Was ist Soziale Arbeit?

Professionelle Soziale Arbeit in ihren Ausprägungsformen Sozialarbeit und Sozialpädagogik umfasst berufsmäßige, umfassende, geplante, individuell abgestimmte und wissenschaftlich fundierte Unterstützungs- und Hilfsprozesse für komplexe soziale Themen und Problemlagen. Diese Prozesse adressieren Einzelpersonen, Gruppen und das Gemeinwesen und werden häufig in Abstimmung bzw. Kooperation mit anderen Professionen oder vorhandenen Unterstützungssystemen in unterschiedlichen Gesellschaftsbereichen erbracht und dienen der praktischen Umsetzung demokratischer und sozialstaatlicher Zielsetzungen und Prinzipien.“

(AG Sozialpädagogik, FBKSSO, Netzwerk Sozialpädagogik Österreich, OBDS, OGSA, ÖFAS & ÖFEB Sektion Sozialpädagogik (Hrsg.) (2025): Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit in Österreich)

„Social work is a game changer. Social workers work in communities with people finding positive ways forward in the challenges they face in their lives. They help people build the kind of environments in which they want to live, through co-determination, co-production and social responsibility. Economic health cannot be achieved without social health.

Human rights and social justice are critical in any social workers thinking and actions. The Statement of Ethical principles guides each social worker to challenge inequalities, discrimination in all its forms and empower people to be in charge of their lives, providing that they do not seek to harm or abuse people.

Charity does not bring change, can create dependency. Social protection is a community responsibility, but it also should lead to inclusion and social cohesion in our societies. Social workers have skills, knowledge and expertise to work alongside people and support them on that journey through change so that they can achieve individual and collective well being.“

(IFSW 2023)

Soziale Arbeit als Profession und Disziplin definiert sich nicht nur durch das oben zitierte Statement. Vielmehr bezieht sich Soziale Arbeit auf eine gemeinsame, im Original engslichsprachige Definition von Sozialer Arbeit – der Global Definition of Social Work, die im Jahr 2014 von IFSW und IASSW verabschiedet in der heute gültigen Form verabschiedet wurde. Die erste Defintion der Sozialen Arbeit stammt übrigens aus dem Jahr 1957. Der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit – obds ist als Mitglied des IFSW dieser Definition verpflichtet.

“Social work is a practice-based profession and an academic discipline that promotes social change and development, social cohesion, and the empowerment and liberation of people. Principles of social justice, human rights, collective responsibility and respect for diversities are central to social work.  Underpinned by theories of social work, social sciences, humanities and indigenous knowledges, social work engages people and structures to address life challenges and enhance wellbeing. The above definition may be amplified at national and/or regional levels.”

IFSW 2014

„Soziale Arbeit ist eine praxisorientierte Profession und akademische Disziplin, die sozialen Wandel, soziale Entwicklung, sozialen Zusammenhalt, das Empowerment und die Befreiung von Menschen fördert. Zentrale Prinzipien der Sozialen Arbeit sind soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte, kollektive Verantwortung und die Achtung von Diversität. Gestützt auf Theorien der Sozialen Arbeit, der Sozial- und Geisteswissenschaften und auf traditionelles bzw. indigenes Wissen, bindet die Soziale Arbeit Menschen und Strukturen in Veränderungsprozesse ein, um den Herausforderungen des Lebens aktiv zu begegnen und das Wohlbefinden zu fördern. Die genannte Definition kann auf nationaler und regionaler Ebene noch näher erläutert werden.“

obds 2023: Definition der Sozialen Arbeit (konkretisiert für Österreich)

Professionelle Soziale Arbeit in ihren Ausprägungsformen Sozialarbeit und Sozialpädagogik umfasst berufsmäßige, umfassende, geplante, individuell abgestimmte und wissenschaftlich fundierte Unterstützungs- und Hilfsprozesse für Einzelpersonen, Gruppen oder das Gemeinwesen. Dabei sind die Fachkräfte der Sozialen Arbeit den Grundsätzen der weltweit gültigen Definition der Sozialen Arbeit sowie ihren ethischen Grundsätzen und den Menschenrechten verpflichtet.

Das Ziel Sozialer Arbeit ist die Förderung und Sicherstellung von selbstbestimmter sozialer Teilhabe, Inklusion und Übernahme sozialer Verantwortung sowie die Durchsetzung sozialer Rechte.

Die Bedingungen, unter denen Menschen geboren werden, aufwachsen, arbeiten, leben und altern bestimmen wesentlich die Möglichkeiten für soziale Teilhabe und Inklusion und stehen daher im Fokus Sozialer Arbeit. Damit trägt Soziale Arbeit wesentlich zur positiven Gestaltung der sozialen Determinanten von Gesundheit auf individueller und struktureller Ebene bei. Die soziale Dimension der Gesundheit ist integraler Bestandteil Sozialer Arbeit.

Der gesamte Text kann hier als PDF-Datei herunter geladen werden. Ergänzende Informationen sowie ein Berufsbild finden sich im Qualifikationsrahmen für Soziale Arbeit in Österreich, der 2025 erschienen ist.

Professionelle Soziale Arbeit in ihren Ausprägungsformen Sozialarbeit und Sozialpädagogik umfasst berufsmäßige, umfassende, geplante, individuell abgestimmte und wissenschaftlich fundierte Unterstützungs- und Hilfsprozesse für komplexe soziale Themen und Problemlagen. Diese Prozesse adressieren Einzelpersonen, Gruppen und das Gemeinwesen und werden häufig in Abstimmung bzw. Kooperation mit anderen Professionen oder vorhandenen Unterstützungssystemen in unterschiedlichen Gesellschaftsbereichen erbracht und dienen der praktischen Umsetzung demokratischer und sozialstaatlicher Zielsetzungen und Prinzipien.“

AG Sozialpädagogik et.al 2025: Qualifikationsrahmen für Soziale Arbeit in Österreich

Soziale Arbeit inkludiert laut Identifikationsrahmen die beiden Schwerpunkte Sozialarbeit und Sozialpädagogik; sie ist eine sozialwissenschaftliche Profession und Disziplin, die sich am Modell der Salutogenese der WHO orientiert. Professionelle Soziale Arbeit in ihren Ausprägungsformen Sozialarbeit und Sozialpädagogik umfasst berufsmäßige, personenzentrierte individuell abgestimmte Unterstützungsprozesse in komplexen Situationen.

Grundlage des Handelns sind die von Staat und Gesellschaft übertragenen Mandatierungen, die fachliche Expertise sowie das politische Mandat der Sozialen Arbeit. Die Berufsangehörigen sind den ethischen Grundsätzen der Sozialen Arbeit verpflichtet. Gemeinsam ist allen Berufsangehörigen Sozialer Arbeit die Gestaltung von komplexen sozialen Prozessen in allen Altersgruppen und Bereichen der Lebensführung unter Rückbezug auf sozialwissenschaftliche Wissensbestände. Sie arbeiten dabei präventiv und inklusiv, und schaffen ganzheitliche, innovative Lösungen für komplexe soziale und gesellschaftliche Herausforderungen. Den Rahmen dazu bilden Theorien und Handlungskonzepte/Methoden der Sozialen Arbeit und ihre Bezugswissenschaften. Für die berufliche Tätigkeit als Sozialarbeiter:in bzw. Sozialpädagog:in sind sowohl theoretisches Wissen und praktisches Können als auch persönliche Kompetenzen und eine Orientierung an den Grundsätzen der Profession von großer Bedeutung.

Folgenden Zielsetzungen sind entsprechend dem Qualifikationsrahmen für Soziale Arbeit handlungsleitend und bilden die Grundlagen aller fachlichen Interventionen:

  • Förderung und Sicherstellung von selbstbestimmter sozialer Teilhabe und Inklusion sowie der Sicherstellung des Zugangs und der Inanspruchnahme von (im-)materiellen Ressourcen
  • Förderung sozialer Gerechtigkeit, Förderung sozialer Verantwortung und Unterstützung bei der Durchsetzung sozialer Rechte aufgrund ihres fachlichen Mandats
  • Förderung von individuellen und kollektiven Veränderungs-, Entwicklungs- und Bildungsprozessen sowohl im Bereich der Primär-, Sekundär- als auch der Tertiärprävention

Ausgehend von diesen Zielsetzungen gestalten Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen auf den personenzentrierten individuellen Bedarf abgestimmte, komplexe und an den Interessen und Wünschen der Adressat*innengruppen orientierte Unterstützungsprozesse.

Berufsangehörige der Sozialenverfügen über die Kompetenz zur Gestaltung von komplexen sozialen Prozessen in allen Altersgruppen und Bereichen der Lebensführung unter Rückbezug auf sozialwissenschaftliche Wissensbestände. Sie arbeiten dabei präventiv und inklusiv, und schaffen ganzheitliche, innovative Lösungen für komplexe soziale und gesellschaftliche Herausforderungen. Den Rahmen dazu bilden Theorien und Handlungskonzepte/Methoden der Sozialen Arbeit und ihre Bezugswissenschaften. Für die berufliche Tätigkeit als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in sind sowohl theoretisches Wissen und praktisches Können als auch persönliche Kompetenzen und eine Orientierung an den Grundsätzen der Profession von großer
Bedeutung.

Eine Auflistung aller Kompetenzen findet sich im Qualifikationsrahmen für Soziale Arbeit in Österreich.

Die Global Standards for Social Work Education and Training empfehlen eine mindestens 180 ECTS umfassende tertiäre Ausbildung. In Übereinstimmung mit dieser Empfehlung tritt auch der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit dafür ein, die bislang noch auch im postsekundären Bereich angesiedelten Ausbildungen in tertiäre Ausbildungen zu überführen und damit die Anschlussfähigkeit von Bildungsangeboten zu erleichtern und die enge Anbindung an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sicherzustellen.

Personen mit einer Ausbildung auf NQR-Niveau 6 (d.h. Absolvent*innen von BA Studiengängen) sind in der Lage, die ihnen übertragenen Aufgaben auf sehr hohem professionellem Niveau selbstständig und letztverantwortlich durchzuführen. Zudem sind sie in der Lage, auch umfassende Herausforderungen in sich ändernden Kontexten zu bewältigen und neue, innovative Lösungsansätze zu entwickeln. Sie sind in der Lage, Projekte, Funktionsbereiche oder Unternehmen zu leiten, Mitarbeiter*innen zu führen und Entscheidungsverantwortung zu übernehmen.

Personen, die ein vertiefendes Masterstudium auf Ebene NQR 7 absolviert haben, verfügen in ihrem Vertiefungsbereich über Expert*innenwissen und relevantes Wissen aus anderen Disziplinen. Sie sind in der Lage auch strategisch komplexe Prozesse zu gestalten, diese zu kontrollieren und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Sie eignen sich selbstständig für ihren
Teilbereich neue Informationen an, reflektieren diese und ermöglichen Innovationen.

Daher ist es anzustreben, dass in Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit mit großem Spezialisierungsgrad und hoher Komplexität, in denen umfassendes Wissen auch anderer Disziplinen notwendig ist, insbesondere auch, wenn nicht auf die Unterstützung durch andere Professionsangehörige bzw. Teams zurückgegriffen werden kann, sowie bei der strategischen Gestaltung von Prozessen, vermehrt Personen mit insgesamt 5-jähriger einschlägiger Hochschulausbildung (d.h. mindestens 300 ECTS-Punkte) und entsprechender Spezialisierung in ihrem Teilbereich beschäftigt werden.

Nähere Informationen finden sich im Qualifikationsrahmen für Soziale Arbeit in Österreich.

Ja. Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen bzw. Sozialarbeitswissenschafter*innen finden sich sowohl in der ISCO-08 als auch in der seit 2011 gültigen Ö-ISCO, die von der Statistik Austria herausgegeben wird.

Als akademische Berufe werden in der Berufsgruppe 2635 Sozialarbeiter*innen beschrieben. Zu dieser Gruppe werden in der Stichwortsuche auch „Diplomierte Sozialpädagog*innen“ genannt.

„Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bieten Einzelpersonen, Familien, Gruppen, Kommunen und Organisationen Beratung und Anleitung in sozialen und persönlichen Problemsituationen. Sie helfen Klientinnen und Klienten, Fähigkeiten zu entwickeln und Ressourcen und Unterstützungsdienste in Anspruch zu nehmen, die sie benötigen, um von Arbeitslosigkeit, Armut, Behinderung, Sucht, kriminelles Verhalten und Straffälligkeit verursachte Probleme sowie Eheprobleme und andere Schwierigkeiten zu bewältigen.

Aufgaben umfassen:
(a) Führung von Einzelgesprächen mit Klientinnen und Klienten, Familien oder
Gruppen, um ihnen zu helfen, ihre Situation und ihre Probleme zu beurteilen und
festzustellen, welche Art von Diensten sie benötigen;
(b) Analyse der Situation von Klientinnen und Klienten und Präsentation alternativer
Vorschläge zur Lösung von Problemen;
(c) Erstellung von Fallgeschichten oder Berichten für gerichtliche oder sonstige
rechtliche Verfahren;
(d) Angebot von Beratungs-, Therapie- und Mediationsdiensten und Moderation von
Gruppensitzungen, um Klientinnen und Klienten bei der Entwicklung der Fähigkeiten
und Erkenntnisse zu helfen, die sie benötigen, um ihre sozialen und persönliche
Probleme zu bewältigen und zu lösen;
(e) Planung und Umsetzung von Hilfsprogrammen für Klientinnen und Klienten wie
Krisenintervention und Verweisung an Behörden, die finanzielle Unterstützung,
Rechtshilfe, medizinische Behandlung und andere Dienstleistungen bieten;
(f) Untersuchung von Missbrauchs- oder Vernachlässigungsfällen zum Schutz von
Kindern und anderen gefährdeten Personen;
(g) Arbeit mit Straftäterinnen und Straftätern während und nach der Gefängnisstrafe, um
ihnen zu helfen, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren und ihre Einstellungen
und Verhaltensweisen zu ändern, um weiteren Straftaten vorzubeugen;
(h) Beratung von Gefängnisdirektorinnen und Gefängnisdirektoren und
Bewährungsbehörden und -ausschüssen, die daran beteiligt sind festzustellen, ob und
unter welchen Bedingungen eine Straftäterin oder ein Straftäter eine Gefängnisstrafe
verbüßen, aus dem Gefängnis entlassen werden oder sich alternativen
Strafvollzugsmaßnahmen unterziehen sollte;
(i) Auftreten als Fürsprecherin oder Fürsprecher von Klientengruppen in der Kommune
und Eintreten für Lösungen der Probleme, von denen sie betroffen sind;
(j) Durchführung von Vorbeugungs- und Interventionsprogrammen zur Erfüllung von
Bedürfnissen der Kommune;
(k) Pflege von Kontakten zu anderen sozialen Einrichtungen, Bildungsinstitutionen und
Anbieterinnen und Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen, die mit Klientinnen und
Klienten arbeiten, um Informationen zu geben und Feedback über die allgemeine
Situation und den Fortschritt von Klientinnen und Klienten einzuholen.


Beispiele für hier zugeordnete Berufe:
Suchtberaterin und Suchtberater
Trauerberaterin und Trauerberater

Kinder- und Jugendberaterin und -berater
Bezirkssozialarbeiterin und Bezirkssozialarbeiter
Familienberaterin und Familienberater
Eheberaterin und Eheberater
Streetworker
Bewährungshelferin und Bewährungshelfer
Beraterin und Berater im Fall sexuellen Missbrauch

Ö-ISCO 08

Als nicht-akademische Berufe werden in der Ö-ISCO „nicht akademische pflegerische Fachkräfte“ mit der Kennzahl 3412 beschrieben. Sie zählen formal zu „Techniker u. -innen u. gleichrangige nichttechnische Berufe“. Zu dieser Gruppe werden „Berufs- und Sozialpädagogen“ bzw. „Sozialpädagogen“gezählt. Diese Gruppen werden vom SozBezG2024 nicht erfasst. Der obds versteht sich nicht als Berufsvertretung dieser Personen. Die Auflistung hier dient der Vollständigkeit und der Sichtbarmachung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten.

„Nicht akademische sozialpflegerische Fachkräfte führen Sozialhilfeprogramme und kommunale Dienste durch und setzen sie um und helfen Klientinnen und Klienten bei der Bewältigung persönlicher und sozialer Probleme.“
Aufgaben umfassen:
(a) Erhebung von Informationen, die für die Bedürfnisse von Klientinnen und Klienten
und bei der Erhebung ihrer jeweiligen Fähigkeiten, Stärken und Defizite von Relevanz
sind;
(b) Unterstützung von Personen mit Behinderungen oder älteren Personen bei der
Inanspruchnahme von Diensten und bei der Verbesserung ihrer Fähigkeit, sich in die
Gesellschaft einzufügen;
(c) Unterstützung von Klientinnen und Klienten bei der Identifikation von Optionen und
bei der Entwicklung von Maßnahmenplänen und gleichzeitige Bereitstellung der
notwendigen Hilfe und Unterstützung;
(d) Unterstützung von Klientinnen und Klienten bei der Identifikation und
Inanspruchnahme von kommunalen Ressourcen wie rechtliche, medizinische und
finanzielle Unterstützung, Unterkunft, Beschäftigung, Transport, Hilfe bei Umzügen,
Tagesbetreuung und anderen Vermittlungsdiensten
(e) Beratung von Klientinnen und Klienten, die in Gruppenheimen und
Übergangswohnungen leben, Beaufsichtigung ihrer Aktivitäten und Unterstützung bei
vorzeitiger Entlassung und Planung für die Entlassung;
(f) Teilnahme an der Auswahl und Aufnahme von Klientinnen und Klienten in
entsprechende Programme;
(g) Erbringung von Kriseninterventions- und Notunterkunftsdiensten;
(h) Umsetzung von Lebenskompetenzworkshops und Programmen für die Behandlung
von Drogen- und Verhaltensproblemen, Bereitstellung von
Jugendunterstützungsprogrammen und anderen kommunalen und sozialen
Dienstleistungsprogrammen unter der Aufsicht von akademischen Sozialarbeiterinnen
und Sozialarbeitern oder Gesundheitsfachkräften
;
(i) Unterstützung bei der Bewertung der Effektivität von Interventionen und Programmen
durch Überwachung und Meldung der Fortschritte von Klientinnen und Klienten;
(j) Aufrechterhaltung des Kontakts mit anderen Sozialdienstleistungsagenturen, Schulen
und Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen, die mit Klientinnen und Klienten
arbeiten, um ihnen Informationen zu geben und Rückmeldungen über die allgemeine
Situation und den Fortschritt von Klientinnen und Klienten einzuholen.


Beispiele für hier zugeordnete Berufe:
Kommunale Entwicklungsarbeiterin und Kommunaler Entwicklungsarbeiter
Kriseninterventionsarbeiterin und Kriseninterventionsarbeiter

Fachkraft im Bereich von Behindertendiensten
Familienhelferin und Familienhelfer
Lebenskompetenztrainerin und Lebenskompetenztrainer
Fachkraft im Bereich psychische Gesundheit
Fürsorgehelferin und Fürsorgehelfer
Frauenhausbetreuerin und Frauenhausbetreuer
Jugendarbeiterin und Jugendarbeiter

Ö-ISCO 08

Historisch haben sich Sozialpädagogik und Sozialarbeit in Österreich in Abgrenzung voneinander entwickelt – daher war der obds für viele Jahrzente der Berufsverband der Sozialarbeiter*innen, während Sozialpädagog*innen dem „Erziehungswesen“ zugeordnet wurden. Lange hat der obds daher eine Berufsgruppe mit einer spezifischen Ausbildung (nämlich an Akademien für Sozialarbeit) vertreten. Das hat sich in den letzten 10 Jahren verändert und der Berufsverband vertritt seit 2015 gleichberechtigt Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen mit unterschiedlichen Qualifikationsniveaus, da diese dieselben berufspolitischen Interessen haben und als Teil der Profession Soziale Arbeit gelten. Der obds verwendet den Begriff der Sozialen Arbeit bzw. Sozialarbeiter*in / Sozialpädagog*in und adressiert Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen gleichberechtigt.

Berufsangehörige, die eine Ausbildung mit Schwerpunktsetzung Sozialarbeit abgeschlossen haben, verfügen über umfassendes professionelles Wissen und entsprechende Kompetenzen zu Beratungs- und Betreuungsprozessen. Sie beziehen sich dabei insbesondere auf Theorien der Sozialen Arbeit und der Relation von Theorien und Handlungskonzepten/Methoden auf der Ebene der Akteur*innen und Nutzer*innen, der institutionellen Ebene und ihrer Netzwerke sowie der gesellschaftlichen Ebene im Kontext großer Systeme wie dem Politikfeld oder ökonomischer und kultureller Strukturvorgaben.

Berufsangehörige, die eine Ausbildung mit der Schwerpunktsetzung Sozialpädagogik abgeschlossen haben, verfügen besonders über umfassendes professionelles Wissen und entsprechende Kompetenzen zur sozialen Förderung und pädagogischen Unterstützung und
Beratung von Menschen jeden Alters. Sie beziehen sich auf sozialpädagogische Theorien und Handlungskonzepte/Methoden der Sozialen Arbeit mit besonderer Berücksichtigung von Lern-, Bildungs-, Erziehungs- und Sozialisationsaspekten.

Anzumerken ist, dass Tätigkeitsbereiche, die von Sozialpädagog*innen abgedeckt werden, jedenfalls der Sozialen Arbeit als Profession zugerechnet werden (vgl. dazu das Dokument der ILO). BA Studiengänge in Österreich werden mehrheitlich als Studiengänge „Soziale Arbeit“ angeboten, die als generalistische Grundausbildung für die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder qualifizieren.

Soziale Arbeit hat eine spezifische Professionsethik ausgebildet, um mit Machtfragen, unterschiedlichen Mandatierungen und Aufträgen sowie Dilemmasituationen umzugehen. Im Jahr 2024 veröffentlichten obds und ogsa das Dokument Ethische Grundsätze der Sozialen Arbeit. Ein Rahmen für Sozialarbeit und Sozialpädagogik. In ihm finden sich die wichtigsten Positionen zusammengefasst. Alle Personen, die in der Praxis, in der Forschung und Lehre aber auch in der Begleitung Sozialer Arbeit durch Supervision und Coaching von Berufsangehörigen tätig sind, sind aufgerufen, sich mit den Themen der Professionsethik und dem Umgang mit Macht diskursiv und kritisch auseinander zu setzen.