statement of Ethical principles guides each social worker to challenge inequalities, discrimination in all its forms and empower people to be in charge of their lives, providing that they do not seek to harm or abuse people.
Charity does not bring change, can create dependency. Social protection is a community responsibility, but it also should lead to inclusion and social cohesion in our societies. Social workers have skills, knowledge and expertise to work alongside people and support them on that journey through change so that they can achieve individual and collective well being.”
(IFSW 2023)
Soziale Arbeit als Profession und Disziplin definiert sich nicht nur durch das oben zitierte Statement. Vielmehr bezieht sich Soziale Arbeit auf eine gemeinsame, im Original engslichsprachige Definition von Sozialer Arbeit – der Global Definition of Social Work, die im Jahr 2014 von IFSW und IASSW verabschiedet in der heute gültigen Form verabschiedet wurde. Die erste Defintion der Sozialen Arbeit stammt übrigens aus dem Jahr 1957. Der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit – obds ist als Mitglied des IFSW dieser Definition verpflichtet.
“Social work is a practice-based profession and an academic discipline that promotes social change and development, social cohesion, and the empowerment and liberation of people. Principles of social justice, human rights, collective responsibility and respect for diversities are central to social work. Underpinned by theories of social work, social sciences, humanities and indigenous knowledges, social work engages people and structures to address life challenges and enhance wellbeing. The above definition may be amplified at national and/or regional levels.”
(IFSW 2023)
„Soziale Arbeit ist eine praxisorientierte Profession und akademische Disziplin, die sozialen Wandel, soziale Entwicklung, sozialen Zusammenhalt, das Empowerment und die Befreiung von Menschen fördert. Zentrale Prinzipien der Sozialen Arbeit sind soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte, kollektive Verantwortung und die Achtung von Diversität. Gestützt auf Theorien der Sozialen Arbeit, der Sozial- und Geisteswissenschaften und auf traditionelles bzw. indigenes Wissen, bindet die Soziale Arbeit Menschen und Strukturen in Veränderungsprozesse ein, um den Herausforderungen des Lebens aktiv zu begegnen und das Wohlbefinden zu fördern. Die genannte Definition kann auf nationaler und regionaler Ebene noch näher erläutert werden.“
Professionelle Soziale Arbeit in ihren Ausprägungsformen Sozialarbeit und Sozialpädagogik umfasst berufsmäßige, umfassende, geplante, individuell abgestimmte und wissenschaftlich fundierte Unterstützungs- und Hilfsprozesse für Einzelpersonen, Gruppen oder das Gemeinwesen. Dabei sind die Fachkräfte der Sozialen Arbeit den Grundsätzen der weltweit gültigen Definition der Sozialen Arbeit sowie ihren ethischen Grundsätzen und den Menschenrechten verpflichtet.
Das Ziel Sozialer Arbeit ist die Förderung und Sicherstellung von selbstbestimmter sozialer Teilhabe, Inklusion und Übernahme sozialer Verantwortung sowie die Durchsetzung sozialer Rechte.
Die Bedingungen, unter denen Menschen geboren werden, aufwachsen, arbeiten, leben und altern bestimmen wesentlich die Möglichkeiten für soziale Teilhabe und Inklusion und stehen daher im Fokus Sozialer Arbeit. Damit trägt Soziale Arbeit wesentlich zur positiven Gestaltung der sozialen Determinanten von Gesundheit auf individueller und struktureller Ebene bei. Die soziale Dimension der Gesundheit ist integraler Bestandteil Sozialer Arbeit.
Bei diesem Text handelt es sich um einen Auszug aus dem Dokument “Definition der Sozialen Arbeit (konkretisiert für Österreich)”, hier als PDF-Datei herunter geladen werden.
Die Zielsetzungen Sozialer Arbeit ergeben sich erstens aus der internationalen Definition des IFSW und zweitens aus der “Definition für Soziale Arbeit – konkretisiert für Österreich” und aus dem Dokument “Soziale Arbeit in Österreich – Identifikationsrahmen für Sozialpädagogik und Sozialarbeit”, das auch als Berufsbild dienen kann. Eine weitere zentrale Quelle sind Dokumente zu ethischen Grundsätzen der Sozialen Arbeit und den darin festgelegten Prinzipien des Handelns. Die dort niedergeschriebenen Zielsetzungen sind nicht hierarchisch zu verstehen, sondern diesen als „Überbau“ und damit als Orientierung für die konkrete Umsetzung von sozialpädagogischen bzw. sozialarbeiterischen Interventionen in der Praxis.
Fachkräfte der Sozialen Arbeit, nämlich Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen, verfügen über facheinschlägige Qualifikationen entsprechend der internationalen Empfehlungen und nationalen Vorgaben, die sowohl zur praktischen Berufsausübung als auch zur Durchführung von und zur Teilnahme an facheinschlägiger Forschung befähigen.
Die Kernkompetenzen von Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen liegen in der eigenverantwortlichen Planung, Organisation, Durchführung, Steuerung, Kontrolle und Evaluierung von passgenau ausgestalteten sozialarbeiterischen bzw. sozialpädagogischen Unterstützungsprozessen und Interventionen, die dazu geeignet sind, selbstbestimmte soziale Teilhabe und Inklusion zu fördern und positiv auf die sozialen Determinanten von Gesundheit einzuwirken. Diese Prozesse werden unter größtmöglicher Einbeziehung und Beteiligung von Einzelpersonen, Personengruppen und dem Gemeinwesen unter Bezugnahme auf aktuelle fachliche Standards und die der Disziplin eigenen Methoden und Theorien gestaltet.
Bei diesem Text handelt es sich um einen Auszug aus dem Dokument “Definition der Sozialen Arbeit (konkretisiert für Österreich)”, hier als PDF-Datei herunter geladen werden.
Historisch haben sich Sozialpädagogik und Sozialarbeit in Österreich in Abgrenzung voneinander entwickelt – daher war der obds für viele Jahrzente der Berufsverband der Sozialarbeiter*innen, während Sozialpädagog*innen dem “Erziehungswesen” zugeordnet wurden. Lange hat der obds daher eine Berufsgruppe mit einer spezifischen Ausbildung (nämlich an Akademien für Sozialarbeit) vertreten. Das hat sich in den letzten 10 Jahren verändert und der Berufsverband vertritt gleichberechtigt Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen mit unterschiedlichen Qualifikationsniveaus, da diese dieselben berufspolitischen Interessen haben und als Teil der Profession Soziale Arbeit gelten. Der obds verwendet den Begriff der Sozialen Arbeit bzw. der “Fachkräfte der Sozialen Arbeit” oder Sozialarbeiter*in / Sozialpädagog*in um Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen gleichberechtigt zu adressieren.
Im internationalen Vergleich ist diese historische interne Differenzierung der Sozialen Arbeit nicht üblich – und kann zum Teil auch nicht nachvollzogen werden. In anderen Staaten wird eine Spezialisierung im Bereich Kinder- und Jugendliche bzw. Familienhilfe erst im Rahmen eines aufbauenden Masterstudiums vermittelt, in Deutschland dagegen wurde die Sozialpädagogik früher als die Sozialarbeit tertiär ausgebildet und ist in Lehre und Forschung nach wie vor stark vertreten.
Anzumerken ist, dass Tätigkeitsbereiche, die von Sozialpädagog*innen abgedeckt werden, jedenfalls der Sozialen Arbeit als Profession zugerechnet werden (vgl. dazu das Dokument der ILO). BA Studiengänge in Österreich werden mehrheitlich als Studiengänge “Soziale Arbeit” angeboten, die als generalistische Grundausbildung für die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder qualifizieren.
Da die allermeisten anderen Berufe und Professionen über eigene Berufsgesetze bzw. das Gewerberecht geregelt sind, lassen sich die Unterschiede durch einen Blick in die Gesetze leicht feststellen. Hier einige Beispiele:
Zum Beispiel Lebens- und Sozialberatung: „Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (§ 94 Z 46) bedarf es für die Beratung und Betreuung von Menschen, insbesondere im Zusammenhang mit Persönlichkeitsproblemen, Ehe- und Familienproblemen, Erziehungsproblemen, Berufsproblemen und sexuellen Problemen. Dazu gehört auch die psychologische Beratung mit Ausnahme der Psychotherapie.“ (§119 GewO 1994, Stand vom 30.04.2023).
Im “Memorandum. Lebens- und Sozialberatung. Psychologengesetz 2013” steht folgendes festgehalten:
“Während Psychotherapie jedoch eine Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert ist, geht es bei der psychologischen Beratung um Hilfestellungen für psychisch gesunde Menschen mit konkreten Lebensproblemen. Psychologische Beratung kann überall dort zum Einsatz kommen, wo es um die Lösung und Überwindung von persönlichen und sozialen Konflikten geht. Methoden der psychologischen Beratung finden daher – selbständig oder eingebunden in andere Maßnahmen – Verwendung in den verschiedensten Bereichen der sozialen und psychologischen Arbeit.”
Mehr zur Lebens- und Sozialberatung findet sich auch im AMS Berufslexikon: https://www.berufslexikon.at/berufe/2081-LebensberaterIn-SozialberaterIn/.
Zum Beispiel Psychologie: „Die Ausübung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie umfasst die durch den Erwerb fachlicher Kompetenz erlernte Anwendung von gesundheitspsychologischen und klinisch-psychologischen Erkenntnissen und Methoden bei der Untersuchung, Behandlung, Auslegung, Änderung und Vorhersage des Erlebens und Verhaltens von Menschen und ihrer Lebensbedingungen einschließlich der Prävention, Gesundheitsförderung, Rehabilitation und Evaluation.“ (§6(2) Psychologengesetz 2013, Stand vom 30.04.2023)
Zum Beispiel Psychotherapie: „Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewußte und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.“ (§1(1) Psychotherapiegesetz, Stand 30.04.2023)
Zum Beispiel Ergotherapie: „Der ergotherapeutische Dienst umfaßt die eigenverantwortliche Behandlung von Kranken und Behinderten nach ärztlicher Anordnung durch handwerkliche und gestalterische Tätigkeiten, das Training der Selbsthilfe und die Herstellung, den Einsatz und die Unterweisung im Gebrauch von Hilfsmitteln einschließlich Schienen zu Zwecken der Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation; ohne ärztliche Anordnung die Beratungs- und Schulungstätigkeit sowohl auf dem Gebiet der Ergonomie als auch auf dem Gebiet des allgemeinen Gelenkschutzes an Gesunden.“ (§2 (5) MTD Gesetz, Stand 30.04.2023)
Zum Beispiel gehobener Dienst in der Pflege: „Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen in allen Altersstufen, Familien und Bevölkerungsgruppen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen sowie allen Versorgungsstufen (Primärversorgung, ambulante spezialisierte Versorgung sowie stationäre Versorgung). Handlungsleitend sind dabei ethische, rechtliche, interkulturelle, psychosoziale und systemische Perspektiven und Grundsätze.“ („§ 12.(1) GuKG, Stand vom 30.04.2023)
Zum Beispiel Fach-Sozialbetreuung bzw. Diplom-Sozialbetreuung: „Fach-Sozialbetreuer/innen sind ausgebildete Fachkräfte für die Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die aufgrund von Alter, Behinderung oder einer anderen schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind. Sie verfügen über umfängliches Wissen um die vielfältigen Aspekte eines Lebens mit Benachteiligung und können eine breite Palette an Möglichkeiten der Begleitung, Unterstützung und Hilfe realisieren, und zwar in allen Fragen der Daseinsgestaltung, von Alltagsbewältigung bis hin zu Sinnfindung. Das Besondere dieses Berufes besteht nicht in hoher Spezialisierung auf eng umrissene Felder oder in Konzentration auf Pflege, sondern in der Bündelung all jener Kompetenzen, die für eine umfassende, lebensweltorientierte Begleitung in den unmittelbaren Lebensbereichen der betreffenden Menschen erforderlich sind.“ „Diplom-Sozialbetreuer/innen üben sämtliche Tätigkeiten aus, die auch von Fach-Sozialbetreuer/innen ausgeführt werden, können dies aber auf Basis ihrer vertieften, wissenschaftlich fundierten Ausbildung und den bei der Verfassung einer Diplomarbeit erworbenen Kompetenzen mit höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit.“ (Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, Stand 30.04.2023).
Fachkräfte der Sozialen Arbeit verfügen über Macht, mit der sie entweder alleine durch Informations- bzw. Wissensvorsprung gegenüber Adressat*innen oder auch aufgrund des ihnen gegebenen Auftrags ausgestattet sind. Der obds bekennt sich im Dokument „Soziale Arbeit in Österreich – Identifikationsrahmen für Sozialpädagogik und Sozialarbeit“ zum Triple-Mandat der Sozialen Arbeit und benennt das Spannungsfeld, in dem Soziale Arbeit stattfindet. Die Auseinandersetzung mit diesen Macht-Asymmetrien und der Bezug zu den Zielsetzungen Sozialer Arbeit sind ständige Begleiter gelingender und reflektierter Praxis der Sozialen Arbeit. Im Dokument „Soziale Arbeit in Österreich – Identifikationsrahmen für Sozialpädagogik und Sozialarbeit“ ist diesem Thema ein eigener Abschnitt gewidmet. Alle Personen, die in der Praxis, in der Forschung und Lehre aber auch in der Begleitung Sozialer Arbeit durch Supervision und Coaching von Berufsangehörigen tätig sind, sind aufgerufen sich mit den Themen der Professionsethik und dem Umgang mit Macht diskursiv und kritisch auseinander zu setzen.